Betreff
Fortsetzung der Schulsozialarbeit in den Grundschulen
Vorlage
049/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Wie bereits  im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage Nr. 518/14 zum Erlass der Haushaltssatzung 2015 sowie der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 2010-2016 unter dem Titel „Fortsetzung der Anteilfinanzierung des Landes NRW zur weiteren Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket“ ausgeführt wurde, hat die Landesregierung am 26.11.2014 mitgeteilt, dass das Land NRW die Fortführung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in den Jahren 2015 bis 2017 mit ca. 48 Mio. Euro jährlich finanziert. Wie weiterhin in der o.a. Vorlage geschildert, geht die Verwaltung von einer jährlichen Landeszuweisung in Höhe von rund 140.000 Euro aus. Es wurde – unter der Annahme, dass die Fortführung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen weiterhin mit jährlichen Kosten von rund 290.000 Euro verbunden ist, davon ausgegangen, dass die Fortführung daher eine kommunale Eigenbeteiligung von rund jährlich 150.000 Euro auslöst.

 

Auf dieser Basis wurde mit dem VABW (Verein für Ausbildung und berufliche Weiterbildung), dem bisherigen Anstellungsträger der über das Bildungs- und Teilhabepaket in allen Grundschulen eingesetzten Schulsozialarbeiter  in Verhandlungen getreten mit dem Ziel, zum einen die Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum von drei Jahren (2015 bis 2017 ) fortzuführen und darüber hinaus ihn für den Zeitraum Januar bis September 2015 als Arbeitgeber für die im Jugendamt zu regelnde Nachfolge der zeitlich befristeten Projektstelle für das Projekt „Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut (Flügelschlag)“ in Anspruch zu nehmen; diese halbe Stelle soll dann nach Ablauf des Förderzeitraumes ab 1. Oktober 2015 in eine Koordinierungsstelle  der Schulsozialarbeit überführt werden.

 

Bei der Stelleninhaberin (Flügelschlag und Koordinierung) handelt es sich um die an der KGS Bohl eingesetzte Schulsozialarbeiterin, die bis zum 31.12.2014 mit halber Stelle befristet in Würselen tätig war, ab 1.1.2015 aber nun im Rahmen dieser halben Stelle freie Kapazitäten hatte und aufgrund ihres erfolgreichen Einsatzes an der KGS Bohl eine geeignete Nachfolgerin zum einen für die seit dem 1.11.2014 vakante Stelle der Projektkoordination „Flügelschlag“ erschien und im Anschluss in der Koordinierung tätig sein sollte. Bisher gab es in der Verwaltung keinen festen Ansprechpartner für die Schulsozialarbeit, zumal sie einerseits durch die mit der Vertragsgestaltung beauftragte Dienststelle in der Schulverwaltung, fachlich aber eher mit dem Jugendamt in Verbindung stand. Daher wurde seitens der Verwaltung der dringende Bedarf gesehen, für die Koordinierung der Schulsozialarbeit vor Ort eine Stelle im Jugendamt einzurichten.  Die als Anlage beigefügte Vereinbarung wurde daraufhin mit dem VABW e.V. getroffen. Es wird von beiden Vertragsparteien beabsichtigt, die Schulsozialarbeit bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 fortzuführen. Darüber soll nach Abrechnung der Förderperiode bis Ende 2017 entschieden werden, wie dem Vertrag unter Ziffer 1, vorletzten beiden Absätze, zu entnehmen ist.

 

Die bisherigen Stelleninhaber der Schulsozialarbeiterstellen (je 0,5 Stellen je Grundschulstandort) verbleiben somit alle an ihren bisherigen Stellen. Es hat lediglich – unabhängig von der Fördersituation - einen Wechsel an den Grundschulen in Weisweiler und Dürwiß gegeben; die dort eingesetzte Sozialarbeiterin hat auf eigenen Wunsch eine Stelle in einer anderen Stadt angenommen. Die Stelle wurde aber zeitnah nachbesetzt.

 


Ab dem Haushaltsjahr 2015 entsteht für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler Grundschulen im bisherigen Umfang (0,5 Stellen/Grundschule = insgesamt 5,5 Stellen, Anstellung/Personalbewirtschaftung über den VabW) ein finanzieller Aufwand von rund 290.000 Euro/Haushaltsjahr. Die Verbuchung erfolgt bei Produkt 032430101 „Sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“

 

Die Deckung dieses Aufwandes erfolgt zum einen über Erträge aus Landeszuwendungen zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) in den Jahren 2015 bis 2017, die der Stadt Eschweiler in einer Größenordnung von rund 140.000 €/Jahr über die StädteRegion Aachen zur Verfügung gestellt werden (Produkt 032430101 „Sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 41420300 „Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“). Zum anderen erbringt die Stadt als so genannte „freiwillige Leistung“ einen Kofinanzierungsaufwand (Eigenanteil) von rund 150.000 Euro/Jahr. In das Haushaltsjahr 2015 wurde mit Blick auf die angestrebte Fortführung der Schulsozialarbeit an Grundschulen eine im Vorjahr nicht in Anspruch genommene Aufwandsermächtigung in Höhe von 162.280 Euro übertragen (Sachkonto 52910000, Produkt 032430101; Beschluss Stadtrat vom 11.03.2015, VV Nr. 067/15, Anlage 1, lfd. Nr. 32).

 

Mit Auslaufen der im Rahmen des Projekts „Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut (Flügelschlag)“ eingerichteten und finanzierten 0,5-Stelle bei A 51/Jugendamt zum 30.09.2015 und Fortführung dieser halben Stelle ab dem 01.10.2015 für die „Koordination Schulsozialarbeit“ als Querschnittsaufgabe Schule/Jugendhilfe entsteht im Haushaltsjahr 2015 ein zusätzlicher Aufwand im Bereich der Schulsozialarbeit (3/12-Personalkostenanteil) von rund 6.000 Euro. In den Haushaltsjahren 2016 und 2017 (zugesagter Zeitraum der BuT-Förderung) fallen für diese Koordinierungsaufgabe jeweils Personalkosten in der Größenordnung von ca. 24.000 Euro an. Die Anstellung der Mitarbeiterin sowie die Personalbewirtschaftung werden, wie bei den Schulsozialarbeitern Grundschulen, ebenfalls über den VabW vorgenommen. Die Aufwandsbuchung erfolgt daher desgleichen bei Produkt 032430101 „Sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“.

 

Die Finanzierung/Deckung dieses Mehraufwandes für den Zeitraum Oktober 2015 bis einschließlich 2017 kann aus bisher nicht verwendeten Erträgen (BuT-Förderung) aus Vorjahren, bedarfsorientiert erfolgen.


Personelle Auswirkungen werden vom Mitarbeiterbestand aufgefangen.