Der Rat der Stadt
Eschweiler beschließt die als Anlage beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage im November 2018 und Dezember
2018.“
Der Citymanagement Eschweiler e.V. beantragte die Freigabe
verkaufsoffener Sonntage im Rahmen des Stadtfestes und des Weihnachtsmarktes für
den 11.11.2018 und für den 23.12.2018. Es wurden entsprechende
Grobplanungs-Konzepte vorgelegt (s. Anlagen 1 und 2).
Der Bereich, für den diese Sonntagsöffnungen der Verkaufsstellen
beantragt wird, sollte – analog der Festsetzungen zum verkaufsoffenen Sonntag
im September 2018 – wie folgt umgrenzt werden:
-
im
Westen durch die Rue de Wattrelos zwischen dem Abzweig Odilienstraße bis zur
Bundesautobahn-Auffahrt Eschweiler-West
-
im
Norden durch die Bundesautobahn A4 zwischen der Auffahrt Eschweiler-West und
der gedachten Verlängerung der Wollenweberstraße in nördliche Richtung
-
im Osten
durch Bergrather Straße / Wollenweberstraße sowie deren gedachte Verlängerung
in nördliche Richtung bis zur Bundesautobahn A4
-
im Süden
beginnend an der Kreuzung Rue de Wattrelos/Abzweig Odilienstraße über die
Odilienstraße – Röthgener Straße – Talstraße bis zur Bergrather Straße.
Ein entsprechender Plan ist Bestandteil des
als Anlage 3 beigefügten Verordnungsentwurfs.
Anhand des Antrags und der Gebietsfestlegung wurde von der Verwaltung das
Beteiligungsverfahren gemäß § 6 Abs. 4 letzter Satz Ladenöffnungsgesetz NRW
eingeleitet. Es wurde um Rückäußerung rechtzeitig vor der Ratssitzung gebeten,
um die Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung im Rat berücksichtigen
zu können. Die Stellungnahmen des Bischöflichen Generalvikariats Aachen und der
Handwerkskammer Aachen sind als Anlage 4 beigefügt.
Aufgrund einer Programmänderung wurde am 26.10.2018 das vorgenannte
Beteiligungsverfahren wiederholt, um den Beteiligten die Möglichkeit zu geben,
eine Stellungnahme zu der letzten bekannten Planung abgeben. Sofern
diesbezüglich bis zur Ratssitzung am 31.10.2018 noch Stellungnahmen eingehen,
werden diese nachgereicht.
Parallel hierzu fanden Gespräche mit Vertretern des Citymanagement
Eschweiler e.V., der Jupp-Carduck-Gesellschaft und des Karnevalskomitees der
Stadt Eschweiler statt, um weitere für die Genehmigung notwendige Details
abzustimmen. Danach stellt sich der Ablauf der Stadtfeste wie folgt dar:
1.)
Stadtfest
09.-11.11.2018 - Tag des Karnevals
Das Programm zum Tag des Karnevals am
11.11.2018 sieht eine Ausdehnung vom Hotel Flatten (Röthgener Straße Nähe
Odilienstraße / Aufstellung aller Karnevalsvereine) über die Marienstraße und
die Fußgängerzone bis zum Marktplatz vor (gemeinsamer Marsch aller
Karnevalsvereine durch die Innenstadt zur Bühne auf dem Marktplatz Eschweiler,
Vorstellung des designierten Prinzenpaars, verschiedenen karnevalistischen
Tanz- und Musikdarbietungen, Schausteller in der Fußgängerzone, Stand des
Lions-Club Eschweiler-Ascvilare, abschließendem Fackelzug der Ex-Prinzen der
Stadt Eschweiler durch die Innenstadt).
Erstmals findet im Jahr 2018 eine
Kindersessions-Eröffnung statt; am Samstag, den 10.11.2018 werden sich
verschiedene Jugendabteilungen der Eschweiler Karnevalsgesellschaften auf der
Bühne präsentieren.
Der Tag des Karnevals mit Vorstellung des
designierten Prinzenpaars, Prinzenwiegen, Verabschiedung des Prinzenpaars der
vergangenen Session ist alljährlich einer der wichtigsten Tage im Hinblick auf
die beginnende Karnevalssession. In diesem Jahr fällt dieser Tag zudem auf den
11.11., den Tag der traditionellen Eröffnung der Karnevalssession. Mehr als
5.500 in 22 Karnevalsgesellschaften organisierte Karnevalisten erwarten
alljährlich die am 11.11. stattfindende Eröffnung der Karnevalssession. Nicht
zuletzt der Umstand, dass Eschweiler als mittlere kreisangehörige Gemeinde
regelmäßig den viertgrößten Rosenmontagszug in der Bundesrepublik Deutschland
durchführt, zeigt, dass die Stadt in erheblichem Maße karnevalistisch geprägt
ist.
Der Bereich des Fachmarktzentrums
AuerbachCenter an der Auerbachstraße wird am 11.11.2018 durch den bewährten
Oldtimer-Shuttlebus-Service angebunden; dort wird ein Kelten- und Germanenlager
eingerichtet. In den Zelten wird ein abwechslungsreiches Programm mit
Unterhaltung für Kinder, Wissenswertem über „altes Handwerk“ und der
Möglichkeit, Stockbrot selbst über einem Holzkohlefeuer zu garen.
