Betreff
Forsteinrichtung für den Stadtwald Eschweiler (Planungszeitraum 01.01.2015-31.12.2024)
Vorlage
086/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Ausführungen zum Betriebsplan für den Stadtwald Eschweiler -Planungszeitraum 01.01.2015-31.12.2024- zur Kenntnis und stimmt dem Betriebsplan zu.

 

 

 

 

 


 

I.         Rechtliche Grundlagen

 

Das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. April 1980, zuletzt geändert durch das 4. Änderungsgesetz vom 03. Dezember 2013 (Landesforstgesetz - LfoG) legt unter anderem die Bewirtschaftungsgrundsätze für den Gemeindewald fest. Für den Gemeindewald mit einer Größe über 100 ha schreibt es die Bewirtschaftung nach einem Betriebsplan (Forsteinrichtungsplanung) vor. Form, Mindestinhalt und Planungszeitraum der Forsteinrichtung richten sich nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes vom 03. November 1983.

 

 

II.       Anlass der Planungen

 

Der zehnjährige Planungszeitraum für den „Betriebsplan Stadtwald Eschweiler, Stichtag 01.01.2001“ ist mit dem 31.12.2010 abgelaufen. Die Stadt Eschweiler hat seit August 2009 beim zuständigen Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde wiederholt um Einleitung der Planungen zur Erstellung bzw. Fortschreibung des Betriebsplanes für den Stadtwald Eschweiler für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2020 gebeten. Aufgrund der gesetzten Prioritäten des Landes in den Hauptschadensgebieten des Sturmtiefs „Kyrill“ im Sauerland und weiterer Planungsrückstände anderer Forstbetriebe wurde seitens des Regionalforstamtes zunächst eine Wartezeit für den Stadtwald Eschweiler von 4-5 Jahren angegeben innerhalb der die Bewirtschaftung analog der abgelaufenen Forsteinrichtung fortgeführt werden sollte. In der Zwischenzeit änderten sich die Förderrichtlinien des Landes; Forsteinrichtungsplanungen werden nicht mehr gefördert und können somit in Abstimmung mit der Unteren Forstbehörde unmittelbar von der Stadt beauftragt werden. Nach Ausschreibung und Auftragsvergabe Ende 2013 erfolgte die Einleitungsverhandlung mit dem Auftragnehmer und den zuständigen Behörden im Februar 2014. Die Außenaufnahmen wurden vom Planungsbüro bis Ende Jun 2014 durchgeführt. Hieran schlossen sich die Auswertungen und Planungen für die nächsten zehn Jahre an. Die Ergebnisse der Forsteinrichtungsplanung wurden mit den zuständigen Behörden (Untere Forstbehörde, Untere Landschaftsbehörde) abgestimmt und am 02.02.2015 schlussverhandelt.

 

 

III.      Bedeutung der Forsteinrichtungsplanung

 

Die Forsteinrichtung ist ein wichtiges Steuerungs- und Planungsinstrument für den Forstbetrieb. Als mittelfristige Betriebsplanung liefert sie objektive Unterlagen für eine ordnungsgemäße und nachhaltige Wirtschaftsführung und dient damit der Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes wobei im Eschweiler Stadtwald die Bedeutung dieser Funktionen in der Reihenfolge „Erholung – Schutz (Wasser, Boden, Lebensraum) – Forstwirtschaft“ zu sehen ist. Sie stellt eine Inventur für die Waldflächen dar, in der die Planungen und der Vollzug des abgelaufenen Einrichtungszeitraumes gegenüber gestellt werden. Darüber hinaus werden die Baumartenzusammensetzung, die Altersklassen, der Zuwachs und die Holzvorräte überprüft sowie Erkenntnisse für einen möglichen nachhaltigen Nutzungsansatz gewonnen. In der daraus abgeleiteten Planung werden Vorgaben zur Stärke und Anzahl der Pflegeeingriffe und Durchforstung sowie der Verjüngung festgelegt.

 

 

IV.     Wesentliche Ergebnisse der Forsteinrichtungsplanung für den Eschweiler Stadtwald

 

·         Die forstliche Betriebsfläche beträgt zur Zeit 424,84 ha. Davon  entfallen 383,37 ha auf reine Holzbodenfläche und 41,47 ha auf Nichtholzboden (z.B. Ökoflächen, Hauptwege, Wasserflächen pp.). Gegenüber der Forsteinrichtung von 2001 ist dies ein Zugang von ca. 10 ha Betriebsfläche.

·         Das Laub-Nadelholzverhältnis wurde mit nunmehr 74,5% (285,52 ha) zu 25,5 % (97,85 ha) gegenüber der alten Planung (70% zu 30 %) weiter zu Gunsten der Laubholzanteile entwickelt. Die Rotbuche (24,9 %) und die Eiche (19,0 %) nehmen als Hauptbaumarten den größten Anteil ein. Die Fichte stockt gegenüber der Aufnahme aus der letzten Forsteinrichtung (18,1 %) nur noch auf 13,6 % der Flächen. Generell ist der Eschweiler Stadtwald durch eine hohe Baumartenvielfalt gekennzeichnet, die wiederum aus einem hohen Anteil von Mischbeständen (87 %) hervorgeht. Die aktuelle Verteilung der Baumartengruppen ist als Anlage 1 beigefügt.

·         In den letzten Jahrzehnten hat die Stadt Eschweiler unter anderem mit hohen Aufwendungen ökologisch und wirtschaftlich wertvolle Eichenbestände begründet.

