Betreff
DSL - Breitbandausbau im Stadtgebiet Eschweiler
Vorlage
519/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Auf Betreiben der Deutschen Telekom wurde im Jahr 2014 das Telekommunikationsnetz des Unternehmens ertüchtigt. Hierbei wurden die vorhandenen Kupferleitungen zwischen den Hauptknoten und den Schaltschränken durch Glasfaserleitungen ersetzt. Außerdem wurden in diesem Zusammenhang die Schaltschränke ausgetauscht. Weitergehende Arbeiten, etwa an den Hausanschlussleitungen selbst, erfolgten nicht.

 

Im Vorfeld der Bautätigkeit wurden seitens des Fachamtes entsprechende Planverfahren zur Genehmigung der notwendigen Tiefbauarbeiten durchgeführt.

 

Da die Stadtverwaltung keine Informationen über den Betrieb des Leitungsnetzes hat, wurde mit E-Mail vom 11.12.2014 die Deutsche Telekom zu einer Stellungnahme hinsichtlich des Antrages der CDU-Stadtratsfraktion vom 01.12.2014 (vgl. Anlage 1) aufgefordert. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die als Anlage 2 und 3 beigefügten Antworten der Telekom verwiesen. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass es sich lt. Auskunft der Deutschen Telekom bei den in der Presse verlautbarten Problemen um Einzelfälle gehandelt hat, die zwischenzeitlich behoben wurden.

 

Die Breitbandversorgung Kinzweilers erfolgte im Rahmen eines geförderten Ausbauprojektes mit VDSL Technik. Die dort verbaute Technik ist zwar dem Grunde nach vectoring-fähig, allerdings darf an Kabelverzweigern, die mit Förderung ausgebaut wurden, im Moment kein Vectoring in Betrieb genommen werden, setzt diese Technik doch voraus, dass lediglich ein Anbieter die Kontrolle über sämtliche Anschlüsse des Schaltschrankes hat.

 

Fördervoraussetzung für den Breitbandausbau ist der diskriminierungsfreie Ausbau. Im Bewilligungsbescheid heißt es unter dem Punkt 5 „Nutzerneutralität“: “Die zu schaffenden Breitbandinfrastrukturen sind so zu gestalten, dass durch einen offenen Zugang auf Vorleistungsebene die Anbieter- und Nutzerneutralität technisch hergestellt wird.“ Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass ein anderer Telekommunikationsanbieter sich in die Struktur der Deutschen Telekom einmieten kann, um Produkte an seine Kunden liefern zu können. Damit ist die Möglichkeit von Vectoring für einen solchen Schaltschrank ausgeschlossen und kann im Moment in geförderten Ausbaugebieten nicht angeboten werden.

 

Die Zweckmittelbindungsfrist für dieses Projekt beträgt gemäß Zuwendungsbescheid 7 Jahre nach Auszahlung aller Fördermittel. Die Schlusszahlung wurde im Dezember 2014 vereinnahmt. Sofern keine anderslautende Regelung bezüglich der technischen Verfügbarkeit der geförderten Infrastruktureinrichtungen erfolgt, kann die Vectoring-Technik somit frühestens Anfang 2022 eingeführt werden.

 

Bezüglich der im Antrag der CDU-Stadtratsfraktion geforderten Kostenaufstellung der Werbemaßnahme „Schneller Surfen“ ist festzuhalten, dass hier Kosten in Höhe von rd. 5.000 € (brutto) für Gestaltung, Herstellung und Montage entstanden sind. Die erworbenen Tragkonstruktionen können bei zukünftigen Informationsaushängen wieder verwendet werden.

 


keine

 


keine