Die als Anlage 1
beigefügte Haushaltssatzung 2015 sowie die 5. Fortschreibung des HSK 2010 bis
2016 werden beschlossen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die im Sachverhalt aufgezeigten Konsolidierungsmaßnahmen 3.1 bis
3.4 im Rahmen der Fortschreibung des HSK umzusetzen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2014 würden sowohl Änderungsvorschläge der Fraktionen als auch der Verwaltung zum Entwurf der Haushaltssatzung 2015 sowie der 5. Fortschreibung des HSK unterbreitet.
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2015 beinhaltet das Ergebnis der Beschlussfassungen
- des Jugendhilfeausschusses vom 11.11.2014 und
- des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.11.2014.
Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches ab dem Jahr 2016 sind die nachfolgenden- vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.11.2014 als Beschlussempfehlung an den Rat gefassten- Konsolidierungsmaßnahmen im Entwurf der Haushaltssatzung bzw. im HSK berücksichtigt:
Konsolidierungsmaßnahme
3.1.1 Sach- und Dienstleistungen
Die Obergrenzen für die Haushaltsjahre 2015 – 2016 für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen werden im Rahmen der 5. Fortschreibung wie folgt verbindlich festgeschrieben:
2015: 31.159.900 Euro
2016: 29.608.100 Euro
Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Überschreitung von einzelnen Sachkontenansätzen zulässig, sofern durch eine Deckungsmöglichkeit innerhalb des jeweiligen Budgets der Mehraufwand kompensiert werden kann.
Konsolidierungsmaßnahme 3.2 Freiwillige Leistungen
In den Haushaltsjahren 2015 bis 2016 sind die ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen weiter restriktiv zu bewirtschaften.
Konsolidierungsmaßnahme 3.3 Personalrechtliche Maßnahmen
Die Verwaltung wird beauftragt, das Einsparpotenzial aus der seit dem 03.04.2012 bestehenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre in Höhe von 893.800 € für die Jahre 2015 bis 2016 (2015: 394.000 € und 2016: 499.800 €) umzusetzen. Darüber hinausgehende Konsolidierungspotenziale aus den Festsetzungen im Personalwirtschaftskonzept sind weiter fortzuführen.
Konsolidierungsmaßnahme 3.4
Hebesatzanpassungen im Bereich Grundsteuer und Gewerbesteuer
Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2015 die
- Grundsteuer A von 270 v.H. auf 290 v.H.
- Grundsteuer B von 450 v.H. auf 490 v.H.
- Gewerbesteuer von 430 v.H. auf 460 v.H.
und im Haushaltsjahr 2016 die
- Grundsteuer A von 290 v.H. auf 310 v.H.
- Grundsteuer B von 490 v.H. auf 520 v.H.
- Gewerbesteuer von 460 v.H. auf 490 v.H.
anzuheben.
Mit der Genehmigung der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung 2014 sowie zur 4. Fortschreibung HSK wurde u.a. verfügt, dass im Rahmen der Fortschreibung des HSK sowie der Aufstellung der künftigen Haushaltspläne zu beachten ist, dass in allen Planungsjahren eine Nettoneuverschuldung im teil- und unrentierlichen Investitionsbereich unzulässig ist.
Unter Berücksichtigung des beigefügten Veränderungsnachweises ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze für die teil- bzw. unrentierlichen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2015 wie folgt:
Investitionsvolumen für teil-
bzw. unrentierliche Maßnahmen 9.579.850 Euro
zu berücksichtigende Einzahlungen 5.482.550 Euro
Kreditbedarf für teil- bzw.
unrentierliche Maßnahmen 4.097.300 Euro
Abzgl. ordentliche Tilgung ohne
Umschuldungen 4.131.550 Euro
(Obergrenze der maßgeblichen
Nettoneuverschuldung)
Unterschreitung Nettoneuverschuldung
im teil- und unrentierlichen
Bereich: -34.250
Euro
Aus der als Anlage 2 beigefügten Übersicht ist erkennbar, dass diese Auflage auch in den weiteren Planungsjahren bis 2015 erfüllt wird.
Der nunmehr aktuelle Gesamtergebnis- und Finanzplan sowie die Auflistung der ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen sind als Anlage 3 und Anlage 4 beigefügt.
Personelle
Auswirkungen