Betreff
Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2015
Vorlage
091/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Wirtschaftsplan für den Bereich des Stadtwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2015 wird wie folgt zugestimmt:

 

 

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

 

2015

2014 (IST)

2015

2014 (IST)

Teil I

 

 

 

 

0. Holzeinschlag und Rückung

40.000,00

56.849,74

32.700,00

24,640,46

 

 

 

 

 

Teil II

 

 

 

 

1. Kulturbegründung

 

 

10.870,00

10.404,21

2. Forstschutz

 

 

4.375,00

6.435,16

3. Bestandespflege

 

 

2.130,00

1,605,00

4. Wegebau

 

 

13.325,00

5.443,45

5. Maschinen und Geräte

 

 

39.015,00

28.582,45

6. Sozialfunktion

5.050,00

6.532,02

17.410,00

17.179,31

7. Übrige Betriebsmaßnahmen

 

 

29.190,00

43.787,46

 

45.050,00

63.381,76

149.015,00

138.077,50

 

 


 

I.        Rechtliche Grundlagen

 

Das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. April 1980, zuletzt geändert durch das 4. Änderungsgesetz vom 03. Dezember 2013 (Landesforstgesetz - LfoG) legt unter anderem fest, dass der Gemeindewald mit einer Größe über 100 ha nach einem Betriebsplan (Forsteinrichtungsplanung) bewirtschaftet wird. Die Erfüllung des Betriebsplanes ist durch einen jährlichen Wirtschaftsplan sicher zu stellen. Form und Mindestinhalt des Wirtschaftsplanes richten sich nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes vom 03. November 1983.

Danach gliedert sich der Wirtschaftsplan in

 

Teil I     - Holzeinschlag und Rücken -

Teil II    - sonstige Betriebsmaßnahmen-

 

Zu den sonstigen Betriebsmaßnahmen zählen:

1.       Kulturbegründung

2.       Forstschutz

3.       Bestandespflege

4.       Wegebau

5.       Maschinen und Geräte

6.       Sozialfunktion

7.       Übrige Betriebsmaßnahmen

 

II.      Erläuterungen zum jährlichen Forstwirtschaftsplan

 

Grundlage für den jährlichen Forstwirtschaftsplan ist der zehnjährige Betriebsplan (Forsteinrichtung). Dieser wurde für den Stadtwald Eschweiler nach Ablauf des letzten Betriebsplanes (31.12.2010) und einer durch verschiedene Faktoren verursachte Übergangsphase nunmehr für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024 neu aufgestellt. Die Hauptergebnisse sowie die wesentlichen Planungen der Forsteinrichtung für die nächsten zehn Jahre werden in VV 085/15 dargestellt.

 

Die in der Forsteinrichtung vorgegebenen Maßnahmen werden durch die jährlichen Wirtschaftspläne erfüllt. Bei der jährlichen Planung handelt es sich um ein Soll, welches nicht immer erfüllt werden kann. Unvorhersehbare Faktoren wie Personalausfall, biotische und abiotische Schadereignisse können zu Abweichungen führen. Auf mögliche Abweichungen von den Planungen wird bei der Darstellung des Vollzuges eingegangen.

 

Im Folgenden werden die Planungsansätze der einzelnen Betriebsmaßnahmen für das Wirtschaftsjahr 2015 erläutert:

 

Teil I

Block 0  - Holzeinschlag und Rücken -

 

Die aktuellen Ergebnisse der mittelfristigen Betriebsplanung (Forsteinrichtung), sehen für den zehnjährigen Planungszeitraum einen durchschnittlichen jährlichen Hiebssatz von 1.415 Efm Nutzholz vor.

Die vorliegende Planung für das FWJ 2015 wurde entsprechend der Betriebsplanung aufgestellt und sieht einen Gesamteinschlag in Höhe von 1.420 Erntefestmeter vor. Dabei verteilt sich die Holznutzung auf die Baumarten/Baumartengruppen wie folgt:

 

Erläuterung:

 

Alh steht für Baumarten mit hoher Umtriebszeit (z. B. Bergahorn, Esche).

