Betreff
Betriebliches Kinderbetreuungsangebot in der Stadtverwaltung Eschweiler, hier: Antrag der Stadtratsfraktion UWG vom 07.04.2014
Vorlage
052/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zum Sachverhalt zur Kenntnis.

 


 

Das Netzwerk „Flügelschlag – Starke Kinder an der Inde“ (Arbeitsgruppe Alleinerziehende) nahm im Frühjahr 2014 das Thema „Betriebliche Kinderbetreuung“ als dritte Säule der Kinderbetreuung neben der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in den Blick. Zeitgleich stellte die Stadtratsfraktion UWG mit Schreiben vom 07.04.2014 die Anfrage, ob die Stadtverwaltung Eschweiler als Arbeitgeber ein Angebot der betrieblichen Kinderbetreuung für die Kinder der städtischen MitarbeiterInnen und damit eine Vorreiterrolle übernehmen könne.

 

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 02.09.2014, Vorlagen-Nr. 313/14 verwiesen, die einen ersten Sachstandsbericht zum Thema „Betriebliche Kinderbetreuung“ beinhaltet.

 

In Absprache mit A 10 - Haupt- und Personalamt - sowie Vertretern des Personalrates wurden an alle Bediensteten der Stadtverwaltung Eschweiler am 02.09.2014 ein entsprechendes Schreiben sowie ein Fragebogen zur Bedarfsfeststellung verschickt. Die städtischen MitarbeiterInnen, die an GroupWise angeschlossen sind, erhielten die Informationen über dieses E-Mail-Programm. Postalisch wurden die MitarbeiterInnen informiert, die zu diesem Zeitpunkt nicht vor Ort zu erreichen waren (z. B. MitarbeiterInnen in Elternzeit; längerfristige Abwesenheit aufgrund einer Erkrankung etc.). 

 

Insgesamt gingen 15 Rückläufe anonymisiert ein. Zwei MitarbeiterInnen äußerten einen regelmäßigen Bedarf ab August 2015. Vier MitarbeiterInnen meldeten einen Bedarf für 2016, eine Mitarbeiterin für 2017 sowie eine

MitarbeiterIn für 2017/2018. Ein(e) MitarbeiterIn äußerte einen regelmäßigen Bedarf ohne konkrete zeitliche Angabe. Sechs MitarbeiterInnen sprachen sich für einen unregelmäßigen und unvorhersehbaren Bedarf aus

(z.B. Ausfall der regelmäßigen Betreuung aufgrund von Krankheit o. ä. der normalerweise betreuenden Person).

 

Die beteiligten Fachämter der Stadtverwaltung Eschweiler sowie der Personalrat sehen hinsichtlich der geringen Anzahl der Rückläufe zurzeit keine Notwendigkeit, eine „Betriebliche Kinderbetreuung“ – ausschließlich für die

Kinder städtischer MitarbeiterInnen -  innerhalb der Stadtverwaltung Eschweiler anzubieten, da die bestehenden Angebote in Kindertageseinrichtungen und/oder Kindertagespflege derzeit als ausreichend angesehen werden.

 

Die Verwaltung behält dennoch das Thema weiterhin im Blick, da die Vorteile und der Nutzen von betrieblicher

Kinderbetreuung und Familienfreundlichkeit sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer belegt sind.

 

Die für ein solches Betreuungsangebot notwendige Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten wird im Rahmen der Ende des Jahres 2015 bzw. zum Jahresbeginn 2016 anstehenden Veränderungen in der Raumnutzung des Rathauses (Auszug Jobcenter der StädteRegion Aachen) ebenfalls betrachtet.   

 

 

 


 

keine

 


 

keine