Betreff
Umgang mit Anträgen der CDU-Fraktion;
Schreiben der CDU-Fraktion vom 29.09.2014
Vorlage
514/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit Schreiben vom 29.09.2014 (Anlage 1) übersandte die CDU-Stadtratsfraktion eine Auflistung von Anträgen/Anfragen, die seitens der CDU-Stadtratsfraktion oder von CDU-Ortsverbänden an die Verwaltung gerichtet worden sind und nach dortigen Angaben bislang keine Erledigung gefunden haben sollen. Die mit diesem Schreiben gemachten Angaben wurden durch die Verwaltung überprüft. Der Stand der Erledigung zu den einzelnen Anträgen/Anfragen ergibt sich aus der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung.

 

Im Ergebnis festzustellen ist, dass sämtliche Anträge/Anfragen durch die Verwaltung beantwortet wurden. Der verwaltungsseitig praktizierten Vorgehensweise liegt die geltende Beschlusslage zugrunde, die besagt, dass Anträge von Fraktionen, Rats- oder Ausschussmitgliedern nach abschließender Behandlung im Rat oder in einem seiner Gremien durch die Verwaltung nicht nochmals schriftlich beantwortet werden (Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.05.1995). 

 


keine

 


keine