Aln steht für Baumarten mit niedriger Umtriebszeit (z. B. Birke, Roteiche, Roterle).

 

Die Hauptmasse des Einschlags entfällt weiterhin auf die Baumartengruppe Fichte. Die teils sturmgeschädigten Fichten-Bestände haben überwiegend ein Alter zwischen 50-70 Jahren und sind in diesem Bestandesalter unter den aktuell im Eschweiler Stadtwald vorherrschenden standörtlichen und klimatischen Bedingungen recht wüchsig. Der Anteil des Fichtenrohholzes an der Gesamtnutzung wird langfristig jedoch sinken, da sich auch der Waldflächenanteil der Fichte weiterhin reduziert und mit weiteren unplanmäßigen Nutzungen, bedingt durch Sturmereignisse oder Borkenkäferschäden,  gerechnet werden muss.

 

Mit 25,8 % entfällt auf die Rotbuche in diesem Jahr ein hoher Anteil an der Gesamtholznutzung. Größere Waldflächen mit Buchenbestockung erreichen inzwischen ein Bestandesalter, in welchem sich die Rotbuche durch ihre hohe Wuchsleistung und Konkurrenzkraft gegenüber anderen Baumarten auszeichnet. Da sie für große Bereiche des Eschweiler Stadtwaldes potentiell als von Natur aus dominante Baumart gilt, wurde ihr Anbau im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung in den letzten Jahrzehnten durch Voranbauten unter Nadelholz und im Rahmen von Wiederaufforstungen nach Windwurfereignissen, stark vorangetrieben. Der daraus resultierende hohe Flächenanteil lässt für nachfolgende Generationen einen naturnahen und somit ökologisch wertvollen Wald, sowie ein aus ökonomischer Sicht hohes Nutzpotential erhoffen. Der Anteil der Rotbuche an der Gesamtholznutzung wird sich daher langfristig weiter erhöhen.

 

Erwähnenswert ist noch der geringe Nutzungsanteil bei der Baumart Eiche. Flächenmäßig entfällt auf die Eiche im Stadtwald zwar ein relativ hoher Prozentanteil, welcher sich jedoch überwiegend aus Alt- und Jungbeständen zusammensetzt, in welchen die Nutzung einerseits aus ökologischen Gründen zurücksteht und andererseits bislang kaum nutzbare Holzmengen vorhanden sind.

 

Holzernte- und Rücketechnik:

 

Grundsätzlich findet die Bewirtschaftung des Eschweiler Stadtwaldes anhand der Kriterien von naturnaher und ordnungsgemäßer Forstwirtschaft statt. Erkenntnisse aktueller Waldbau-Konzepte des Landes NRW werden in der Praxis umgesetzt.

Zusätzlich sind die Eschweiler Waldflächen entsprechend der Qualitätskriterien und Richtlinien des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert und wurden bereits zuvor nach diesen Standards behandelt.

 

Zur Holzernte ist anzumerken, dass die reinen Einschlagsarbeiten i. d. R. zu 100 % in Eigenleistung durch manuelles Arbeiten mit der Motorsäge durchgeführt werden.

Zur Schonung der Waldböden und Baumbestände soll auch zukünftig auf den Einsatz von Vollerntern, wie z. B. Harvestern, verzichtet werden.

 

Für den Transport des Holzes aus den Waldparzellen an die Forstwirtschaftswege, dem sogenannten Holzrücken, ist es jedoch notwendig, auf externe Forstunternehmen zurückzugreifen. Da der Großteil des Holzes aus Qualitätsgründen in Kurzholz-Sortimente eingeschnitten wird, erfolgt die Holzrückung überwiegend mit Forwardern.

