Betreff
Erlass der Haushaltssatzung 2015 sowie der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 2010 - 2016
hier: Aktuelle Veränderungen sowie Auswirkungen aus dem Erlass der Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen für die Haushaltsjahre 2015/2016
Vorlage
518/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die im Sachverhalt erläuterten, aktuellen haushaltswirtschaftlichen Veränderungen sowie die Auswirkungen aus dem Erlass der Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen für die Haushaltsjahre 2015/2016 auf den Haushalt  2015  sowie die mittelfristige Finanzplanung  2016 - 2018  der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.

 


 

Für die Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler am 16.12.2014 wird mit Verwaltungsvorlage Nr. 494/14 vom 03.12.2014 die Haushaltssatzung 2015 sowie die 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 2010 - 2016  zur Beschlussfassung vorgelegt. Hierin eingeflossen und berücksichtigt sind die Ergebnisse der Etat-Beratungen im Jugendhilfeausschuss am 12.11.2014 und des Koordinierenden Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2014.

 

Aktuell haben sich, insbesondere aus dem Erlass der Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen für die Haushaltsjahre 2015/2016, der in der Sitzung des Städteregionstages am 11.12.2014 erfolgt ist, Veränderungen ergeben, welche im Folgenden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Haushalt 2015 bzw. die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Eschweiler dargestellt werden.

 

Regionalisierte Ergebnisse der Steuerschätzung für die Jahre 2014 bis 2019

 

Der Städte- und Gemeindebund hat mit Schnellbrief Nr. 207/2014 vom 14.11.2014 über die Regionalisierung der November-Steuerschätzung für die Gemeinden des Landes NRW für die Jahre 2014 bis 2019 informiert und ein darauf fußendes Tableau des Innenministeriums NRW mit den Orientierungsdaten für die Entwicklung der gemeindlichen Steuererträge (Grund- und Gewerbesteuer) bzw. der anteiligen Steuererträge (Einkommen- und Umsatzsteuer) für den Finanzplanungszeitraum  2015 - 2018 zur Verfügung gestellt. Gegenüber den seitens des Innenministerium NRW aus der Mai-Steuerschätzung entwickelten, mit Runderlass vom 01.07.2014 mitgeteilten und für die Haushaltsaufstellung 2015 verwendeten Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ergeben sich bei den Steigerungsraten für die einzelnen Steuerarten jahresbezogene Abweichungen, eine summarische Betrachtung über den gesamten Finanzplanungszeitraum 2015 - 2018 zeigt jedoch eine annähernd gleichbleibende, stabile Entwicklung. Mit Blick darauf, dass die StädteRegion Aachen für den Erlass ihrer Haushaltssatzung für die Jahre 2015/2016 die aus der November-Steuerschätzung hergeleiteten Orientierungsdaten angewendet hat (Orientierungsdaten für die Entwicklung der Umlagegrundlagen der Kreise 2015 - 2018; Grundlagen für die Festsetzung der Regionsumlage), wurden die sich aus den aktuellen Orientierungsdaten ergebenden Veränderungen bei den Steuererträgen der Stadt Eschweiler ebenfalls in der beigefügten Anlage aufbereitet.

 

Fortsetzung der Anteilsfinanzierung des Landes NRW zur weiteren Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

 

Die Landesregierung hat am 26.11.2014 mitgeteilt, dass das Land NRW die weitere Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz  in den Jahren 2015 bis 2017 mit ca. 48 Mio. € jährlich finanziert. Der Landesanteil beträgt nach Darstellung des Landes durchschnittlich ca. 70 % des im Jahr 2013  tatsächlich von den Kreisen/der StädteRegion Aachen und den kreisfreien Städten aufgewendeten Betrages für die Schulsozialarbeit. Der jeweilige kommunale Eigenanteil beläuft sich analog zum Landesanteil bei der Städtebauförderung auf 20 % bis 50 % des vom Land zugrunde gelegten Gesamtaufwandes.

