Dem
Forstwirtschaftsplan 2019 für den Bereich des Stadtwaldes wird wie folgt
zugestimmt:
Einnahmen
(€) Ausgaben
(€)
2019 2018 2019 2018
IST IST
Teil I
0. Holzeinschlag und Rückung 50.000,00 176.888,51 40.812,00 106.258,72
Teil II
1. Kulturbegründung 16.245,00 19.822,63
2. Forstschutz 11.640,00 7.385,30
3. Bestandespflege 1.880,00 1.659,63
4. Wegebau 23.022,00 10.645,91
5. Maschinen und Geräte 42.330,00 53.673,57
6. Sozialfunktion 5.000,00 6.500,00 22.410,00 25.392,89
7. Übrige Betriebsmaßnahmen 42.585,00 38.702,92
55.000,00 183.388,51 200.924,00 263.541,57
I.
Rechtliche
Grundlagen
Das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG-NW) vom
24. April 1980, in der derzeit gültigen Fassung, legt unter anderem fest, dass
der Gemeindewald mit einer Größe über 100 ha nach einem Betriebsplan
(Forsteinrichtungsplanung) bewirtschaftet wird. Die Erfüllung des
Betriebsplanes ist durch einen jährlichen Wirtschaftsplan sicher zu stellen.
Form und Mindestinhalt des Wirtschaftsplanes richten sich nach der Ersten
Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes vom 03. November 1983.
Danach gliedert sich der Wirtschaftsplan in
Teil I - Holzeinschlag und
Rücken -
Teil II - sonstige Betriebsmaßnahmen
-
Zu den sonstigen Betriebsmaßnahmen zählen:
1.
Kulturbegründung
2.
Forstschutz
3.
Bestandespflege
4.
Wegebau
5.
Maschinen und
Geräte
6.
Sozialfunktion
7.
Übrige
Betriebsmaßnahmen
II.
Erläuterungen
zum jährlichen Forstwirtschaftsplan
Grundlage für den jährlichen Forstwirtschaftsplan ist der zehnjährige
Betriebsplan (Forsteinrichtung), welcher für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis
zum 31.12.2024 aufgestellt wurde.
Die in der Forsteinrichtung vorgegebenen Maßnahmen werden durch die
jährlichen Wirtschaftspläne erfüllt. Bei der jährlichen Planung handelt es sich
um ein Soll, welches nicht immer erfüllt werden kann. Unvorhersehbare Faktoren
wie Personalausfall, biotische und abiotische Schadereignisse können zu
Abweichungen führen.
Im Folgenden werden die Planungsansätze der einzelnen Betriebsmaßnahmen
für das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2019 sowie die gravierenden Unterschiede zu
den Ergebnissen des Jahres 2018 erläutert:
Teil I
Block 0 - Holzeinschlag und
Rücken -
Planung und Erläuterung:
Entsprechend der aktuellen Forsteinrichtung
(Stichtag 01.01.2015) können im Stadtwald im Durchschnitt jährlich ca. 1.415
Efm Holz genutzt werden. Dies trifft jedoch aktuell nicht mehr zu, da es im
Stadtwald durch die Januarstürme 2018 und die anschließende Sommertrockenheit
mit Borkenkäferproblematik, zu hohen unplanmäßigen Nutzungsanteilen in
Fichtenbeständen gekommen ist. Insgesamt mussten im FWJ 2018 ca. 3.000 Efm
Fichtenholz zwangsweise genutzt werden, was fast dem siebenfachen jährlichen
Hiebsatz für die Baumart Fichte entspricht. Dies spiegelt sich auch in den
Ergebnissen des Jahres 2018 wieder. Das unplanmäßig angefallene Holz konnte in
2018 noch größtenteils zu guten Preisen vermarktet werden, was neben der
größeren Holzmenge zu einem deutlich höheren Einnahmeergebnis führte. Aufgrund
der Holzmengen, die in 2018 landesweit durch die geschilderten Kalamitäten
angefallen sind, ist der Holzmarkt übersättigt. Die Preise für Fichtenholz sind
im letzten Quartal des Jahres 2018 drastisch gefallen und werden auch in 2019
voraussichtlich niedrig liegen. Der Einnahmeansatz für 2019 wurde daher entsprechend
reduziert.
