Betreff
Erlass der Haushaltssatzung 2015 sowie der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 2010 - 2016
Vorlage
494/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung 2015 sowie die 5. Fortschreibung des HSK 2010 bis 2016 werden beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt aufgezeigten Konsolidierungsmaßnahmen 3.1 bis 3.4 im Rahmen der Fortschreibung des HSK umzusetzen.

 


Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2014 würden sowohl Änderungsvorschläge der Fraktionen als auch der Verwaltung zum Entwurf der Haushaltssatzung 2015 sowie der 5. Fortschreibung des HSK unterbreitet.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2015 beinhaltet das Ergebnis der Beschlussfassungen

 

-          des Jugendhilfeausschusses vom 11.11.2014 und

-          des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.11.2014.

 

Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches ab dem Jahr 2016 sind die nachfolgenden- vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.11.2014 als Beschlussempfehlung an den Rat gefassten- Konsolidierungsmaßnahmen im Entwurf der Haushaltssatzung bzw. im HSK berücksichtigt:

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.1.1 Sach- und Dienstleistungen

 

Die Obergrenzen für die Haushaltsjahre 2015 – 2016 für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen werden im Rahmen der 5. Fortschreibung wie folgt verbindlich festgeschrieben:

 

2015:    31.159.900 Euro

2016:    29.608.100 Euro

 

Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Überschreitung von einzelnen Sachkontenansätzen zulässig, sofern durch eine Deckungsmöglichkeit innerhalb des jeweiligen Budgets der Mehraufwand kompensiert werden kann.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.2 Freiwillige Leistungen

 

In den Haushaltsjahren 2015 bis 2016 sind die ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen weiter restriktiv zu bewirtschaften.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.3 Personalrechtliche Maßnahmen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Einsparpotenzial aus der seit  dem 03.04.2012 bestehenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre in Höhe von  893.800 € für die Jahre 2015 bis 2016 (2015: 394.000 € und 2016: 499.800 €) umzusetzen. Darüber hinausgehende Konsolidierungspotenziale aus den Festsetzungen im Personalwirtschaftskonzept sind weiter fortzuführen.

 

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.4  Hebesatzanpassungen im Bereich Grundsteuer  und Gewerbesteuer

 

Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2015 die

 

-       Grundsteuer A von 270 v.H. auf 290 v.H.

-       Grundsteuer B von 450 v.H. auf 490 v.H.

-       Gewerbesteuer von 430 v.H. auf 460 v.H.

 

und im Haushaltsjahr 2016 die

 

-       Grundsteuer A von 290 v.H. auf 310 v.H.

-       Grundsteuer B von 490 v.H. auf 520 v.H.

-       Gewerbesteuer von 460 v.H. auf 490 v.H.

 

anzuheben.

 

 

 

 

 

Mit der Genehmigung der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung 2014 sowie zur 4. Fortschreibung HSK wurde u.a. verfügt, dass im Rahmen der Fortschreibung des HSK sowie der Aufstellung der künftigen Haushaltspläne zu beachten ist, dass in allen Planungsjahren eine Nettoneuverschuldung im teil- und unrentierlichen Investitionsbereich unzulässig ist.

 

Unter Berücksichtigung des beigefügten Veränderungsnachweises ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze für die teil- bzw. unrentierlichen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2015 wie folgt:

 

Investitionsvolumen für teil-

bzw. unrentierliche Maßnahmen                                     9.579.850 Euro

 

zu berücksichtigende Einzahlungen                    5.482.550 Euro

 

Kreditbedarf für teil- bzw.

unrentierliche Maßnahmen                                  4.097.300 Euro

 

Abzgl. ordentliche Tilgung ohne

Umschuldungen                                                            4.131.550 Euro

(Obergrenze der maßgeblichen

Nettoneuverschuldung)

 

Unterschreitung Nettoneuverschuldung

im teil- und unrentierlichen Bereich:                                    -34.250 Euro

 

 

Aus der als Anlage 2 beigefügten Übersicht ist erkennbar, dass diese Auflage auch in den weiteren Planungsjahren bis 2015 erfüllt wird.

 

Der nunmehr aktuelle Gesamtergebnis- und Finanzplan sowie die Auflistung der ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen sind als Anlage 3 und Anlage 4 beigefügt.

 

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen