Der Rat der Stadt
Eschweiler bestellt mit sofortiger Wirkung
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stellvertretende/n Vorsitzende/n in die Gesellschafterversammlung und
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als
stellvertretende/n Vorsitzende/n in den Aufsichtsrat der
Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH (WBE GmbH).
Gem. § 6 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages der WBE Wirtschaftsbetriebe
Eschweiler GmbH wird als stellvertretender Vorsitzender der
Gesellschafterversammlung ein Mitglied der Gesellschafterversammlung von der
Stadt Eschweiler bestimmt.
Nach § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der WBE Wirtschaftsbetriebe
Eschweiler GmbH wird als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates ein
Mitglied des Aufsichtsrates von der Stadt Eschweiler bestimmt.
Aufgrund schriftlicher Mitteilung durch den Geschäftsführer der
Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH (WBE GmbH) Herrn Manfred Knollmann vom
17.02.2015 ist die Bestellung der beiden Stellvertreter durch den Rat der Stadt
Eschweiler nachzuholen.
Eine Liste der wählbaren Mitglieder der Gesellschafterversammlung sowie
des Aufsichtsrates ist als Anlage 1 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
Personelle
Auswirkungen