Betreff
Budgetbericht zum 31.08.2018
Vorlage
334/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Budgetbericht zum Stand 31.08.2018  wird zur Kenntnis genommen.

 


Wenngleich die Verpflichtung zur Aufstellung bzw. Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes und damit einhergehend auch die Berichtspflicht gegenüber der Kommunalaufsicht ab 2018 nicht mehr fortbesteht, wird dem Rat der Stadt Eschweiler jeweils zu den Stichtagen 30.04. und 31.08. ein Budgetbericht zur Kenntnis gegeben. Erstmalig erfolgte die Berichterstattung in der Sitzung am 20.06.2018 mit Verwaltungsvorlage 199/18.

 

Sämtliche Dienststellen waren aufgefordert, auf Basis des Bewirtschaftungsstandes zum 31.08. bis zum 05.10.2018 mitzuteilen, ob und ggf. in welcher Höhe für ihren Verantwortungsbereich zum Stichtag 31.12.2018 Abweichungen im Rahmen der Haushaltsausführung zu erwarten sind. Der als Anlage beigefügten Aufstellung können die wesentlichen, ergebniswirksamen Abweichungen in Höhe von mehr als +/- 25.000 Euro entnommen werden.

 

Im Produkt 0531 30101 - Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte - ergeben sich im Vergleich zur Planung Verschlechterungen bei der Leistungspauschale des Landes in Höhe von rd. 630.000 Euro. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) endet die Zahlungsverpflichtung des Landes für die pauschalierte Landeszuweisung drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht. Insoweit sind die Aufwendungen für den überwiegenden Teil der Personen, die in Eschweiler im Leistungsbezug gemäß Asylbewerberleistungsgesetz stehen, nicht mehr erstattungsfähig und belasten den städt. Haushalt.  Die Verschlechterung kann tlw. durch Verbesserungen  bei den korrespondierenden Aufwandskonten kompensiert werden.

 

Im Bereich der Transferaufwendungen haben sich im Produktbereich 06 - Kinder- Jugend- und Familienhilfe die bereits mit Budgetbericht zum 30.04.2018 abzeichnenden Mehraufwendungen aufgrund erhöhter Betreuungsleistungen verfestigt.  Neben der Entwicklung der Fallzahlen besteht  derzeit ein eklatanter Mangel an Pflegefamilien. Das verlängert in der Konsequenz die Verweildauer im System der Bereitschaftspflege und führt letztlich auch zu Unterbringungen in wesentlich kostenintensiveren Betreuungsformen. Auf die zur Beschlussfassung vorliegende Verwaltungsvorlage 305/18 zur Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2018 bei den Produkten 06 361 01 01 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege - und 06 363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien  wird ergänzend verwiesen.

 

Der Tarifabschluss 2018 führt mit einer Erhöhung der Entgelte um durchschnittlich 3,19 % im laufenden Haushaltsjahr zu einer Mehrbelastung im Bereich der Personalaufwendungen in Höhe von rund 173.000 Euro. Im Rahmen der Haushaltsplanung war für 2018 ab dem 01.03.2018 eine tarifliche Erhöhung von 2,5 % berücksichtigt. Des Weiteren wirkt sich die notwendige Einrichtung zusätzlicher Stellen aufwandssteigernd aus.

 

Ergänzend wird mitgeteilt, dass im Teilergebnisplan Produkt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ die Erträge aus Gewerbesteuer zum Stichtag 30.08.2018 einen Stand in Höhe von rd. 27,3 Mio. Euro ausweisen und damit rd. 3,0 Mio. Euro unter dem Planansatz von 30,3 Mio. Euro liegen. Bisher liegen seitens der Verwaltung keine Erkenntnisse vor, dass der erwartete Steuerertrag nicht erzielt wird. Insofern wird die Ansatzerreichung unterstellt.

 

Insgesamt würde sich das geplante Jahresergebnis von + 5.173.250 Euro unter Berücksichtigung der mitgeteilten Abweichungen um -2.175.971,99 € verschlechtern.

 

 


Siehe Ausführungen im Sachverhalt.


Keine.