·         Beim Altersklassenverhältnis besteht nach wie vor ein Überhang in den jüngeren Beständen. Langfristiges Ziel ist es, eine ausgeglichene Altersklassenverteilung zu erlangen. Die aktuelle Altersklassenübersicht nach Baumartengruppen ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Grundsätze und Ziele der abgelaufenen Forsteinrichtung, nämlich die Entwicklung des Waldes zu einem mosaikartig strukturierten Laubmischwald, der ökologisch wertvolle Lebensräume bietet und ein stabiles Waldgefüge darstellt, wurden vollständig umgesetzt. Es wurde festgestellt, dass die Waldungen unter Berücksichtigung der vielfältigen Anforderungen hinsichtlich Erholung und Naturschutz überaus zielgerichtet gepflegt sind. Insbesondere das Bestreben des Umbaus von nicht heimischer und nicht standortgerechter Bestockung wurde positiv bewertet.

 

Wie bereits in der Vergangenheit geschehen, so werden künftig die Schutz- und Sozialfunktionen des Waldes, insbesondere Biotopschutz und Erholungsfunktion absolut im Vordergrund stehen. Aufgrund der mehrfach überlagernden Funktionen (Erholung, Naturschutz, Klimaschutz, Forstwirtschaft) wird als Betriebsklasse der „wirtschaftlich genutzte Erholungswald“ festgelegt.

 

Die Planungen für die nächsten zehn Jahre sehen u.a. vor:

 

·         Als Ergebnis der waldbaulichen Einzelplanung wird mit 1.415 Efm o.R. bzw. 3,7 Efm o.R. je ha und Jahr der endgültige Hiebssatz festgesetzt, das sind 425 Efm o.R./Jahr mehr als im letzten Planungszeitraum. Dies ist unter anderem dadurch zu begründen, dass sich insbesondere die großflächig vorhandenen Jungbestände in einer starken Wachstumsphase befinden und bei der erforderlichen Durchforstung mehr Holz anfällt.

·         Aufgrund der zu erwartenden klimatischen Veränderungen wird die Fichte langfristig durch geeignetere Baumarten ersetzt. Als geeignetes Nadelholz sollen hier in geringem Umfang die Douglasie und die Küstentanne eingemischt werden. Für die vorhandenen und geplanten Laubhölzer sind zunächst keine existentiellen Veränderungen zu erwarten. Insgesamt sind Verjüngungsflächen in einer Größe von 4,8 ha vorgesehen, die zu 59 % mit Eiche, 9,9 % mit Rotbuche, 27,8 % sonstigem Laubholz und 3,3 % mit Douglasie aufgeforstet werden sollen.

 

Für die im Waldbereich festgesetzten Naturschutzgebiete (NSG Bergbauwüstungszone im Eschweiler Wald, NSG ehem. Kieswäsche Kinzweiler, NSG  ehem. Deponie Röhe, NSG Erholungsgebiet Dürwiß) und geschützten Landschaftsbestandteile werden die Festsetzungen der jeweiligen Landschaftspläne übernommen. Ziele und Grundsätze des Biotop- und Artenschutzes werden bei den gesamten Planungen zur zukünftigen Betriebsführung berücksichtigt.

Hierzu gehören u.a.

·         den Wald als Lebensraum für eine bodenständige Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten und weiter zu entwickeln;

·         Horst- und Höhlenbäume grundsätzlich zu erhalten und zu schützen;

·         einen hohen Anteil an liegendem und stehendem Totholz (in Altbeständen möglichst fünf Bäume je ha) anzustreben.

 

Bei den Beständen des Eschweiler Stadtwaldes handelt es sich um ökologisch wertvolle Flächen mit hohem Erholungswert. Die bislang verfolgte naturnahe Bewirtschaftung soll in der vorgelegten Form weitergeführt werden. Durch die vorgesehenen Planungen wird den Funktionen des Eschweiler Stadtwaldes „Erholung – Naturschutz – Forstwirtschaft“ in vollem Umfang Rechnung getragen.

 

 

 


 

Der vorliegende Betriebsplan für den Stadtwald Eschweiler ist die 10-jährige Grundlage für die ebenfalls vom Gesetzgeber geforderte Aufstellung des jährlichen Forstwirtschaftsplanes. Die aufgezeigten Hauptergebnisse lassen in Bezug auf anfallendes Arbeits- und Maßnahmenvolumen erwarten, dass sich diese in den bisherigen Größenordnungen bewegen werden. Der genaue Umfang der finanziellen Aufwendungen wird im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsplanes festgelegt.

 

Das Honorar für die Erstellung des Betriebsplanes einschließlich des Kartenwerkes betrug 10.115,-€, die im Haushaltsjahr 2014 im Produkt 135550101 unter Sachkonto 52419670 und Kostenstelle 66100000 veranschlagt waren.

 


 

Die Umsetzungen der Planungen erfolgt über die jährlich zu erstellenden Forstwirtschaftspläne. Die einzelnen Betriebsmaßnahmen werden überwiegend durch die, bei der Stadt Eschweiler beschäftigten Mitarbeiter im Bereich Forst umgesetzt. Lediglich in den Bereichen „Holzrücken“, „Flächenräumung“ und „Verkehrssicherungsmaßnahmen“ erfolgt bedarfsweise Unternehmereinsatz.