hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 1.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 2.
III.
Der
Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung - Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen -, s. Anlage 3, mit Begründung einschließlich
Umweltbericht, s. Anlage 4, wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung
beschlossen.
Der Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am
01.10.2014 (VV 344/14) die bisherigen Beschlüsse zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans
- Vorranggebiete für Windenergieanlagen - aufgehoben und die Aufstellung der 2.
Änderung des Flächennutzungsplans
-
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - sowie die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung beschlossen.
Der Planentwurf
wurde in der Zeit vom 27.10.2014 bis 07.11.2014 zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ausgehangen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig
an der Planung beteiligt.
Die Stellungnahmen
der Verwaltung zu den während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
eingegangenen Stellungnahmen ist als Anlage 1, die Stellungnahme der
Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden als Anlage 2 beigefügt.
Die Planzeichnungen
zum überarbeiteten Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung sind als Anlage
3, die Begründung mit Umweltbericht als Anlage 4 beigefügt.
Die Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sind als Anlage 5 beigefügt. Die Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen
und Hinweise beinhalten, als Anlage 6 beigefügt.
Folgende Gutachten
liegen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans zugrunde und können bei der
Verwaltung eingesehen werden:
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Ergebnisbericht
Avifauna für die geplante Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nordwestlich
Blausteinsee“, ECODA, Endbericht 21.11.2014.
·
Ergebnisbericht
Avifauna für die geplante Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nördlich
Fronhoven“,
ECODA, Endbericht 21.11.2014,
·
Fachbeitrag
zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP-Stufe I) für die Repoweringfläche
„Nördlich Kraftwerk“,
ECODA, Endbericht 08.09.2014,
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Fachbeitrag
zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP-Stufe I) für die Repoweringfläche
„Halde Nierchen“,
ECODA, Endbericht 08.09.2014,
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Fachbeitrag
zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II) für die geplante
Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nordwestlich Blaustein-See“, ECODA,
Endbericht 24.11.2014,
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Fachbeitrag
zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II) für die geplante
Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nördlich Fronhoven“, ECODA, Endbericht
24.11.2014.
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Ergebnisbericht
Fledermäuse für die geplante Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nördlich
Fronhoven“, ECODA, Endbericht 21.11.2014,
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Fachgutachterliche
Stellungnahme über die grundsätzliche Bebaubarkeit / Klärung der
gründungsrelevanten Fragen zur Aufstellung der 2. Änderung des
Flächennutzungsplans für Konzentrationszonen von WEA,
GEOTECHNISCHES BÜRO DR. KOPPELBURG & GERDES GMBH, Bericht vom
09.01.2015,
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Vorermittlung
zur immissionsschutzrechtlichen Bewertung von WEA am Standort „Eschweiler“
- Bericht-Nr. 3593-15-L1, IEL GmbH, 14.01.2015,
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Fledermauserfassungen
im Bereich des Windpark-Projektes Eschweiler-Nord, ÖKOPLAN,
Endbericht Oktober 2014,
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Standortuntersuchung
der potenziellen Flächen für die Darstellung von Konzentrationszonen für WEA,
Stadt Eschweiler, Fortschreibung, Stand Januar 2015.
Die Verwaltung
empfiehlt, den Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung - Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen - mit Begründung einschließlich Umweltbericht zum Zweck
der öffentlichen Auslegung zu beschließen.
Das Planverfahren zur. 2. Flächennutzungsplanänderung wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufstellung der
2. Flächennutzungsplanänderung bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde
Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.