Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) fordert in § 46 von den
Gemeinden, die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen in
angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den allgemein
anerkannten Regeln der Technik anzupassen. Der Stand der öffentlichen
Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die
geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht
notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept
(ABK) darzustellen.
Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 20.09.2012 die 5.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes beschlossen. Dieses wurde
durch die Bezirksregierung Köln nach Prüfung am 02.01.2013 genehmigt. Seit
Anfang des Jahres 2012 wird das städtische Kanalnetz auf Grundlage der
Selbstüberwachungsverordnung (SüwV Kan jetzt SüwVO Abw) nach mehr als 20 Jahren
erstmalig wieder flächendeckend befahren, ausgewertet und hieraus
Sanierungsmaßnahmen generiert. Im Jahr 2017 wurden ca. 30 km (von insgesamt 260
km) geprüft. Die Prüfung wird in den nächsten Jahren gebietsweise fortgeführt.
Die Schadensklassifizierung beurteilt die Standsicherheit, die
Funktionalität sowie die Dichtigkeit der Kanalhaltungen. Die Schadenskategorie
Null (SK-0) beschreibt den schlechtesten Zustand. Es ist zwingend erforderlich,
diese Kanalhaltungen innerhalb eines Jahres zu sanieren, sofern dies noch
möglich ist; anderenfalls ist ein Rohraustausch notwendig.
Nach Auswertung der
Befahrung 2017 sollen 2019 in den folgenden Straßen:
Am Mühlenfeld
Am Nierchen
Am Omerbach
Am Schildchen
Auf der Heide
Eifelstraße
Eisenmühlenstraße
Haldenstraße
Heidesiedlung
In der Gracht
In der Schleh
Weißer Weg
teilweise die Kanalhaltungen erneuert bzw. saniert werden. Nach der
ersten Kostenschätzung belaufen sich die Sanierungs-/Erneuerungskosten
voraussichtlich auf insgesamt 900.000 €. Der genaue Kostenumfang steht erst
nach Ausarbeitung der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen fest, die derzeitig
laufen. Zusätzlich werden im Laufe des nächsten Jahres punktuelle
Sanierungsmaßnahmen in den Stadtteilen Hücheln und Nothberg durchgeführt.
Die Ausschreibung und Vergabe der o. a. Maßnahmen erfolgt zeitnah; mit
der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll Anfang 2019 begonnen werden.
Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes verpflichtet die Stadt Eschweiler u. a. dazu, die bei der jährlichen Befahrung festgestellten Schäden am Kanalnetz zeitnah instand zu setzen sowie den erforderlichen Mittelbedarf für die im Konzept dargestellten Sanierungs-/Erneuerungsmaßnahmen im Haushaltsansatz und für die mittelfristige Finanzplanung zu berücksichtigen.
Da die Sanierungsmaßnahmen erst nach Auswertung der jährlichen Befahrung feststehen und zeitnah umzusetzen sind, ist eine maßnahmenbezogene Darstellung im Haushalt nicht möglich.
Aus diesem Grund werden jährlich bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 09110002 - Erneuerung versch. Kanalhaltungen -, IV00AIB003, auf Basis des zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldungen zur Verfügung stehenden Sachverhaltes Haushaltsmittel für die Erneuerung der Kanalhaltungen angemeldet. Für das Haushaltsjahr 2019 wurden 900.000,00 € angemeldet.
Die Begleitung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt mit vorhandenem Personal.