Bei der vorliegenden Planung für das FWJ 2019
wird aus den angeführten Gründen keine ordentliche, planmäßige Nutzung
bei der Baumart Fichte berücksichtigt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass
ein Großteil der auch im Spätherbst 2018 noch hohen Borkenkäferpopulation
aktuell überwintert, sodass ab dem Frühjahr 2019 mit Neubefall und weiteren
Schadholzmengen gerechnet werden muss. Hinzu kommt noch die Anfälligkeit der
nunmehr aufgerissenen Bestände in Bezug auf Windwurf bei leichten Windböen, wie
bereits in den letzten Wochen geschehen. Vor diesem Hintergrund beinhaltet die
vorgelegte Planung für 2019 dennoch einen Anteil von 500 Fm Fichten-Nutzholz für
voraussichtlich notwendige Kalamitätshiebe im gesamten Revier. Ein
Frischholzeinschlag bei der Baumart Fichte wird jedoch im FWJ 2019 nicht
erfolgen.
Insgesamt verteilt sich die Holznutzung auf
die Baumarten/Baumartengruppen wie folgt:
|
Eiche |
Rotbuche |
Alh |
Aln |
Fichte |
Douglasie |
Lärche |
Kiefer |
Pappel |
Gesamt |
Masse (Efm o.R.) |
60,0 |
394,0 |
0,0 |
184,0 |
500,0 |
0,0 |
0,0 |
270,0 |
0,0 |
1.408,0 |
Verteilung (%) |
4,2 |
28,0 |
0,0 |
13,1 |
35,5 |
0,0 |
0,0 |
270,0 |
0,0 |
100,0 |
Erläuterung:
Alh steht für Baumarten mit hoher Umtriebszeit (z. B.
Bergahorn, Esche).
Aln steht für Baumarten mit niedriger Umtriebszeit (z. B.
Birke, Roteiche, Roterle).
Efm o.R. steht für Erntefestmeter ohne Rinde
Weiterhin ist geplant Kiefernbestände zu
durchforsten, welche bereits vor mehreren Jahrzehnten mit Rotbuche „unterbaut“
worden sind. Diese heutigen Kiefern-/Buchen-Mischbestände sollen im Rahmen der
naturgemäßen Waldwirtschaft weiter zu Gunsten des Laubholzanteils entwickelt
werden. Insgesamt sollen ca. 270 Efm Kiefernholz geschlagen werden.
Darüber hinaus beinhaltet die Planung
Durchforstungen in jungen und mittelalten Buchenbeständen, wobei ca. 394 Efm
Buchenholz genutzt und überwiegend als Brennholz vermarktet werden sollen.
Holzernte- und Rücketechnik:
Grundsätzlich findet die Bewirtschaftung des
Eschweiler Stadtwaldes anhand der Kriterien von naturnaher und ordnungsgemäßer
Forstwirtschaft statt. Erkenntnisse aktueller Waldbaukonzepte des Landes NRW
werden in der Praxis umgesetzt.
Zusätzlich sind die Eschweiler Waldflächen
entsprechend der Qualitätskriterien und Richtlinien des PEFC (Programme for the
Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert und wurden bereits
zuvor nach diesen Standards bewirtschaftet.
Zur Holzernte ist anzumerken, dass die reinen
Einschlagsarbeiten in der Regel zu 100 % in Eigenleistung durch manuelles
Arbeiten mit der Motorsäge durchgeführt werden. Im FWJ 2018 musste jedoch
kurzfristig auch auf Unterstützung durch einen Forstunternehmer zurückgegriffen
werden, welcher Fichten mit Borkenkäferbefall mittels einer Vollerntemaschine
(Harvester) eingeschlagen hat.
Grundsätzlich soll zur Schonung der Waldböden
und Baumbestände jedoch auch weiterhin auf den Einsatz von Vollerntemaschinen
verzichtet werden.
Für den Transport des Holzes aus den
Waldparzellen an die Forstwirtschaftswege, dem sogenannten Holzrücken, ist es
unter Umständen notwendig, auf externe Forstunternehmen zurückzugreifen. Da der
Großteil des planmäßig eingeschlagenen Holzes aus Qualitätsgründen in
Kurzholz-Sortimente eingeschnitten wird, erfolgt die Holzrückung überwiegend
mit Forwardern (Rückezug).
Weiterhin wird der städt. Forstschlepper für
die Holzrückung eingesetzt, wodurch im vergangenen Jahr große Schadholzmengen
als Langholz aufgearbeitet und anschließend in Eigenregie an die Forstwege
gezogen werden konnten.
