Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage im November 2018 und Dezember 2018
Vorlage
336/18
Aktenzeichen
32.1/Eff.
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die als Anlage beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage im November 2018 und Dezember 2018.“

 


Der Citymanagement Eschweiler e.V. beantragte die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Rahmen des Stadtfestes und des Weihnachtsmarktes für den 11.11.2018 und für den 23.12.2018. Es wurden entsprechende Grobplanungs-Konzepte vorgelegt (s. Anlagen 1 und 2).

 

Der Bereich, für den diese Sonntagsöffnungen der Verkaufsstellen beantragt wird, sollte – analog der Festsetzungen zum verkaufsoffenen Sonntag im September 2018 – wie folgt umgrenzt werden:

 

-          im Westen durch die Rue de Wattrelos zwischen dem Abzweig Odilienstraße bis zur Bundesautobahn-Auffahrt Eschweiler-West

-          im Norden durch die Bundesautobahn A4 zwischen der Auffahrt Eschweiler-West und der gedachten Verlängerung der Wollenweberstraße in nördliche Richtung

-          im Osten durch Bergrather Straße / Wollenweberstraße sowie deren gedachte Verlängerung in nördliche Richtung bis zur Bundesautobahn A4

-          im Süden beginnend an der Kreuzung Rue de Wattrelos/Abzweig Odilienstraße über die Odilienstraße – Röthgener Straße – Talstraße bis zur Bergrather Straße.

 

Ein entsprechender Plan ist Bestandteil des als Anlage 3 beigefügten Verordnungsentwurfs.

 

Anhand des Antrags und der Gebietsfestlegung wurde von der Verwaltung das Beteiligungsverfahren gemäß § 6 Abs. 4 letzter Satz Ladenöffnungsgesetz NRW eingeleitet. Es wurde um Rückäußerung rechtzeitig vor der Ratssitzung gebeten, um die Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung im Rat berücksichtigen zu können. Die Stellungnahmen des Bischöflichen Generalvikariats Aachen und der Handwerkskammer Aachen sind als Anlage 4 beigefügt.

Aufgrund einer Programmänderung wurde am 26.10.2018 das vorgenannte Beteiligungsverfahren wiederholt, um den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, eine Stellungnahme zu der letzten bekannten Planung abgeben. Sofern diesbezüglich bis zur Ratssitzung am 31.10.2018 noch Stellungnahmen eingehen, werden diese nachgereicht.

 

Parallel hierzu fanden Gespräche mit Vertretern des Citymanagement Eschweiler e.V., der Jupp-Carduck-Gesellschaft und des Karnevalskomitees der Stadt Eschweiler statt, um weitere für die Genehmigung notwendige Details abzustimmen. Danach stellt sich der Ablauf der Stadtfeste wie folgt dar:

1.)     Stadtfest 09.-11.11.2018 - Tag des Karnevals

Das Programm zum Tag des Karnevals am 11.11.2018 sieht eine Ausdehnung vom Hotel Flatten (Röthgener Straße Nähe Odilienstraße / Aufstellung aller Karnevalsvereine) über die Marienstraße und die Fußgängerzone bis zum Marktplatz vor (gemeinsamer Marsch aller Karnevalsvereine durch die Innenstadt zur Bühne auf dem Marktplatz Eschweiler, Vorstellung des designierten Prinzenpaars, verschiedenen karnevalistischen Tanz- und Musikdarbietungen, Schausteller in der Fußgängerzone, Stand des Lions-Club Eschweiler-Ascvilare, abschließendem Fackelzug der Ex-Prinzen der Stadt Eschweiler durch die Innenstadt).

 

Erstmals findet im Jahr 2018 eine Kindersessions-Eröffnung statt; am Samstag, den 10.11.2018 werden sich verschiedene Jugendabteilungen der Eschweiler Karnevalsgesellschaften auf der Bühne präsentieren.

Der Tag des Karnevals mit Vorstellung des designierten Prinzenpaars, Prinzenwiegen, Verabschiedung des Prinzenpaars der vergangenen Session ist alljährlich einer der wichtigsten Tage im Hinblick auf die beginnende Karnevalssession. In diesem Jahr fällt dieser Tag zudem auf den 11.11., den Tag der traditionellen Eröffnung der Karnevalssession. Mehr als 5.500 in 22 Karnevalsgesellschaften organisierte Karnevalisten erwarten alljährlich die am 11.11. stattfindende Eröffnung der Karnevalssession. Nicht zuletzt der Umstand, dass Eschweiler als mittlere kreisangehörige Gemeinde regelmäßig den viertgrößten Rosenmontagszug in der Bundesrepublik Deutschland durchführt, zeigt, dass die Stadt in erheblichem Maße karnevalistisch geprägt ist.

