hier: "Standortuntersuchung der potentiellen Flächen für die Darstellung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen", Stand Januar 2015
Die Fortschreibung der Standortuntersuchung, Stand Januar 2015, wird beschlossen.
Zum Sachverhalt s. Anlage
1 Standortuntersuchung, Kapitel 0 Planungsanlass und Verfahren.
Die
Standortuntersuchung, Stand September 2014, wurde einer eingehenden rechtlichen
Prüfung unterzogen. Auf Grund dessen sind einige strukturelle und redaktionelle
Änderungen notwendig, die allerding am Ergebnis dieser Standortuntersuchung
nicht zu Änderungen führen.
Die Verwaltung
empfiehlt, die als Anlage 1 beigefügte Standortuntersuchung, Stand Januar 2015,
zu beschließen.
Die Standortuntersuchung ist haushaltsrechtlich nicht relevant.
Notwendige Fachgutachten werden im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans erstellt.
Diese vorbereitenden Untersuchungen für die geplante Änderung des Flächennutzungsplans binden als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.