Betreff
Forderungsmanagement in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler; Aktuelle Entwicklung
Vorlage
105/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.


In der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

 

Über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung des Forderungsmanagements wurde der Stadtrat seitdem regelmäßig – zuletzt in der Sitzung am 16.10.2014 – unterrichtet.

 

Zu Beginn des Jahres 2015 wurde im Rahmen der Optimierung von Arbeitsprozessen die Nutzung einer elektronischen Wiedervorlage für alle Mitarbeiter des Vollstreckungsinnendienstes eingeführt.

 

Zudem wurden die Voraussetzungen für die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens geprüft. Als gewerberechtlich unzuverlässig im Sinne des § 35 der Gewerbeordnung ist anzusehen, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, das von ihm ausgeübte Gewerbe künftig ordnungsgemäß zu betreiben. Nicht ordnungsgemäß ist die Gewerbeausübung dann, wenn der Gewerbetreibende nicht willens oder nicht in Lage ist, die im öffentlichen Interesse zu fordernde einwandfreie Führung seines Gewerbes zu gewährleisten. Das Vorliegen von bestimmten „Unzuverlässigkeitsmerkmalen“ begründet in der Praxis die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens. Als „Unzuverlässigkeitsmerkmal“ gilt beispielsweise die Missachtung steuerrechtlicher Pflichten, d.h. Steuerzahlungen werden nicht oder ständig erheblich verzögert geleistet oder die Notwendigkeit der Abgabe der Vermögensauskunft (vormals eidesstattliche Versicherung).

 

Künftig ist die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens gegenüber Schuldnern vorgesehen, die die vorgenannten „Unzuverlässigkeitsmerkmale“ erfüllen. Die Zuständigkeit im Hinblick auf die Ausführung dieses Verfahrens liegt bei der Städteregion Aachen.

 

Entwicklung der Fallzahlen:

(Stand: 23.03.2015)

 

Zeitraum

Stand

 

 

 

2010

 

Stand

 

 

 

2011

Neue Ersuch-en

 

2012

Erled. Ersuch-en

 

2012

Stand

 

 

 

2012

Neue Ersuch-en

 

2013

Erled. Ersuch-en

 

2013

Stand

 

 

 

2013

Neue Ersuch-en

 

2014

Erled. Ersuch-en

 

2014

Stand

 

 

 

2014

Neue Ersuch-en

 

2015

Erled. Ersuch-en

 

 2015

Stand

 

 

25.03.

2015

Eigene Ersuchen

Anzahl

10.774

13.364

7562

6928*

13.998

6699

10987

9710

6912

9507

     7115

1226

2157

6184

Fremde Ersuchen

Anzahl

5.665

6609

3817

4321

6105

3956

5578

4483

3668

5257

2894

1405

1029

3270

Eigene Ersuchen an fremde Kommunen Anzahl

3227

4266

2010

1356

4920

1627

2066

4481

1414

2043

3852

208

484

3576

 

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Änderungen in den Schuldnerposten (z.B. Wohnortwechsel) die Ersuchen aus vorherigen Jahren betreffen, werden aktualisiert. Der Bericht ist somit ständigen Änderungen unterworfen.

*bisher unberücksichtigt gebliebene erledigte Vorgänge aufgrund von Stundungen oder unbefristeten Niederschlagungen wurden dieser Position zugeschlagen

 

Wertmäßige Darstellung der erledigten Ersuchen:

(Stand: März 2015)

 

 

2009

2010

2011

2012

2013

2014

03/2015

eigene
Forderungen

  1.731.837,14 €

   2.679.420,19 €

   2.119.754,63 €

  2.898.349,95 €

  3.464.320,16 €

   4.539.995,19 €

  646.100,24 €

fremde
 Forderungen

     920.333,62 €

   1.362.747,07 €

      913.173,97 €

  1.206.554,64 €

  1.842.422,52 €

   1.529.684,08 €

  250.481,72 €

 

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die  durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vom Fachamt vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

Die nachhaltige Verbesserung der Forderungsbeitreibung ließ auch in 2014 eine Rückstandsbearbeitung von 4813 Fällen zu.

 

 

Die in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen stellen sich wie folgt dar:

 

Stand 09.01.2013 (VV 022/13): 4.005.727,00 €

Stand 01.07.2013 (VV 226/13): 3.332.000,00 €

Stand 20.11.2013 (VV 378/13): 3.109.000,00 €

Stand 25.09.2014 (VV 390/14): 2.565.850,07 €

Stand 23.03.2015                    : 2.401.343,43 €

 


Keine


Keine