Betreff
Auswirkungen des Bundesteilhabegesetz auf die Jugendhilfe
Vorlage
322/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (kurz Bundesteilhabegesetz bzw. BTHG), ist ein zwischenzeitlich in der zweiten von vier Reformstufen in Kraft getretenes umfangreiches Artikelgesetz, mit dem das Eingliederungshilferecht in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt wird. Grundsätzliches Ziel ist die gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben sowie eine selbstbestimmte Lebensführung (§ 1 SGB IX).

Mit dem BTHG ist seit dem 1. Januar 2018 auch die Jugendhilfe bzw. Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende mit Behinderungen den für alle Rehabilitationsträger geltenden allgemeinen Regeln des Teils 1 und 2 des SGB IX unterworfen und zwar unabhängig davon, ob sie aus dem SGB XII oder dem SGB VIII zu leisten ist. Das Jugendamt als Rehabilitationsträger im Sinne des 6 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 5 SGB IX erbringt damit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe.

In der Ausschusssitzung werden im Rahmen eines mündlichen Vortrages die konkreten Auswirkungen für das Jugendamt Eschweiler aufgezeigt, die sich zum einen unmittelbar aus dem BTHG und zum anderen aus dem Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (AG-BTHG) ergeben. Zudem soll aufgezeigt werden, welche „Entwicklungslinien“ daraus für eine mögliche „inklusive Lösung“ im SGB VIII erkennbar sind.

 


Im Haushaltsjahr 2018 sind Sachkosten für die Eingliederungshilfe im Produkt 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -, Kostenstelle 51000000, unter

  • dem Sachkonto 53320600 - Eingliederungshilfe in Einrichtungen § 35 a SGB VIII -, in Höhe von 495.000,00 € sowie
  • im Sachkonto 53311400 - Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII -, in Höhe von 650.000,- eingestellt.