Die Befahrung der Waldböden erfolgt mit allen
eingesetzten Maschinen ausschließlich auf vorher festgelegten und eindeutig
markierten Erschließungslinien, um Bodendruck und -verdichtung zu minimieren.
Eingesetzte Rückemaschinen verfügen zudem über moderne Forsttechnik und werden
u.a. mit biologisch abbaubaren Hydraulikölen betrieben. Der Nachweis einer
PEFC- bzw. RAL-Zertifizierung ist zudem Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen
an Forstunternehmen.
Teil II
Block 1 - Kulturbegründung -
Für den Eschweiler Stadtwald wird waldbaulich
angestrebt, strukturreiche und naturnahe Wälder mit einer hohen Artenvielfalt
zu entwickeln und zu erhalten, welche gleichermaßen nach ökologischen und
ökonomischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden. Aktuelle Erkenntnisse der
forstlichen Versuchsanstalten (z.B. NW-FVA) werden bei Waldumwandlungen und
Kulturbegründungen ebenso beachtet, wie aktuelle Waldbaukonzepte der
Landesforstverwaltung NRW (z.B. Buchen-, Fichten- und Eichenkonzept).
Die Umwandlung von Fichtenbeständen in
artenreiche und stabile Mischwälder erfolgt bereits seit Jahrzehnten mit den
nach heutigen Erkenntnissen klimawandeltoleranten und standörtlich angepassten
Laubholz-Baumarten, wie z.B. Rotbuche, Roterle und Stieleiche. Diese Bemühungen
werden kontinuierlich weitergeführt.
Auch Nadelhölzer wie Douglasie, Weiß- und
Küstentanne werden in geringem Umfang beigemischt und bei Kulturbegründungen
nicht reinbestandsweise, sondern trupp- oder gruppenweise mit Laubhölzern
gepflanzt. Grundsätzlich wird der natürlichen Verjüngung aller Baumarten
Vorrang vor der Kulturbegründung durch Pflanzung gewährt.
Für das FWJ 2019 sind ausschließlich
Wiederaufforstungsmaßnahmen geplant. Der Schwerpunkt der Neupflanzungen liegt
in diesem Jahr im Bereich der Kalamitätsflächen, welche vormals mit Fichte
bestockt waren. Insgesamt ist die Pflanzung von 11.310 Stück jungen Laub- und
Nadelbäumen vorgesehen. Die Planungen enthalten dabei auch die Pflanzung von
750 Stück Fichte, welche im Stadtwald ausschließlich zum Zwecke der
Weihnachtsbaumwerbung für städtische Einrichtungen gesetzt werden.
Bestehende Kulturflächen und Aufforstungen
der letzten Jahre (ca. 6,85 ha) werden bei entsprechender Vegetationsentwicklung
von Reitgräsern, Adlerfarn und Brombeere jährlich einer ein- bis zweimaligen
Pflegemaßnahme (Freischnitt) unterzogen.
Block 2 - Forstschutz -
Aufgrund der vergangenen Schadereignisse sind
viele Nadelholzbestände aufgerissen und erwärmen sich durch ihr gestörtes
Waldinnenklima insbesondere bei Trockenperioden im Frühjahr und Sommer stark.
Diese Bestände bieten Schädlingen, wie z.B. verschiedenen Borkenkäferarten,
ausgezeichnete Vermehrungsmöglichkeiten.
Um fortschreitenden Schäden durch diese
Borkenkäfer vorzubeugen, wird im Eschweiler Stadtwald ein erhöhtes Augenmerk
auf präventive Maßnahmen der biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung
gelegt. Dazu zählen u.a.:
- Die Fortführung und Erweiterung des Vogel-
und Fledermausschutzes durch jährliche Reinigung der bestehenden sowie
Anbringung von neuen Nisthilfen,
- der anteilige Nutzungsverzicht in
Altholzbeständen und die Belassung von liegendem und stehendem Totholz in allen
Waldbeständen, wodurch insbesondere die vorkommenden Specht- und Folgearten,
sowie seltene Insektenarten gefördert werden,
- die Pflege und Erhaltung des Bestandes der
Waldameise sowie
- die Bekämpfung des Buchdruckers und Kupferstechers
an der Fichte durch Errichtung von Fangholzhaufen und durch die Entwertung
geeigneten Brutmaterials (zersägen von Kronenholz, um die Trocknung zu
fördern).
