Betreff
Bedarf von Futterpflanzen für Bienen und andere Insekten bei Neupflanzungen berücksichtigen
Vorlage
280/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen wie dargestellt weiterzuführen bzw. umzusetzen.

 


Sowohl die Gesamtzahl der Insekten als auch die Vielfalt der Insektenarten haben in den vergangenen Jahrzehnten stark abgenommen. Dabei sind sie für den Erhalt der Biodiversität unersetzlich. Auch für den Menschen sind die Leistungen der blütenbestäubenden Insekten von herausragender Bedeutung. Als Bestäuber eines überwiegenden Anteils unserer Nutzpflanzen sichern sie unsere Lebensgrundlage. Außerdem stellen sie eine zentrale Bedeutung im komplexen Nahrungsnetz für Spinnen, Vögel, Reptilien, Amphibien und Säugetiere dar. Als Hauptursachen für den Rückgang sind die Intensivierung der Landwirtschaft, die Vergrößerung der Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie nutzungsbedingte Veränderungen der Lebensräume zu nennen. Diesen Ursachen gilt es durch gezielte Maßnahmen entgegenzuwirken.

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die SPD-Stadtratsfraktion mit Schreiben vom 04. Juni 2018 (Anlage 1) folgende Maßnahmen:

-          Bei Neupflanzungen von Bäumen, Sträuchern o.ä. ist verstärkt auf die Nützlichkeit dieser Pflanzen für Insekten zu achten – primär in Form von blühenden Futterpflanzen für Blüten suchende Insekten.

-          Das Thema „Bedarf von Futterpflanzen für Bienen, Hummeln und ähnliche Insekten“ ist in einem Dialog und Austausch mit örtlichen Imkern und unter Zuhilfenahme von Expertenmeinungen zu beraten. Ziel sollte hier sein, Erfahrungen und Wissen auszutauschen und Ideen für die zukünftige Arbeit und Gestaltung in Eschweiler zu sammeln.

 

In Eschweiler werden bereits viele Punkte zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und damit auch zur Erhaltung und Förderung der heimischen Insekten beachtet.

 

So wird zum Beispiel auf den Einsatz von Herbiziden bei der Pflege und Unterhaltung der städtischen Grünflächen gänzlich verzichtet. Hierdurch wird sichergestellt, dass nicht nur die Wirkstoffe, die nachweislich eine Gefahr für Boden, Grundwasser und heimische Fauna bedeuten nicht eingesetzt werden; auch anderweitige Inhaltsstoffe, deren Langzeitwirkung oft noch nicht ausreichend untersucht wurde, werden auf den städtischen Grünflächen nicht angewandt. Im Bereich der Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie der sonstigen landschaftsgliedernden Flächen im Außenbereich verbietet sich der Einsatz von Pflanzenschutzmittel von selbst.

 

Bei Neuanpflanzungen von Bäumen und Sträuchern werden Arten bevorzugt, die unter anderem der heimischen Fauna Nahrung und Lebensräume bieten. So handelt es sich bei mehr als einem Drittel des städtischen Baumbestandes um Baumarten, die nach der Liste des Deutschen Imkerbundes als Bienenweide gelten. Als Beispiele sind hier Linden, Ahornbäume, Obst- und Wildobstbäume zu nennen. In den letzten 20 Jahren wurden alleine ca. 1.700 insektenfreundliche Bäume als Straßenbegleitgrün oder in den Grünflächen angepflanzt. Sicher spielen bei der Auswahl der Gehölze auch andere Aspekte wie die Eignung der Gehölze für enge Straßen und das Stadtklima, die Reaktion auf den Klimawandel oder besonders bei Straßenbäumen die Reaktion auf Streusalz, extreme Trockenheit und geringer Wurzelraum eine Rolle. Darüber hinaus wird auch eine Artenvielfalt bei den Gehölzen selber angestrebt, um bei dem Auftreten von spezialisierten Schädlingen, wie bei der Kastanie oder der Esche, einen gleichzeitigen Ausfall von größeren Beständen zu verhindern. Selbstverständlich wird die Eignung als Bienen- oder Insektenweide auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Auswahl der zu pflanzenden Gehölze einnehmen. Entsprechende Anregungen zum Beispiel der ortsansässigen Imker werden gerne aufgenommen.

