Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung 2015 - 2016 des
Jugendhilfeplanes, Bereich: Tageseinrichtungen für Kinder.
Gemäß §§ 79 und 80
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) haben die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe Jugendhilfeplanung durchzuführen und die anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe hieran zu beteiligen.
Für den Bereich der
Tageseinrichtungen für Kinder wird in den §§ 18 Abs. 2 und 21 Abs. 9 des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf die Jugendhilfeplanung als Voraussetzung für
die finanzielle Förderung
(sog.
Kindpauschalen) verwiesen.
Die als Anlage
beigefügte Fortschreibung des Jugendhilfeplanes, Bereich: Tageseinrichtungen
für Kinder, umfasst den Zeitraum 2015 - 2016.
Zum Vergleich wurden
die Daten für den Zeitraum 2014 - 2015 im Plan aufgeführt.
Entsprechend § 71
Abs. 2 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss u.a. insbesondere mit der
Jugendhilfeplanung. Hierzu konkretisiert § 6 Abs. 2 Ziffer 3 Buchstabe b) der
Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler in der Fassung vom 24.09.2014,
dass zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses vor allem auch die Bedarfsplanung
für Tageseinrichtungen für Kinder gem. §§ 79 und 80 SGB VIII i.V.m.
§§ 18 Abs. 2 und 21
Abs. 9 Kinderbildungsgesetz – KiBiz gehört.
Im Dezember 2014 wurde
im Rahmen einer Träger- und Leitungskonferenz aufgrund der vorliegenden
Anmeldungen der Bedarf ermittelt. Gemeinschaftlich konnten die Neuaufnahmen für
das Kindergartenjahr 2015/2016 abgestimmt werden.
Aus der Meldung
dieser Daten zum 15.03.2015 ergeben sich die an die Träger weiterzuleitenden
Kindpauschalen.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 24 Abs. 2 SGB
VIII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung
des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer
Tageseinrichtung oder in Tagespflege.
Gemäß § 24 Abs. 3
SGB VIII hat ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zum
Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Die
Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese
Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung
steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in
Kindertagespflege gefördert werden.
Die Kindpauschalen (Betriebskosten) werden anteilig durch die Stadt Eschweiler finanziert. Die Abwicklung erfolgt für die Einrichtungen der freien Träger über das Sachkonto 53118180 bei Produkt-Nummer 063610101 (Haushaltsansatz 2015: 7.724.800 Euro) und für die Einrichtungen der BKJ über das Sachkonto 53118340 im vorg. Produkt (Haushaltsansatz 2015: 5.659.000 Euro).
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