Betreff
Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports;
hier: Beschluss über den Antrag der Bezirksgruppe Eschweiler des "Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V."
Vorlage
400/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der ADRK e. V. erhält einen Zuschuss zur  Beschaffung eines Husqvarna Rider Mulchers 214 TC in Höhe von 1.400,00 €.

 


Mit Datum vom 28.06.2018 hat der Verein „Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub“ einen Antrag auf Bezuschussung zur Neuanschaffung eines Husqvarna Rider Mulchers 214 TC gestellt. Der vereinseigene Rasentraktor sei nicht mehr reparabel. Er legte zwei Angebote vor. Der günstigste Anschaffungspreis beträgt 3.700,00 €. Gemäß §3 A der Sportförderrichtlinien kann der Rasenmäher als Platzpflegegerät betrachtet werden.

 

Der Verein ist nicht Mitglied im Landessportbund. Somit entfällt ein Anspruch auf Bezuschussung durch den RegioSportBund Aachen. Da der Verein ebenfalls nicht Mitglied im Stadtsportverband ist, entscheidet gemäß § 4.2 der Richtlinien der Sportausschuss über eventuelle Zuschüsse.

 

Der Verein erbittet einen Zuschuss der Stadt Eschweiler in Höhe von 3.145,00 €. Entsprechend § 4A der Richtlinien wäre allerdings bei einem bestehenden Anspruch auf Bezuschussung bei Ausrüstungsgegenständen nur eine Maximalförderung von 2.000 € innerhalb eines Jahres möglich. Weiterhin besagt § 4A Punkt 2, dass die Stadt Eschweiler ungeachtet dessen einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der Investitionskosten übernimmt, sofern der Verein Mitglied im Stadtsportverband ist.  Dieses ergäbe den Betrag von 1.480 € für zuschussberechtigte Vereine.

 

Obwohl der Verein nicht Mitglied im Stadtsportverband ist, schlägt die Verwaltung dennoch eine nahezu analoge Vorgehensweise in der Bezuschussung vor.

 

Der Verein hat in der Vergangenheit mehrfach Deutsche Meisterschaften sowie im Jahr 2015 eine Weltmeisterschaft in Eschweiler ausgerichtet. Somit hat der Verein zu einer positiven Berichterstattung über die Stadt Eschweiler beigetragen und stellt eine wichtige Säule in der Vereinslandschaft Eschweilers dar.

 

Unter dem Produkt 084210101 Förderung des Sports, Sachkonto 53118170 Investitionsfördermaßnahmen Sportvereine stehen im Haushalt 2018 insgesamt 4.000 € zur Verfügung. Bei Erstellung der Vorlage (bis zum 14.11.2018) sind ca. 2.600 € zur Verausgabung verplant. Antragsschluss für die Vereine ist der 15.11.2018. Die Verwaltung schlägt auch vor diesem Hintergrund vor, den verbleibenden Restbetrag in Höhe von ca. 1.400 € für den ADRK e.V  als Zuschuss auszuzahlen.

 


Unter dem Produkt 084210101, Sachkonto 53118170 stehen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.

 


keine