Maßnahmen zum Schutz der Forstpflanzen gegen Wildverbiss und
Fegeschäden sind bei der Pflanzung bestimmter Baumarten erforderlich. Geschützt
werden in der Regel junge Edellaubhölzer (z. B. Vogelkirsche oder Bergahorn)
und Eichen mit Wuchshüllen, Fegeschutzspiralen oder durch Zaunbau. Im FWJ 2019
müssen ca. 3.000 Wuchshüllen zum Schutz der jungen Laubhölzer verwendet werden.
Block
3 - Bestandespflege -
Bei der Jungbestandspflege werden
hauptsächlich junge, schlecht geformte Vorwüchse (Protze), kranke Individuen
und andere Baumarten, die nicht der gewünschten Bestockung entsprechen, durch
eine bodennahe Kappung mit der Motorsäge entfernt. Aus arbeitsergonomischen
Gründen werden diese Schnitte in einer Höhe von ca. einem Meter durchgeführt.
Darüber hinaus können die verbleibenden Schäfte als „Stockausschlag“
kurzfristig wieder austreiben. Dieser Stockausschlag bietet Deckung und Nahrung
für das heimische Wild, wodurch sich der Verbissdruck auf die Kulturpflanzen
verringert.
Insgesamt ist die Jungwuchs- und
Jungbestandspflege im Jahr 2019 auf einer Gesamtfläche von ca. 4,13 ha vorgesehen.
Die Wertästung bei Douglasie soll an ca. 30 Bäumen durchgeführt werden.
Block 4 - Wegebau -
Die Planungen für 2019 beinhalten die
Instandsetzung von Forstwirtschaftswegen, welche an die sturmgeschädigten
Bestände angrenzen. Nach der Holzrückung und Abfuhr der Stämme müssen die Wege
in diesen Waldbereichen instandgesetzt werden. Hierdurch ist der gegenüber dem
Ergebnis aus 2018 deutlich erhöhte Ansatz zu begründen. Zudem sollen
Schlaglöcher an Waldparkplätzen ausgebessert werden. Als Material wird
ausschließlich natürliches Kalkstein-Mineralgemisch und Kalkstein-Splitt
verwendet.
Des Weiteren gehören Aufarbeitungsarbeiten
und die Herstellung des Lichtraumprofils an öffentlichen Straßen und Wegen zu
diesem Block des FWP.
Block
5 - Maschinen und Geräte -
In diese Rubrik entfallen wiederkehrende
Lohn- und Sachkosten für die Unterhaltung des Forstschleppers, für Motorsägen
und anderes forstspezifisches Gerät.
Reparaturen an den Gerätschaften können durch
den Forstbetrieb überwiegend selbst ausgeführt werden. Nötige Reparaturarbeiten
an Fahrzeugen und Anbaugeräten werden in regionalen Fachwerkstätten
durchgeführt. Das Ergebnis der Betriebs- und Unterhaltungskosten bei Maschinen
und Geräten in 2018 ist mit dem erhöhten Einsatz durch die unplanmäßigen Kalamitätshiebe
zu begründen.
Die bereits für das FWJ 2018 geplante
Beschaffung eines Arbeitskorbes für den Frontladeranbau am städt. Forstschlepper
musste in das FWJ 2019 verschoben werden.
Block 6 - Sozialfunktion -
Die Bedeutung des Stadtwaldes als stark
frequentiertes Naherholungsgebiet, welches auch aus Sicht des Natur- und
Artenschutzes sowie der Landschaftspflege einen hohen Stellenwert hat, ist
überdurchschnittlich hoch.
Die Ausgaben im Bereich der
Erholungseinrichtungen umfassen u.a. jährliche Instandhaltungsarbeiten an Erholungsbänken,
Schutzhütten und Informationstafeln. Über die Sommermonate werden in
beschränktem Umfang neue Bänke gebaut sowie vorhandene instandgesetzt und bei
Bedarf ausgetauscht.
Die Beseitigung von „wildem“ Müll, wie z.B.
Haushalts- und Gartenabfällen, Elektroschrott und Bauschutt, gehört im Bereich
des Stadtwaldes ebenfalls zu den Aufgaben des Forstbetriebes. Neben der
Aufwendung finanzieller Mittel für Müllbehältnisse fallen viele Arbeitsstunden
für das Einsammeln und den Transport des Mülls zum Betriebsgelände an. Die
Lohnkosten werden in diesem Bereich voraussichtlich auch im Jahr 2019
unverändert hoch sein.