Insgesamt wird erwartet, dass die Zahl der
die Veranstaltungen besuchenden Personen die der Käufer/innen erheblich
übersteigt.
2.)
Weihnachtsmarkt
in der Zeit vom 07.-23. Dezember 2018
Der Citymanagement Eschweiler e.V.
veranstaltet in der Zeit vom 07.-23.12.2018 erneut einen Weihnachtsmarkt auf
dem Eschweiler Marktplatz. Neben Musikdarbietungen und kulinarischem Angebot
bieten Hobbykünstler in einem großen Zelt weihnachtliche Präsente, Dekorationen
und Waren an. Ergänzend werden im Umfeld des unmittelbaren Stadtzentrums
(Fußgängerzone, Marienstraße) weitere Veranstaltungsteile (festliche Weihnachtsbeleuchtung,
Stand des Lions-Club Eschweiler-Ascvilare pp.) erwartet.
Zudem wird das Fachmarktzentrum
AuerbachCenter an der Auerbachstraße (dort ist ein Kinder-Weihnachtsmarkt
geplant) am 23.12.2018 durch den Oldtimer-Shuttlebus-Service mit in die
Gesamtveranstaltung eingebunden.
Insbesondere im Hinblick auf das in den
vergangenen Jahren festgestellte, auf die Veranstaltung zurückzuführende
gestiegene Besucheraufkommen, ist daher für den 23.12.2018 ein verkaufsoffener
Sonntag aus Anlass des Weihnachtsmarktes vorgesehen.
Wie bislang bei allen Stadtfesten, insbesondere beim Stadtfest zum Tag
des Karnevals, ist mit hohen Besucherzahlen zu rechnen. Die Einschätzung des
Citymanagement Eschweiler e.V. könnte in diesem Jahr noch übertroffen werden.
Das umfangreiche und abwechslungsreiche Rahmenprogramm an verschiedenen
Veranstaltungsorten unter Einbeziehung verschiedenster Protagonisten und auf
verschiedenste Zielgruppen ausgerichtet, wird einen nachhaltigen Zugewinn für
die Bevölkerung und die Besucher darstellen.
Rechtliche Betrachtung:
Nach den Regelung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) ist die Ladenöffnung grundsätzlich an acht
Sonntagen im Jahr –jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr– gestattet, wenn ein
öffentliches Interesse vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die
Öffnung
- im Zusammenhang mit örtlichen Festen,
Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
- dem Erhalt, der Stärkung oder der
Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandels dient,
- dem Erhalt, der Stärkung oder der
Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
- der Belebung der Innenstädte, Ortskerne,
Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
- die überörtliche Sichtbarkeit der
jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere
für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und
Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen
Einrichtungen steigert.
Das Vorliegen eines Zusammenhangs zu Ziffer 1 wird wiederum per Gesetz
vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung
sowie am selben Tag erfolgt und bei Werbemaßnahmen die örtliche Veranstaltung
gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund steht. Für die Ladenöffnung in der
Innenstadt trifft das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 zu. Bei den
Aktivitäten im Auerbachzentrum ist ein Zusammenhang auch hergestellt, weil die
dort vorgesehenen Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem übrigen Stadtfest zu
sehen sind und die vom Citymanagement Eschweiler e.V. vorgesehene und
erwartungsgemäß stark frequentierte Shuttlebus-Verbindung die Veranstaltungen
miteinander verbindet.
Da sich die von der Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags betroffenen
Ladenlokale größtenteils im unmittelbaren Stadtkern befinden, wurden die
Bereiche Uferstraße, Englerthstraße, Neustraße, Grabenstraße und Marienstraße
am 22.10.2018 überprüft. Von den im untersuchten Bereich vorhandenen 201
Ladenlokalen standen 24 Ladenlokale leer und 59 Ladenlokale waren eindeutig dem
von einer Sonntagsöffnung nicht betroffenen Segment „Dienstleistung“
zuzuordnen. Bei weiteren 15 Ladenlokalen handelte es sich um Gaststätten, Cafés
und dergleichen; demzufolge wird ein Verkauf von Waren in weniger als 52% der
vorhandenen Ladenlokale erwartet und die Zahl der kaufinteressierten
Bürger/innen wird nach Ansicht der Verwaltung nicht in einem offensichtlichen
Missverhältnis zur Zahl der Veranstaltungszuschauer stehen.
Im Hinblick auf die o.g. Ausführungen und auf der Grundlage des
Ladenöffnungsgesetzes und den Anwendungshilfen des Ministeriums für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hält die
Verwaltung das Veranstaltungskonzept für hinreichend aussagekräftig und mit dem
Ladenöffnungsgesetz vereinbar, weil
-
im
Gesetz definierte Sachgründe zutreffen sowie
-
diese
aufgrund der zu erwartenden Zuschauerzahlen gegenüber dem Handelsinteresse
überwiegen und auch
-
der
räumliche Bezug zwischen Verkaufsflächen und sachgrundgebenden Veranstaltungen
aufgrund des definierten Bereichs gewahrt bleibt.
keine
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