Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Mit Stand 21.10.2018 werden der
Stadt Eschweiler 256 Personen als anrechenbare Asylbewerber gemäß dem Gesetz
über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge
(Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG NRW) anerkannt (= 101,51 % der
Aufnahmequote, 4 Asylbewerber über
100%).
416 mit einem Schutzstatus durch
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestattete Personen
(Asylberechtigte, durch die Genfer Flüchtlingskonvention Geschützte, Subsidiär
Geschützte, durch Abschiebeverbot Geschützte) wurden zur Wohnsitzauflage (§ 12a
des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von
Ausländern im Bundesgebiet - AufenthG) in Eschweiler verpflichtet (SGB II-Bezug
= 87 Personen bis zum Erreichen von 100%; 82,69 % der Aufnahmequote gemäß der
Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung NRW - AWoV NRW - Stand 07.10.2018).
Im Jahr 2018 erfolgten bisher
unter Anwendung des „Königsteiner Schlüssels“ (Verteilungsmaßstab, der sich zu
zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der
Bevölkerungszahl zusammensetzt) 89 Zuweisungen von Asylbewerben nach Eschweiler
(Stand 29.10.2018).
484 Personen stehen mit
Erhebungsstand zum 29.10.2018 im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG), für 191 Personen (Stand 30.09.2018: 238 meldefähige Personen
abzüglich 45 Personen nicht im Leistungsbezug AsylblG und 2 unbegleitete
minderjährige Ausländer - umA) erhält die Stadt Eschweiler über die sogenannte
FlüAG-Kostenpauschale (= 866 €/Person/Monat) eine Erstattung durch das Land
NRW.
293 Leistungsberechtigte im
AsylblG können nicht über die o.a. Erstattungsregelung mit dem Land abgerechnet
werden. Für sie sind auch die ansonsten erstattungsfähigen Aufwendungen (=
253.738 € im Monat September 2018) vollumfänglich aus dem städtischen Haushalt
zu finanzieren.
353 Personen (Flüchtlinge) sind
zurzeit (Stand 29.10.2018) in städtischen Unterkünften untergebracht (aus dem
Rechtskreis AsylbLG = 240 Personen; aus dem Rechtskreis SGB II = 113 Personen),
d.h. von den in Eschweiler quantifizierbar feststellbaren Flüchtlingen (484 aus
dem AsylbLG + 416 mit Wohnsitzauflage = insgesamt 900 Personen) sind deutlich
mehr als die Hälfte auf dem freien Wohnungsmarkt untergebracht.
Die Leistungen für Asylbewerber
sind im Produkt 053130101 „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“
wie folgt zu betrachten:
Erträge:
44810100 - Erstattung vom Land Landespauschale FlüAG
44810500 - Erstattung Land Betreuungspauschale
44810600 - Erstattung Land Betreuungspauschale FlüAG
Aufwendungen:
53380100 - Laufende Leistungen gem. § 2 AsylblG
53380200 - Einmalige Leistungen gem. § 2 AsylblG
53380400 - Sach- und Geldleistungen gem. § 3 AsylblG
53380500 - Krankenhilfe gem. § 4 AsylbLG / § 264 SGB V
53380600 - Schaffung Arbeitsangelegenheiten / Hilfe zur Arbeit
53380700 - Einmalige Leistungen gem. § 6 AsylblG
keine