Betreff
Flüchtlinge in Eschweiler; hier: Bericht zur aktuellen Situation
Vorlage
353/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Mit Stand 21.10.2018 werden der Stadt Eschweiler 256 Personen als anrechenbare Asylbewerber gemäß dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG NRW) anerkannt (= 101,51 % der Aufnahmequote, 4  Asylbewerber über 100%).

 

416 mit einem Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestattete Personen (Asylberechtigte, durch die Genfer Flüchtlingskonvention Geschützte, Subsidiär Geschützte, durch Abschiebeverbot Geschützte) wurden zur Wohnsitzauflage (§ 12a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet - AufenthG) in Eschweiler verpflichtet (SGB II-Bezug = 87 Personen bis zum Erreichen von 100%; 82,69 % der Aufnahmequote gemäß der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung NRW - AWoV NRW - Stand 07.10.2018).

 

Im Jahr 2018 erfolgten bisher unter Anwendung des „Königsteiner Schlüssels“ (Verteilungsmaßstab, der sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl zusammensetzt) 89 Zuweisungen von Asylbewerben nach Eschweiler (Stand 29.10.2018).

 

484 Personen stehen mit Erhebungsstand zum 29.10.2018 im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), für 191 Personen (Stand 30.09.2018: 238 meldefähige Personen abzüglich 45 Personen nicht im Leistungsbezug AsylblG und 2 unbegleitete minderjährige Ausländer - umA) erhält die Stadt Eschweiler über die sogenannte FlüAG-Kostenpauschale (= 866 €/Person/Monat) eine Erstattung durch das Land NRW.

 

293 Leistungsberechtigte im AsylblG können nicht über die o.a. Erstattungsregelung mit dem Land abgerechnet werden. Für sie sind auch die ansonsten erstattungsfähigen Aufwendungen (= 253.738 € im Monat September 2018) vollumfänglich aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren.

 

353 Personen (Flüchtlinge) sind zurzeit (Stand 29.10.2018) in städtischen Unterkünften untergebracht (aus dem Rechtskreis AsylbLG = 240 Personen; aus dem Rechtskreis SGB II = 113 Personen), d.h. von den in Eschweiler quantifizierbar feststellbaren Flüchtlingen (484 aus dem AsylbLG + 416 mit Wohnsitzauflage = insgesamt 900 Personen) sind deutlich mehr als die Hälfte auf dem freien Wohnungsmarkt untergebracht.

 


 

Die Leistungen für Asylbewerber sind im Produkt 053130101 „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ wie folgt zu betrachten:

 

Erträge:

 

44810100 - Erstattung vom Land Landespauschale FlüAG

44810500 - Erstattung Land Betreuungspauschale

44810600 - Erstattung Land Betreuungspauschale FlüAG

 

Aufwendungen:

 

53380100 - Laufende Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380200 - Einmalige Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380400 - Sach- und Geldleistungen gem. § 3 AsylblG

53380500 - Krankenhilfe gem. § 4 AsylbLG / § 264 SGB V

53380600 - Schaffung Arbeitsangelegenheiten / Hilfe zur Arbeit

53380700 - Einmalige Leistungen gem. § 6 AsylblG


keine