 

In den letzten Jahren wurden bereits verstärkt nicht bewachsene Flächen im Bereich des Straßenbegleitgrüns und in den Grünflächen mit Blumenmischungen eingesät. Bei ein- und zweijährigen Blumenmischungen muss hier jedoch gewährleistet sein, dass die Pflanzen zur Samenreife gelangen und wieder aussamen können. In dem Zeitraum vom Abblühen bis zur Samenreife spiegeln die Flächen nicht mehr das bunte Blütenbild wider, sondern sehen vertrocknet aus. Um im nächsten Jahr wieder ein artenreiches Blütenspektrum zu erhalten, muss zeitweise auch für dieses Erscheinungsbild Verständnis aufgebracht werden. Es ist vorgesehen, auch in Zukunft verstärkt geeignete Flächen als Blumen- oder Wildblumenwiesen zu gestalten. Kleinere Flächen sollen weiterhin mit niedrigen Blumenmischungen eingesät werden. Bevorzugt wird, wie bereits im Außenbereich praktiziert, die Verwendung standorttypischer Samenmischungen aus regionaler Herkunft.

Eine Liste mit geeigneten Flächen wird derzeit erarbeitet und nach Abstimmung mit den zuständigen Fachdienststellen dem Ausschuss vorgelegt.

 

Als weitere Aufwertung des Innenstadtbereiches soll das Straßenbegleitgrün der Indestraße umgestaltet werden. Hier sollen die alten, zum größten Teil vergreisten Gehölze einer ansprechenden Gestaltung mit Staudenmischpflanzungen weichen. Die anzupflanzenden Stauden und Gräser bieten ein breites Blühspektrum für Bienen und andere Insekten über die gesamte Vegetationszeit hinweg. Diese Art von Mischbepflanzungen bedarf nach Etablierung am Standort lediglich einer einmaligen Mahd nach dem Winter. Somit stehen die Blütenstände über den Winter als möglicher Rückzugs- und Überwinterungsraum für Insekten zur Verfügung. Ein erstes Beet wird noch in diesem Jahr beispielhaft umgestaltet.

 

Im Zuge der Ausgleichs- und Kompensationsregelung bei Eingriffen in Natur und Landschaft werden unterschiedliche natürliche und naturnahe kulturhistorische Lebensräume möglichst im Verbund mit anderen Biotopen entwickelt oder wiederhergestellt. Hierbei werden unter anderem Obst- und Wildobstbäume gepflanzt sowie blütenreiche Waldsäume und Gehölzstrukturen angelegt. Zum Einsatz kommen ausschließlich heimische und standorttypische Gehölze, auf die, die hier vorkommenden Tiere als Nahrungs-, Brut- und Rückzugsraum angewiesen sind. Darüber hinaus werden bislang intensiv landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen zu Extensivgrünland entwickelt oder Ackerflächen zu Dauergrünland umgewandelt. Durch die extensive Nutzung (keine Düngung und kein Einsatz von Pflanzenschutzmittel) werden die Böden ausgehagert und es können sich langfristig artenreiche, mit blühenden Kräutern durchsetzte Glatthaferwiesen entwickeln, die als Offenlandbiotop auch den heimischen Insekten als Nahrungs- und Lebensraum dienen. Diese Maßnahme wurde beispielweise im Bereich der „Röher Gracht“ auf einer Fläche von ca. 2,5 ha durchgeführt.

 

Wichtig für die Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt der heimischen Arten ist, dass auch dementsprechende Pflanzen und nach Möglichkeit gebietsspezifisches Saatgut verwendet werden.

 

Die seitens der Stadt bislang praktizierte und dargestellte Vorgehensweise in Bezug auf die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt wird weitergeführt. Selbstverständlich werden auch hier aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse der Experten (Entomologen, Imker pp.) ständig einbezogen.

 


Für die Umgestaltung eines Beetes auf der Indestraße stehen im Haushalt 2018 unter Produkt 125410101, Sachkonto 52419600 „Unterhaltung Grünflächen und Aufbauten“ Mittel zur Verfügung. Für eine Fortsetzung der Maßnahme wurden unter dem gleichen Produkt und Sachkonto Mittel für das Haushaltsjahr 2019 veranschlagt. Die restlichen dargestellten Maßnahmen werden über das Sachkonto 52419600 „Unterhaltung Grünflächen und Aufbauten“ bei den entsprechenden Produkten (Schulen, Öffentliches Grün, Natur und Landschaft) abgewickelt. 

 


Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen fallen in den Aufgabenbereich der Fachdienststelle.