Zu Schriftführern
für die Sitzungen des Wahlausschusses werden Frau Lisa Jahn und Herr David
Schyns bestellt.
Der Wahlleiter wird ermächtigt festzusetzen, welcher Schriftführer jeweils zu amtieren hat.
Die Niederschriften
über die Ausschusssitzungen werden vom Ausschussvorsitzenden und einem
Schriftführer unterzeichnet. Der Schriftführer wird von den
Ausschussmitgliedern bestellt.
Bevor der Ausschuss
in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist der Schriftführer
zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen.
Rechtliche Betrachtung:
Gem. § 2 Abs. 3 des
Kommunalwahlgesetzes finden auf den Wahlausschuss die allgemeinen Vorschriften
des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung.
Gesetzliche
Grundlage für die Bestimmung der Schriftführer ist dementsprechend § 58 Abs. 7
GO NRW.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen
Auswirkungen.