Änderung der Satzung der Gesellschaft
Der Rat der Stadt
Eschweiler stimmt der beabsichtigten Satzungsänderung der ProVitako Marketing-
und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister eG zu.
Die Stadt Eschweiler ist über die regio iT gesellschaft für
informationstechnologie mbh (regio iT) an der Provitako Marketing- und
Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT Dienstleister eG (ProVitako) mit
einem Geschäftsanteil i.H. von 5.000 € beteiligt.
Im Rahmen des Bundesverbandes der Kommunalen
IT-Dienstleister VITAKO wurde 2007 die Einkaufsgenossenschaft ProVitako
gegründet. Gründungsmitglieder der ProVitako waren neben der regio iT die KRZ
Lemgo, Lecos GmbH, Bremen Online-Service GmbH und INFOKOM Gütersloh AöR.
Nach Änderung der Gemeindeordnung in
Nordrhein-Westfalen hat die ProVitako einen Aufschwung in ihren Aktivitäten
erhalten. In den letzten Jahren wurde eine Reihe von gemeinsamen
Einkaufsaktivitäten entwickelt. Die regio iT ist vor allem bei Server-Ausschreibungen
beteiligt gewesen. Darüber hinaus werden Softwarelizenzen über die Einkaufsgemeinschaft
günstig beschafft.
Der ProVitako gehören direkt oder indirekt
über 30 kommunale IT-Dienstleister an. Die kommunalen IT-Dienstleister in
Deutschland planen, ihren Leistungsaustausch untereinander zu intensivieren, um
ihren Endkunden wirtschaftliche Software- und Infrastrukturlösungen zur
Verfügung zu stellen.
Unter dem Arbeitstitel „Government-Cloud – Gov-Cloud“ soll eine
Dienstleistungsplattform zur Verfügung gestellt werden, auf der die kommunalen
IT-Dienstleister ihre Lösungen handeln.
Diese Handelsplattform soll über die ProVitako betrieben werden. Um dies
zu ermöglichen, waren Änderungen der Satzung der ProVitako erforderlich.
In diesem Kontext wurde die Satzung der ProVitako überarbeitet und
aktualisiert.
Wesentliche Änderung ist dabei, dass der
Zweck und Gegenstand der Gesellschaft angepasst wurden.
So heißt es zukünftig im § 2 (2) unter
„Zweck und Gegenstand“:
„§ 2 Zweck und Gegenstand
(2) Gegenstand des Unternehmens ist nach
Maßgabe der Regelungen in Abs. 3 der gemeinsame Einkauf von Investitionsgütern
einschließlich Hard- und Software, Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
für die Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus, die
Mitglieder durch kooperatives Einkaufsmarketing und weitere Serviceleistungen –
wie z. B. Schulung, Beratung und Betreuung in Unternehmensfragen – sowie
Vertrieb von Hardware- und Software-Produkten an die Mitglieder zu
unterstützen.“
In § 2 (3)
der Satzung werden die Regelungen für die ProVitako eG neu definiert.
„(3) Die Genossenschaft erfüllt ihre
Tätigkeit im kartellrechtlich erlaubten Rahmen. Sie wird vor Durchführung eines
jeden Projekts prüfen, ob diese Tätigkeit kartellrechtlich zulässig ist und das
Ergebnis der Prüfung unter Angabe der Gründe dokumentieren.
Folgende Geschäfte gelten regelmäßig als
unbedenklich:
a) Der gemeinsame Einkauf und das Anbieten
an die Mitglieder von marktüblichen, allgemein verwendbaren Investitionsgütern,
Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen an die Mitglieder.
b) Der Einkauf und das Anbieten von
standardisierten, marktüblichen IT-Produkten (Hardware, Software einschließlich
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen) an die Mitglieder, die zugleich von der
Privatwirtschaft verwendet werden.
c) Der gemeinsame Einkauf und das Anbieten
von Dienstleistungen für die Konzeption oder die Erstellung von Individualsoftwarelösungen
für die Bewältigung von Verwaltungsaufgaben an die Mitglieder.“
Darüber hinaus wurde mit § 2 (4)
klargestellt, dass keine Verpflichtung der Mitglieder zur Durchführung von
gemeinsamen Beschaffungen oder zur Annahme eines Angebotes der Genossenschaft
besteht.
Darüber hinaus wurden redaktionelle und
klarstellende Änderungen der Satzung vorgenommen.
Die bisherigen Änderungen wurden mit dem
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK)
abgestimmt. Das MIK hat insgesamt großes Interesse daran, die Kommunen bei der
Optimierung ihrer IT-Landschaft zu unterstützen. Es sieht in der Möglichkeit
eines Leistungsaustausches zwischen den Kommunen Vorteile und begrüßt diesen
Leistungsaustausch auch auf nationaler Ebene. Die Rechtsform der Genossenschaft
hat hier den Vorteil, auch länderübergreifend den Prozess zu organisieren.
Eine Komplettfassung der aktuellen Satzung
wird als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
Personelle
Auswirkungen