Die Befahrung der Waldböden erfolgt dabei ausschließlich auf vorher festgelegten und eindeutig markierten Erschließungslinien, um Bodendruck und Verdichtung zu minimieren. Eingesetzte Rückemaschinen verfügen zudem grundsätzlich über moderne Forsttechnik, was sich z. B. durch die Verwendung von biologisch abbaubaren Hydraulikölen belegen lässt. Der Nachweis einer PEFC- bzw. RAL-Zertifizierung ist Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen.

 

Holzrückearbeiten sollen zukünftig auch wieder mit Rückepferden durchgeführt werden, da diese Form des Holztransportes sehr bodenschonend ist. In der Region sind jedoch nur wenige Unternehmer ansässig, welche Rückearbeiten mit dem Pferd anbieten. Zudem muss die Stückmasse der Einzelstämme gering sein, um per Pferd transportiert werden zu können. Diese Form der Holzbringung ist daher auf Jung- und Schwachholzbestände beschränkt.

 

Teil II

Block 1            - Kulturbegründung -

 

Für den Eschweiler Stadtwald wird waldbaulich angestrebt, strukturreiche und naturnahe Wälder mit einer hohen Artenvielfalt zu entwickeln und zu erhalten, welche gleichermaßen nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden. Aktuelle Erkenntnisse der forstlichen Versuchsanstalten (z. B. NW-FVA) werden bei Waldumwandlungen und Kulturbegründungen ebenso beachtet, wie aktuelle Waldbaukonzepte der Landesforstverwaltung NRW (z. B. Buchen-, Fichten- und Eichenkonzept).

 

Die Umwandlung von krisengeschädigten Fichtenbeständen in artenreiche und stabile Mischwälder erfolgt zudem mit den nach heutigen Erkenntnissen klimawandeltoleranten und standörtlich angepassten Laubholz-Baumarten, wie z. B. Rotbuche, Roterle und Stieleiche.

 

Auch Nadelhölzer wie Douglasie, Weiß- und Küstentanne werden in geringem Umfang beigemischt und bei Kulturbegründungen nicht reinbestandsweise, sondern trupp- oder gruppenweise mit Laubhölzern gepflanzt.

 

Grundsätzlich wird natürlicher Verjüngung aller Baumarten Vorrang vor Kulturbegründungen durch Pflanzung gewährt.

 

Für das FWJ 2015 sind Nachbesserungen bestehender Forstkulturen und Neupflanzungen von insgesamt 3.800 Stück Laubholz geplant. Schwerpunktmäßig werden bestehende Kulturen mit Stieleiche nachgebessert und Nadelholzbestände mit Rotbuche vorangebaut (unterpflanzt). Zur Waldrandgestaltung ist die Pflanzung von Feldahorn, dem Baum des Jahres 2015, vorgesehen.

 

Bestehende Kulturflächen und Aufforstungen der letzten Jahre (ca. 17 ha) werden bei entsprechender Vegetationsentwicklung von Reitgräsern, Adlerfarn und Brombeere jährlich einer ein- bis zweimaligen Pflegemaßnahme (Freischnitt) unterzogen.

 

Block 2            - Forstschutz -

 

Aufgrund der häufigen Sturmereignisse des letzten Jahrzehntes sind viele Waldbestände aufgerissen und erwärmen sich durch ihr gestörtes Waldinnenklima insbesondere bei Trockenperioden im Frühjahr und Sommer stark. Diese Bestände bieten Schädlingen, wie z. B. holzfressenden Käferarten ausgezeichnete Vermehrungsmöglichkeiten.

 

Um fortschreitenden Schäden durch Borkenkäfer vorzubeugen wird im Eschweiler Stadtwald ein erhöhtes Augenmerk auf vorbeugende Maßnahmen der biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung gelegt. Dazu zählen u. a.:

 

-     Die Fortführung und Erweiterung des Vogel- und Fledermausschutzes durch jährliche Reinigung der bestehenden, sowie Anbringung von neuen Nisthilfen;

-     der anteilige Nutzungsverzicht in Altholzbeständen und die Belassung von liegendem und stehendem Totholz in allen Waldbeständen, wodurch insbesondere die vorkommenden Specht- und Folgearten, sowie seltene Insektenarten gefördert werden;

-     die Pflege und Erhaltung des Bestandes der Waldameise sowie;

-     die Bekämpfung des Buchdruckers und Kupferstechers an der Fichte durch Errichtung

      von Fangholzhaufen und Entwertung geeigneten Brutmaterials.