 

Auf die StädteRegion Aachen entfällt gemäß Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW (Schnellbrief Nr. 2016/2014 vom 26.11.2014) ein Anteil von 2.035.082,85 Euro (100 %). Unter Anrechnung des kommunalen Eigenanteils (30 %) erhält die StädteRegion Landesmittel für die Schulsozialarbeit in Höhe von 1.424.557,99 €. Unter Fortführung des bisher praktizierten Verteilerschlüssels (Anteil in % an den KdU -Kosten der Unterkunft des Vorjahres) partizipiert die Stadt Eschweiler ab dem Jahr 2015 hieran für ihre Schulsozialarbeit in einer Größenordnung von rund 140.000 €/Jahr. Der Fortbestand der bisher mit BuT-Mitteln vollständig finanzierten Schulsozialarbeit an den Eschweiler Grundschulen (11 Grundschulen mit je 0,5 Schulsozialarbeiterstellen = Aufwand in Höhe von ca. 290.000 €/Jahr) kann somit unter Einbringung eines städtischen Eigenanteils von ca. 150.000 €/Jahr für den Zeitraum 2015 - 2017 gewährleistet werden.

 

Entwicklung Allgemeine Regionsumlage

 

Die Transferaufwendungen „Allgemeine Regionsumlage“ wurden seitens der Stadt Eschweiler entsprechend den im Rahmen der Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlagen 2015/2016 mitgeteilten Eckdaten der StädteRegion Aachen im Haushalt 2015, im HSK sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 berücksichtigt.

 

Der vom Städteregionstag Aachen in seiner Sitzung am 11.12.2014 beschlossene Doppelhaushalt 2015/2016 weist demgegenüber jedoch zahlreiche Veränderungen in der Finanzplanung der StädteRegion Aachen sowie eine nochmalige Anpassung der Orientierungsdaten zur Entwicklung der Umlagegrundlagen der Kreise und Landschaftsverbände für die Jahre 2015 - 2018 aus. Diese führen im Jahr 2015 zu einem Regionsumlagesatz in Höhe von 44,1414 % und im Jahr 2016 zu einem Regionsumlagesatz von 44,5560 % (Benehmensherstellung:  2015 = 44,6377 %;  2016 = 43,9093 %). Die jetzt beschlossene Festsetzung der Regionsumlagen führt im städtischen Haushalt für das kommende Jahr zu einer Minderbelastung durch die Allgemeine Regionsumlage in Höhe von rd. 330.000 Euro. Ab dem übernächsten Haushaltsjahr führt diese Anpassung jedoch zu Mehraufwendungen für die Stadt Eschweiler in Größenordnungen zwischen ca. 550.000 € (2016) und ca. 678.000 € (2018). Auf die konkrete Darstellung in der beigefügten Anlage wird verwiesen.

 

Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV

 

Der beschlossene Städteregionshaushalt 2015/2016 berücksichtigt ebenfalls neue Informationen zur Entwicklung der Verkehrsverluste ASEAG bis 2019, die gegenüber den bisherigen Planzahlen in allen Jahren deutlich abweichende, d.h. steigende Fehlbeträge ausweisen. Ebenfalls hat die zuvor angeführte Korrektur der Orientierungsdaten für die Umlagegrundlagen der Kreis-/Städteregionsumlage Auswirkungen auf die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV. Der hierdurch im städt. Haushalt 2015 zu berücksichtigende Mehraufwand kann im kommenden Jahr annähernd noch durch eine Minderbelastung bei der Allgemeinen Regionsumlage kompensiert werden; die Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung sind in der Darstellung in der Anlage ersichtlich.

 

 


In der beigefügten Anlage sind die zuvor beschriebenen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2015 bzw. auf die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Eschweiler dargestellt. Diese kurzfristig vorgenommene Aktualisierung kann nachvollziehbar nicht mehr in die zur Beschlussfassung vorliegende Haushaltssatzung 2015 eingearbeitet werden. Die dargestellten negativen Veränderungen werden daher im Haushaltsjahr 2015 im Rahmen der Haushaltsausführung berücksichtigt und kompensiert. Inwieweit sich die in Summe  prognostizierten  Verbesserungen ab dem Haushaltsjahr 2016 bestätigen, wird konkret bei der Haushaltsplanaufstellung 2016 zu betrachten sein. Diese, dem Rat unterbreitete Kenntnisgabevorlage wird der Kommunalaufsicht bei der Einleitung des Genehmigungsverfahrens für den Haushalt 2015 sowie für das HSK 2010 - 2016 zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die Veränderungen bei der unterjährigen Berichterstattung zur Haushaltsentwicklung ebenfalls berücksichtigt.

 

 


Personelle Auswirkungen