hier: Beschluss über den Antrag der Bezirksgruppe Eschweiler des "Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V."
Der ADRK e. V.
erhält einen Zuschuss zur Beschaffung
eines Husqvarna Rider Mulchers 214 TC in Höhe von 1.400,00 €.
Mit Datum vom 28.06.2018 hat der Verein „Allgemeiner
Deutscher Rottweiler-Klub“ einen Antrag auf Bezuschussung zur Neuanschaffung
eines Husqvarna Rider Mulchers 214 TC
gestellt. Der vereinseigene Rasentraktor sei nicht mehr reparabel. Er legte
zwei Angebote vor. Der günstigste Anschaffungspreis beträgt 3.700,00 €. Gemäß
§3 A der Sportförderrichtlinien kann der Rasenmäher als Platzpflegegerät
betrachtet werden.
Der Verein ist nicht
Mitglied im Landessportbund. Somit entfällt ein Anspruch auf Bezuschussung
durch den RegioSportBund Aachen. Da der Verein ebenfalls nicht Mitglied im
Stadtsportverband ist, entscheidet gemäß § 4.2 der Richtlinien der
Sportausschuss über eventuelle Zuschüsse.
Der Verein erbittet
einen Zuschuss der Stadt Eschweiler in Höhe von 3.145,00 €. Entsprechend § 4A
der Richtlinien wäre allerdings bei einem bestehenden Anspruch auf
Bezuschussung bei Ausrüstungsgegenständen nur eine Maximalförderung von 2.000 €
innerhalb eines Jahres möglich. Weiterhin besagt § 4A Punkt 2, dass die Stadt
Eschweiler ungeachtet dessen einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der
Investitionskosten übernimmt, sofern der Verein Mitglied im Stadtsportverband
ist. Dieses ergäbe den Betrag von 1.480
€ für zuschussberechtigte Vereine.
Obwohl der Verein
nicht Mitglied im Stadtsportverband ist, schlägt die Verwaltung dennoch eine
nahezu analoge Vorgehensweise in der Bezuschussung vor.
Der Verein hat in
der Vergangenheit mehrfach Deutsche Meisterschaften sowie im Jahr 2015 eine
Weltmeisterschaft in Eschweiler ausgerichtet. Somit hat der Verein zu einer
positiven Berichterstattung über die Stadt Eschweiler beigetragen und stellt
eine wichtige Säule in der Vereinslandschaft Eschweilers dar.
Unter dem Produkt
084210101 Förderung des Sports, Sachkonto 53118170 Investitionsfördermaßnahmen
Sportvereine stehen im Haushalt 2018 insgesamt 4.000 € zur Verfügung. Bei
Erstellung der Vorlage (bis zum 14.11.2018) sind ca. 2.600 € zur Verausgabung
verplant. Antragsschluss für die Vereine ist der 15.11.2018. Die Verwaltung
schlägt auch vor diesem Hintergrund vor, den verbleibenden Restbetrag in Höhe
von ca. 1.400 € für den ADRK e.V als
Zuschuss auszuzahlen.
Unter dem Produkt 084210101, Sachkonto 53118170 stehen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.
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