 

Maßnahmen zum Schutz der Forstpflanzen gegen Wildverbiss und Fegeschäden sind bei der Pflanzung bestimmter Baumarten erforderlich. Geschützt werden i. d. R. junge Vogelkirschen mit Fegeschutzspiralen, Eichen- und Edellaubhölzer durch Wuchshüllen oder Zaunbau, und Nadelholz mit Freiwuchsgittern. Im FWJ 2015 sollen ca. 500 Wuchshüllen und 1.000 Freiwuchsgitter zum Schutz von Eiche und Küstentanne verwendet werden.

 

Block 3            - Bestandespflege -

 

Bei der Jungbestandspflege werden hauptsächlich junge, schlecht geformte Vorwüchse (Protze), kranke Individuen und andere Baumarten, die nicht dem Bestandeszieltyp entsprechen, durch eine bodennahe Kappung mit der Motorsäge entfernt. Aus arbeitsergonomischen Gründen werden diese Schnitte auf einem Meter Höhe durchgeführt. Darüber hinaus können die verbleibenden Schäfte als „Stockausschlag“ kurzfristig wieder austreiben. Dieser Stockausschlag bietet Deckung und Nahrung für das heimische Wild, wodurch sich der Verbissdruck auf die Kulturpflanzen verringert.

 

Insgesamt ist die Jungbestandspflege im Jahr 2015 auf einer Gesamtfläche von knapp 5 ha vorgesehen.

 

Zur Wertästung von Wildkirsche und Douglasie stehen drei kleine Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 1,4 ha an.

 

Block 4            - Wegebau -

 

Die Planungen für 2015 beinhalten die Instandsetzung eines Forstwirtschaftsweges im Bereich der Abteilung 25 und die jährlich wiederkehrende Beseitigung von Schlaglöchern im Bereich der Waldparkplätze.

 

Block 5 - Maschinen und Geräte -

 

In diese Rubrik entfallen wiederkehrende Lohn- und Sachkosten für die Unterhaltung des Forstunimogs, für Motorsägen und anderes forstspezifisches Gerät.

Reparaturen an den Gerätschaften können durch den Forstbetrieb überwiegend selbst ausgeführt werden. Nötige Reparaturarbeiten an Fahrzeugen werden in regionalen Fachwerkstätten durchgeführt.

 

Im Jahr 2015 ist die Ersatzbeschaffung einer Tragbergstütze mit Seilwinde für den Forstunimog geplant, da die alte Winde bereits starke Verschleißerscheinungen hat und insbesondere an den Aufnahmepunkten der Dreipunkt-Hydraulik stark abgenutzt ist.

Im HH-Ansatz 2015 sind 9.000 € für die Beschaffung der neuen Seilwinde eingeplant.

 

Block 6            - Sozialfunktion -

 

Die Bedeutung des Stadtwaldes als stark frequentiertes Naherholungsgebiet, welches auch für Belange des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege einen hohen Stellenwert hat, ist überdurchschnittlich hoch.

 

Die Ausgaben im Bereich der Erholungseinrichtungen umfassen u. a. jährliche Instandhaltungsarbeiten an Erholungsbänken, Schutzhütten und Informationstafeln.

 

Auch die Beseitigung von „wildem“ Müll, wie z. B. Haushalts- und Gartenabfälle, Elektro-Schrott und Bauschutt,  gehört im Bereich des Stadtwaldes zu den Aufgaben des Forstbetriebes. Neben der Aufwendung finanzieller Mittel für Müllbehältnisse, fallen viele Arbeitsstunden für das Einsammeln und den Transport des Mülls zum Betriebsgelände an. Die Lohnkosten werden in diesem Bereich voraussichtlich auch im Jahr 2015 unverändert hoch sein.