Die Pflege des Reitwegesystems im Stadtwald
wird durch den Forstbetrieb koordiniert. Entsprechend der Höhe der vorhandenen
finanziellen Mittel, welche die StädteRegion Aachen aus Fördermitteln des
Landes NRW (Reitabgabe) bereitstellt, können die Reitwege einmal im Jahr
freigeschnitten und in Teilstücken saniert werden. Die anfallenden Arbeiten
werden dabei durch in der Region ansässige Fachunternehmen durchgeführt.
Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sind
folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Die
Pflege von Feuchtbiotopen,
- Maßnahmen
zum Erhalt und zur Vermehrung der Roten Waldameise,
- Maßnahmen
zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen,
- Maßnahmen
zum Erhalt der Orchideenvorkommen im Stadtwald und in den Außenbezirken sowie
- Maßnahmen
zur Pflege der Streuobstwiesen.
Block 7
- Übrige Betriebsmaßnahmen -
In diesem Block des Forstwirtschaftsplanes
werden u.a. folgende Maßnahmen und Positionen zusammengefasst:
- Pflege
des Rettungspunkte-Systems,
- Werbung
und Bereitstellung von Birken für den Maitag,
- Unterhaltung und Transport der
Arbeitsmaterialien, Gerätschaften und des Waldarbeiterschutzwagens,
- Beschaffung
von Dienst- und Schutzkleidung,
- Fortbildung
der Mitarbeiter,
- Durchführung von
Verkehrssicherungsmaßnahmen an den Erholungseinrichtungen sowie entlang stark
frequentierter Waldwege, öffentlicher Wege und Straßen im Bereich des
Stadtwaldes und der Außenbezirke und
- Unterhaltung des Betriebsgeländes und der
Werkstatt.
III. Öffentlichkeitsarbeit
Im vergangenen Jahr wurden verschiedene
Veranstaltungen (Waldführungen) durchgeführt, an denen viele Kinder und
Erwachsene teilnahmen. Für 2019 bietet die städt. Forstverwaltung, wie in den
vergangenen Jahren, insbesondere für Kindergärten und Schulen Waldführungen an.
Darüber hinaus ist für dieses Jahr die
Durchführung des 7. Eschweiler Waldtages geplant. Auch eine Pflanzaktion mit
der Initiative „Plant for the Planet“ soll im kommenden Frühjahr stattfinden.
IV. Sonstiges
Die textliche Abfassung des Wirtschaftsplanes
für das Forstwirtschaftsjahr 2019 wurde den Vorsitzenden der im Rat der Stadt
Eschweiler vertretenen Fraktionen sowie dem Vorsitzenden des Planungs-, Umwelt-
und Bauausschuss gesondert zugesandt. Die Datei kann zusätzlich im
Ratsinformationssystem heruntergeladen werden.
Die im FWP 2019 aufgeführten Sach- und
Unternehmerkosten sind auf die Ansätze der einzelnen Sachkonten in den
Produkten 135550101 (Wald und Forstwirtschaft) und 135540101 (Natur und
Landschaft) des Haushaltsplanes 2019 abgestimmt.
Für das Jahr 2019 beläuft sich der Ansatz der
zu erwirtschaftenden Erträge aus Holzverkauf auf insgesamt 50.000 €. Durch den
Verkauf des Fichtenstammholzes als Folge der Kalamitätshiebe haben sich im
Haushaltsjahr 2018 Gesamteinnahmen in Höhe von 176.888,51 € aus Holzverkauf
ergeben.
Aufgrund der Zurückstellung jeglichen Frischholzeinschlags
bei der Baumart Fichte musste der HH-Ansatz für den Verkauf von Holz im Jahr
2019 auf 50.000 € abgesenkt werden.
Von den geplanten Maßnahmen werden, bis auf
die Positionen Holzrückung, Reparatur von Fahrzeugen, Baumrückschnitte im
Bereich der Verkehrssicherung und Freischnitt sowie Instandsetzung von
Reitwegen, alle Arbeiten von den bei der Stadt Eschweiler beschäftigten
Forstwirten ausgeführt. Bei den zuvor genannten Positionen werden Unternehmer
eingesetzt.
Ein im Forstbetrieb ausgebildeter Umschüler
hat die Gesellenprüfung im Jahr 2018 erfolgreich bestanden. Ein weiterer
Auszubildender durchläuft z.Z. ebenfalls eine Umschulung im städt. Forstbetrieb
und wird seine Ausbildung voraussichtlich Mitte des Jahres 2019 planmäßig mit
der Gesellenprüfung abschließen.