Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, den
Projektantrag „Jugend Stärken im Quartier“ aufgrund des dargestellten
Sachverhaltes zurückzuziehen.
In der Jugendhilfeausschusssitzung am 11.02.2014 (vgl. VV Nr. 074/14) hat
der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung der Stadt Eschweiler beauftragt, eine
Interessensbekundung zum Projekt „Jugend Stärken im Quartier“ beim
Bundesministerium für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben
einzureichen.
Die Stadt Eschweiler wurde am 28.10.2014 durch das Bundesministerium für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (kurz: BaFzA) darüber in Kenntnis
gesetzt, dass die Interessensbekundung formal und inhaltlich förderfähig ist
(vgl. VV 441/14).
In einem nächsten Schritt erhielten die zugeteilten Kommunen nähere Informationen
zu den Modalitäten des Antragsverfahrens.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung des „BaFzA“ zur Antragsstellung
des Projektes „Jugend Stärken im Quartier“ am 02.12.2014 in Köln wurde den
antragsstellenden Kommunen die inhaltlichen personellen und finanziellen
Anforderungen des Projektantrages dargestellt.
Für die antragsstellenden Kommunen beträgt die Ko-Finanzierung 50 % des
gesamten Projektetats (Projektlaufzeit 4 Jahre), d.h. unter Berücksichtigung
der im Finanzplan dargestellten Gesamtkosten von 961.360 € mithin maximal 480.680 €.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung sah die Finanzierung noch einen Bundeszuschuss in Höhe von max. 50
% des kommunalen Ko-Finanzierungsanteiles vor.
Der fest eingeplante Bundeszuschuss und damit verbunden auch die finanzielle Basis für die realistische und
erfolgreiche Umsetzung des Projektes fallen jedoch in Gänze weg.
Die nachträglich eingetretene Veränderung der finanziellen
Rahmenbedingungen hat zur Folge, dass sich der kommunale Finanzierungsanteil verdoppelt,
wobei dieser Anteil nur durch zusätzlichen Personaleinsatz abgedeckt werden
kann. Entweder durch Neueinstellung oder aus vorhandenem, für das Projekt über
die Dauer von 4 Jahren abzustellendem
Personal.
Die im Projekt vorgegebene Mindestanforderung sah eine
Koordinierungsstelle im Umfang einer halben Stelle bei der Stadt Eschweiler
vor, die ausschließlich nur für das Projekt „Jugend Stärken im Quartier“
zuständig sein sollte (Organisation, Administration, finanzielle Abwicklung
etc.).
Zum Zeitpunkt der Antragstellung war der damalige Mitarbeiter aus dem
Projekt „Flügelschlag“ hierfür vorgesehen. Derzeit wäre ohne Ausweitung der
vorhandenen Personalressourcen eine Übernahme dieser Funktion nur durch
Fachpersonal aus der Jugendarbeit darstellbar.
Durch die nunmehr veränderte Förderkulisse (s.o.) wären jetzt für die
Projektumsetzung vor Ort aus vorhandenem Personal zusätzliche Ressourcen im
Umfang von ca. 1,25 Stellen bereit zu stellen, die aus der mobilen Jugendarbeit
abgezogen werden müssten.
Dies hätte zur Folge, dass auf der Grundlage des derzeitigen
Personalbestandes andere bedeutsame Arbeitsbereiche der mobilen Jugendarbeit,
des städtischen Jugendtreffs „CheckIn“ und der städtischen Spiel- &.
Lernstube in Eschweiler-Ost für die Laufzeit des Projektes (2015 bis Ende 2018)
erheblich eingeschränkt bzw. gänzlich
wegfallen müssten, was hinsichtlich der bestehenden Erfordernisse sowie
der erfolgreichen und anerkannten Arbeit in diesen Bereichen nicht gewollt sein
kann.
Nicht zuletzt auch mit Blick auf die Bedeutung der städt. Kinder- und
Jugendarbeit im Kontext mit der neuen Aufgabenstellung „minderjährige
unbegleitete Flüchtlinge“ sowie der Arbeit mit Flüchtlingskindern insgesamt,
wird eine fast vollständige Verlagerung des Personals in das Projekt fachlich
nicht befürwortet.
Neben dem aus dem Wegfall der Ko-Finanzierung aus Bundesmitteln
resultierenden finanziellen/personellen Mehraufwand für die Stadt Eschweiler
birgt die je nach Projektabschluss entstehende Verpflichtung zur Erstattung von
Fördermitteln ein weiteres Risiko.
Für alle Projekt teilnehmenden
Jugendlichen ist eine umfassende Erfassung der persönlichen Daten
einschließlich der bisher erfolgten Bildungsmaßnahmen vorzunehmen.
Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Einwilligungserklärung der
Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigten,
damit eine Weitergabe der Daten an die Förderstelle erfolgen kann.
Auf Grundlage der erfolgten Meldungen ist im Einzelfall nachzuweisen,
dass insgesamt mindestens 50 % der teilnehmenden (datenmäßig erfassten)
Jugendlichen nach Projektabschluss
entweder in Schule, in Praktika oder in Arbeit vermittelt worden sind.
Bei dem angesprochenen Teilnehmerkreis ist häufig von nicht vollständig
vorhandenen Daten bzw. Unterlagen auszugehen. Ebenso ist bei einer Projektdauer
von 4 Jahren bei den teilnehmenden Jugendlichen eine hohe Motivation,
Zielorientierung und Ausdauer für eine erfolgreiche Teilnahme wesentlich.
Wird, wie oben ausgeführt, eine Erfolgsquote von mindestens 50 % nicht
erreicht, können Fördermittel einbehalten bzw. müssten bereits überwiesene
Fördermittel von der Kommune zurückgezahlt werden. Das Finanzierungsrisiko,
welches je nach Ausgang des Projektes die Rückzahlung von in Anspruch
genommenen EU-Mitteln bis zur Höhe der Gesamtförderung erreichen kann, liegt
somit ausschließlich bei der Kommune.
Die Verwaltung hat die Frist zur Onlineabgabe der Antragsstellung bis zum
18. Januar eingehalten. Die Frist der schriftlichen und verbindlichen
Antragsstellung endet am 13. März.
Auf Grund der dargestellten Sachverhalte schlägt die Verwaltung vor, den Antrag auf Teilnahme
am Projekt „Jugend Stärken im Quartier“ nicht aufrecht zu erhalten.
Gemäß Darstellung im Sachverhalt.
Gemäß Darstellung im
Sachverhalt.