Betreff
2. Änderung des Flächennutzungsplans - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
Vorlage
012/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 1.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 2.

 

III.                Der Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen -, s. Anlage 3, mit Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 4, wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 

 

 

 


 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 01.10.2014 (VV 344/14) die bisherigen Beschlüsse zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans - Vorranggebiete für Windenergieanlagen - aufgehoben und die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans

- Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung beschlossen.

 

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 27.10.2014 bis 07.11.2014 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ausgehangen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt.

 

Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen ist als Anlage 1, die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Planzeichnungen zum überarbeiteten Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung sind als Anlage 3, die Begründung mit Umweltbericht als Anlage 4 beigefügt.

 

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind als Anlage 5 beigefügt. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 6 beigefügt.

 

Folgende Gutachten liegen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans zugrunde und können bei der Verwaltung eingesehen werden:

·         Ergebnisbericht Avifauna für die geplante Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nordwestlich Blausteinsee“, ECODA, Endbericht 21.11.2014.

·         Ergebnisbericht Avifauna für die geplante Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nördlich Fronhoven“,

ECODA, Endbericht 21.11.2014,

·         Fachbeitrag zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP-Stufe I) für die Repoweringfläche „Nördlich Kraftwerk“,

ECODA, Endbericht 08.09.2014,

·         Fachbeitrag zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP-Stufe I) für die Repoweringfläche „Halde Nierchen“,

ECODA, Endbericht 08.09.2014,

·         Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II) für die geplante Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nordwestlich Blaustein-See“, ECODA, Endbericht 24.11.2014,

·         Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II) für die geplante Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nördlich Fronhoven“, ECODA, Endbericht 24.11.2014.

·         Ergebnisbericht Fledermäuse für die geplante Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nördlich Fronhoven“, ECODA, Endbericht 21.11.2014,

·         Fachgutachterliche Stellungnahme über die grundsätzliche Bebaubarkeit / Klärung der gründungsrelevanten Fragen zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans für Konzentrationszonen von WEA,

GEOTECHNISCHES BÜRO DR. KOPPELBURG & GERDES GMBH, Bericht vom 09.01.2015,

·         Vorermittlung zur immissionsschutzrechtlichen Bewertung von WEA am Standort „Eschweiler“

- Bericht-Nr. 3593-15-L1, IEL GmbH, 14.01.2015,

·         Fledermauserfassungen im Bereich des Windpark-Projektes Eschweiler-Nord, ÖKOPLAN,

Endbericht Oktober 2014,

·         Standortuntersuchung der potenziellen Flächen für die Darstellung von Konzentrationszonen für WEA,

Stadt Eschweiler, Fortschreibung, Stand Januar 2015.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - mit Begründung einschließlich Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.

 


Das Planverfahren zur. 2. Flächennutzungsplanänderung wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Die Aufstellung der 2. Flächennutzungsplanänderung bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.