 

Die Pflege des Reitwegesystems im Stadtwald wird durch den Forstbetrieb koordiniert. Entsprechend der Höhe der vorhandenen finanziellen Mittel, welche die Städteregion Aachen aus der Reitabgabe bereitstellt, können die Reitwege einmal im Jahr freigeschnitten und in Teilstücken saniert werden.

Die anfallenden Arbeiten werden dabei durch in der Region ansässige Fachunternehmen durchgeführt.

 

Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sind über die bereits unter Block 2 - Forstschutz - angeführten Punkte hinaus folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-      Die Pflege von Feuchtbiotopen;

-      Waldrandgestaltung mit heimischen Sträuchern und Gehölzen zweiter Ordnung, wie dem Feldahorn sowie

-      Maßnahmen zum Erhalt der Orchideenvorkommen im Stadtwald und in den Außenbezirken.

 

Block 7            - Übrige Betriebsmaßnahmen -

 

In diesem Block des FWP werden u. a. folgende Maßnahmen und Positionen zusammengefasst:

 

-      Die Pflege des Rettungspunkte-Systems;

-      das Werben und Bereitstellen von Birken für den Maitag;

-      die Unterhaltung und Transport der Arbeitsmaterialien, Gerätschaften, des Waldarbeiter-Schutzwagens und des Personals;

-      die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung;

-      die Fortbildung der Mitarbeiter;

-      die Durchführung von Verkehrssicherung-Maßnahmen an den Erholungseinrichtungen, sowie entlang stark frequentierter Waldwege, öffentlicher Wege und Straßen im Bereich des Stadtwaldes und der Außenbezirke sowie;

-      die Unterhaltung des Betriebsgeländes und der Werkstatt.

 

III.   Öffentlichkeitsarbeit

 

Im vergangenen Jahr wurden wie in der Vergangenheit verschiedene Veranstaltungen (Waldführungen und Vorträge) durchgeführt, an denen viele Kinder und Erwachsene teilnahmen.

 

Neben Waldführungen für Schulklassen, Kindergärten und interessierte Erwachsene, ist für 2015 bereits am 25.03.2015 ein „Natur-Erlebnis-Tag“ im Stadtwald geplant. Dieser wird durch das Nationalparkforstamt Eifel in Kooperation mit der Eschweiler Barbaraschule organisiert und durch den Forstbetrieb unterstützt.

 

In diesem Jahr soll voraussichtlich am letzten Sonntag in den Sommerferien wiederum der Waldtag stattfinden.

 

IV.   Sonstiges

 

Die textliche Abfassung des Wirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2015 wurde den Fraktionsvorsitzenden, dem Einzelvertreter im Rat der Stadt Eschweiler und dem Vorsitzenden des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses gesondert zugesandt. Die Datei kann zusätzlich im Ratsinformationssystem heruntergeladen werden.

 


Die im Forstwirtschaftsplan 2015 aufgeführten Sach- und Unternehmerkosten sind auf die Ansätze der einzelnen Sachkonten in den Produkten 135550101 (Wald und Forstwirtschaft) und 135540101 (Natur und Landschaft) des Haushaltsplanes 2015 abgestimmt.

 

Für das Jahr 2015 beläuft sich der Ansatz der zu erwirtschaftenden Erträge aus Holzverkauf auf insgesamt 40.000 €.

 


Von den geplanten Maßnahmen werden bis auf die Positionen Holzrückung, Reparatur von Fahrzeugen, Baumrückschnitten im Bereich der Verkehrssicherung und Freischnitt sowie Instandsetzung von Reitwegen, alle Arbeiten von den bei der Stadt beschäftigten Forstwirten ausgeführt. Bei den zuvor genannten Positionen werden Unternehmer eingesetzt.