 

Der Bereich des Fachmarktzentrums AuerbachCenter an der Auerbachstraße wird am 11.11.2018 durch den bewährten Oldtimer-Shuttlebus-Service angebunden; dort wird ein Kelten- und Germanenlager eingerichtet. In den Zelten wird ein abwechslungsreiches Programm mit Unterhaltung für Kinder, Wissenswertem über „altes Handwerk“ und der Möglichkeit, Stockbrot selbst über einem Holzkohlefeuer zu garen.

 

Insgesamt wird erwartet, dass die Zahl der die Veranstaltungen besuchenden Personen die der Käufer/innen erheblich übersteigt.

 

2.)     Weihnachtsmarkt in der Zeit vom 07.-23. Dezember 2018

Der Citymanagement Eschweiler e.V. veranstaltet in der Zeit vom 07.-23.12.2018 erneut einen Weihnachtsmarkt auf dem Eschweiler Marktplatz. Neben Musikdarbietungen und kulinarischem Angebot bieten Hobbykünstler in einem großen Zelt weihnachtliche Präsente, Dekorationen und Waren an. Ergänzend werden im Umfeld des unmittelbaren Stadtzentrums (Fußgängerzone, Marienstraße) weitere Veranstaltungsteile (festliche Weihnachtsbeleuchtung, Stand des Lions-Club Eschweiler-Ascvilare pp.) erwartet.

Zudem wird das Fachmarktzentrum AuerbachCenter an der Auerbachstraße (dort ist ein Kinder-Weihnachtsmarkt geplant) am 23.12.2018 durch den Oldtimer-Shuttlebus-Service mit in die Gesamtveranstaltung eingebunden.

Insbesondere im Hinblick auf das in den vergangenen Jahren festgestellte, auf die Veranstaltung zurückzuführende gestiegene Besucheraufkommen, ist daher für den 23.12.2018 ein verkaufsoffener Sonntag aus Anlass des Weihnachtsmarktes vorgesehen.

 

 

Wie bislang bei allen Stadtfesten, insbesondere beim Stadtfest zum Tag des Karnevals, ist mit hohen Besucherzahlen zu rechnen. Die Einschätzung des Citymanagement Eschweiler e.V. könnte in diesem Jahr noch übertroffen werden. Das umfangreiche und abwechslungsreiche Rahmenprogramm an verschiedenen Veranstaltungsorten unter Einbeziehung verschiedenster Protagonisten und auf verschiedenste Zielgruppen ausgerichtet, wird einen nachhaltigen Zugewinn für die Bevölkerung und die Besucher darstellen.

 

 

Rechtliche Betrachtung:

Nach den Regelung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) ist die Ladenöffnung grundsätzlich an acht Sonntagen im Jahr –jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr– gestattet, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung

 

  1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
  2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandels dient,
  3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
  4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
  5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.

 

Das Vorliegen eines Zusammenhangs zu Ziffer 1 wird wiederum per Gesetz vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt und bei Werbemaßnahmen die örtliche Veranstaltung gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund steht. Für die Ladenöffnung in der Innenstadt trifft das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 zu. Bei den Aktivitäten im Auerbachzentrum ist ein Zusammenhang auch hergestellt, weil die dort vorgesehenen Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem übrigen Stadtfest zu sehen sind und die vom Citymanagement Eschweiler e.V. vorgesehene und erwartungsgemäß stark frequentierte Shuttlebus-Verbindung die Veranstaltungen miteinander verbindet.

 

Da sich die von der Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags betroffenen Ladenlokale größtenteils im unmittelbaren Stadtkern befinden, wurden die Bereiche Uferstraße, Englerthstraße, Neustraße, Grabenstraße und Marienstraße am 22.10.2018 überprüft. Von den im untersuchten Bereich vorhandenen 201 Ladenlokalen standen 24 Ladenlokale leer und 59 Ladenlokale waren eindeutig dem von einer Sonntagsöffnung nicht betroffenen Segment „Dienstleistung“ zuzuordnen. Bei weiteren 15 Ladenlokalen handelte es sich um Gaststätten, Cafés und dergleichen; demzufolge wird ein Verkauf von Waren in weniger als 52% der vorhandenen Ladenlokale erwartet und die Zahl der kaufinteressierten Bürger/innen wird nach Ansicht der Verwaltung nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Zahl der Veranstaltungszuschauer stehen.

 

 

 

 

 

 

Im Hinblick auf die o.g. Ausführungen und auf der Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes und den Anwendungshilfen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hält die Verwaltung das Veranstaltungskonzept für hinreichend aussagekräftig und mit dem Ladenöffnungsgesetz vereinbar, weil

 

-          im Gesetz definierte Sachgründe zutreffen sowie

-          diese aufgrund der zu erwartenden Zuschauerzahlen gegenüber dem Handelsinteresse überwiegen und auch

-          der räumliche Bezug zwischen Verkaufsflächen und sachgrundgebenden Veranstaltungen aufgrund des definierten Bereichs gewahrt bleibt.

 

 


keine

 


keine