hier: Aufstellungsbeschluss
Die Aufstellung des Bebauungsplans 303 – Zum
Blaustein-See – Nördlich Seezentrum – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im
Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten
Geltungsbereich wird beschlossen.
Zur Förderung der
touristischen Entwicklung im indeland besteht seitens der
Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH Interesse an der Errichtung von kleinen
Ferienhäusern („tiny houses“) am westlichen Ufer des Blaustein-Sees nördlich
des Seezentrums.
Angestrebt ist die
Realisierung von ca. 12 Holzhäusern, welche durch 2 an dieser Stelle nahe am
Ufer liegende „schwimmende“ Häuser ergänzt werden sollen.
Beispielhafte Lage der Ferienhäuser
Ein Bebauungsplan besteht an
dieser Stelle nicht. Zur planungsrechtlichen Vorbereitung dieses Vorhabens ist
somit die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplans erforderlich. Dieser
soll in dem betroffenen Bereich „Sondergebiete, die der Erholung dienen“ (gem.
§ 10 BauNVO) sowie „Sondergebiete für Steganlagen und schwimmende Häuser
innerhalb von Wasserflächen“ (gem. § 11 BauNVO) festsetzen. Mittels Baugrenzen
wird innerhalb des Plangebietes eine überbaubare Grundstücksfläche nördlich des
bestehenden Parkplatzes definiert werden.
Der Flächennutzungsplan
stellt in diesem Bereich Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Anlagen für
Freizeit und Erholung“ dar, so dass das Projekt den Zielen der Stadt entspricht
und ein entsprechender Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
gelten kann.
Das Plangebiet liegt südlich
und damit außerhalb des Naturschutzgebietes „Nordöstlicher Blaustein-See“. Die
Seefläche ist an dieser Stelle als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Im
Verfahren wird eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren
Wasserbehörde erfolgen.
Da die Haustypen und -größen
der geplanten Ferienhäuser sowie deren konkrete Lage derzeit noch nicht näher
definiert sind, wird ein entsprechendes Konzept im weiteren Verfahren
vorgelegt. Sobald ausreichende Informationen vorliegen, soll eine frühzeitige
Beteiligung innerhalb dieses Aufstellungsverfahrens erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt,
die Aufstellung des Bebauungsplans 303 – Zum Blaustein-See – Nördlich
Seezentrum – zu beschließen.
Bei den hier zu
entwickelnden Grundstücken handelt es sich um Flächen der Blaustein-See GmbH.
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die
Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im
weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im
Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto
52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.
Die Aufstellung des o.g. Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.