Die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.
In
der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr.
364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und
zur Kenntnis genommen.
Über
die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung des
Forderungsmanagements wurde der Stadtrat seitdem regelmäßig – zuletzt in der
Sitzung am 16.10.2014 – unterrichtet.
Zu
Beginn des Jahres 2015 wurde im Rahmen der Optimierung von Arbeitsprozessen die
Nutzung einer elektronischen Wiedervorlage für alle Mitarbeiter des
Vollstreckungsinnendienstes eingeführt.
Zudem
wurden die Voraussetzungen für die Einleitung eines
Gewerbeuntersagungsverfahrens geprüft. Als gewerberechtlich unzuverlässig im
Sinne des § 35 der Gewerbeordnung ist anzusehen, wer nach dem Gesamtbild seines
Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, das von ihm ausgeübte Gewerbe künftig
ordnungsgemäß zu betreiben. Nicht ordnungsgemäß ist die Gewerbeausübung dann,
wenn der Gewerbetreibende nicht willens oder nicht in Lage ist, die im
öffentlichen Interesse zu fordernde einwandfreie Führung seines Gewerbes zu
gewährleisten. Das Vorliegen von bestimmten „Unzuverlässigkeitsmerkmalen“
begründet in der Praxis die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens. Als
„Unzuverlässigkeitsmerkmal“ gilt beispielsweise die Missachtung
steuerrechtlicher Pflichten, d.h. Steuerzahlungen werden nicht oder ständig erheblich
verzögert geleistet oder die Notwendigkeit der Abgabe der Vermögensauskunft
(vormals eidesstattliche Versicherung).
Künftig
ist die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens gegenüber Schuldnern
vorgesehen, die die vorgenannten „Unzuverlässigkeitsmerkmale“ erfüllen. Die
Zuständigkeit im Hinblick auf die Ausführung dieses Verfahrens liegt bei der
Städteregion Aachen.
Entwicklung der Fallzahlen:
(Stand: 23.03.2015)
Zeitraum |
Stand 2010 |
Stand 2011 |
Neue Ersuch-en 2012 |
Erled. Ersuch-en 2012 |
Stand 2012 |
Neue Ersuch-en 2013 |
Erled. Ersuch-en 2013 |
Stand 2013 |
Neue Ersuch-en 2014 |
Erled. Ersuch-en 2014 |
Stand 2014 |
Neue Ersuch-en 2015 |
Erled. Ersuch-en 2015 |
Stand 25.03. 2015 |
Eigene Ersuchen Anzahl |
10.774 |
13.364 |
7562 |
6928* |
13.998 |
6699 |
10987 |
9710 |
6912 |
9507 |
7115 |
1226 |
2157 |
6184 |
Fremde Ersuchen Anzahl |
5.665 |
6609 |
3817 |
4321 |
6105 |
3956 |
5578 |
4483 |
3668 |
5257 |
2894 |
1405 |
1029 |
3270 |
Eigene Ersuchen an
fremde Kommunen Anzahl |
3227 |
4266 |
2010 |
1356 |
4920 |
1627 |
2066 |
4481 |
1414 |
2043 |
3852 |
208 |
484 |
3576 |
Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag
dar. Änderungen in den Schuldnerposten (z.B. Wohnortwechsel) die Ersuchen aus
vorherigen Jahren betreffen, werden aktualisiert. Der Bericht ist somit
ständigen Änderungen unterworfen.
*bisher unberücksichtigt gebliebene erledigte
Vorgänge aufgrund von Stundungen oder unbefristeten Niederschlagungen wurden
dieser Position zugeschlagen
Wertmäßige Darstellung der
erledigten Ersuchen:
(Stand: März 2015)
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
03/2015 |
eigene |
1.731.837,14 € |
2.679.420,19 € |
2.119.754,63 € |
2.898.349,95 € |
3.464.320,16 € |
4.539.995,19 € |
646.100,24 € |
fremde |
920.333,62 € |
1.362.747,07 € |
913.173,97 € |
1.206.554,64 € |
1.842.422,52 € |
1.529.684,08 € |
250.481,72 € |
Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen
stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder
Absetzung vom Fachamt vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen.
Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im
Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete
Niederschlagungen.
Die nachhaltige Verbesserung
der Forderungsbeitreibung ließ auch in 2014 eine Rückstandsbearbeitung von 4813
Fällen zu.
Die in der Vollstreckung
befindlichen Haupt- und Nebenforderungen stellen sich wie folgt dar:
Stand 09.01.2013 (VV 022/13): 4.005.727,00 €
Stand 01.07.2013 (VV 226/13): 3.332.000,00 €
Stand 20.11.2013 (VV 378/13): 3.109.000,00 €
Stand 25.09.2014 (VV 390/14):
2.565.850,07 €
Stand 23.03.2015 : 2.401.343,43 €
Keine
Keine