Betreff
Kommunale Pflegeplanung für die StädteRegion Aachen;
hier: Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2019 - 2021 nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW
Vorlage
372/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

 

Der Bericht über die im Rahmen der Kommunalen Pflegeplanung für die StädteRegion Aachen erfolgte Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2019 - 2021 nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW sowie die hierzu abgegebene Stellungnahme der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.

 


 

Erstmalig hat die StädteRegion Aachen auf Grundlage der Kommunalen Pflegeplanung 2015 eine verbindliche Bedarfsplanung für vollstätionäre Pflegeplätze für das Jahr 2016 eingeführt. Die verbindliche Bedarfsplanung, die einen Zeitraum von drei Jahren perspektivisch betrachtet, ist nach den Vorgaben des Alten- und Pflegegesetzes NRW fortzuschreiben und durch den Städteregionstag nach vorheriger Beteiligung/Beratung durch die auf Ebene der Städteregion angesiedelte Kommunale Konferenz Alter und Pflege zu beschließen.

 

Die StädteRegion Aachen hat mit Schreiben vom 11.10.2018 die städteregionsangehörigen Kommunen über die Grundzüge der Kommunalen Pflegeplanung und die Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2019 - 2021 unterrichtet und die Kommunen gebeten, hierzu bis spätestens zum 31.10.2018 Stellung zu nehmen (Anlage I). Die Stadt Eschweiler hat diese Unterlagen am 12.10.2018 an die Ratsfraktionen, deren Vorsitzende sowie an die Vorsitzende/den stellv. Vorsitzenden des Sozial- und Seniorenausschusses weitergeleitet und die Möglichkeit eröffnet, bis zum 30.10.2018 zur Kommunalen Pflegeplanung sowie zur Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung eigene Gesichtspunkte vorzutragen bzw. die Einschätzung der Verwaltung zu ergänzen.

 

Verwaltungsseitig war festgestellt worden: „Die fortgeschriebene Pflegeplanung 2019 - 2021 weist gegenüber den Vorgängerplanungen für die Stadt Eschweiler keine Veränderungen und damit mittelfristig auch keinen Handlungsbedarf aus. Die Situation in Eschweiler stellt sich nach wie vor, gemessen an der Wohnbevölkerung, mit einem deutlichen Überhang an vollstationären Pflegeplätzen, der auch im Planungszeitraum nur geringfügig zurückgeht (9 von 334 Überhangplätzen) dar. Bei Auslastungsgraden der Eschweiler Einrichtungen von minimal 84 % und maximal 99 %, im Durchschnitt des 1. Halbjahres 2018 von 95,2 %, wird deutlich, dass die Platzkapazitäten nicht nur die aktuelle und perspektivische Inanspruchnahme am Wohnort decken, sondern in Eschweiler auch ein wesentlicher Beitrag zur bedarfsdeckenden Bilanz der Städteregion insgesamt geleistet wird, in dem Platzkapazitäten auch für die Bevölkerung aus anderen (städteregionalen) Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen und von dort auch in Anspruch genommen werden.

 

Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, zur vorgelegten Pflegeplanung und verbindlichen Bedarfsplanung 2019 - 2021 eine zustimmende Einschätzung und Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben.“

 

Seitens der SPD-Stadtratsfraktion wurde ergänzend vorgetragen und angeregt, dass in der Kommunalen Pflegeplanung für die StädteRegion Aachen das Thema „Angebot und Verfügbarkeit von Kurzzeitpflegeplätzen“ nochmals in eine vertiefenden Betrachtung einbezogen werden sollte. Weitere Rückmeldungen erfolgten nicht, so dass mit Schreiben vom 30.10.2018 die als Anlage II beigefügte Stellungnahme der Stadt Eschweiler abgegeben wurde.

 

Unter Einbezug der Stellungnahmen aller städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden wird die Kommunale Konferenz Alter und Pflege die Kommunale Pflegeplanung sowie die Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2019 - 2021 für die StädteRegion Aachen am 13.11.2018 beraten, anschließend erfolgt die Erörterung im städteregionalen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischer Wandel am 22.11.2018 sowie eine abschließend Beschlussfassung durch den Städteregionstag am 13.12.2018. Über das Ergebnis wird der Sozial- und Seniorenausschuss unterrichtet.

 


 

Keine

 


 

Keine