3. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK Eschweiler Mitte);
hier: Richtlinie der Stadt Eschweiler über
die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds
Die Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln
aus dem Verfügungsfonds (Anlage) für Maßnahmen im Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte wird beschlossen. Die Verwaltung wird
beauftragt alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.
Im Jahr 2008 wurde im Rahmen der
Städtebauförderung des Bundes und der Länder das Programm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ eingeführt und in den Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und
Stadterneuerung (Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW) das
Angebot zur Einrichtung von Verfügungsfonds als Instrument zur privat-öffentlichen
Kooperation für die Kernbereichsentwicklung geschaffen.
Verfügungsfonds sind aus der
Städtebauförderung (teil)finanzierte Budgets, die in einem Fördergebiet
bereitgestellt werden, um private Akteure (Bürger, Immobilieneigentümer,
Einzelhändler, Unternehmer, Organisationen, Vereine, Verbände, Arbeitsgruppen,
etc.), die
sich mit ihrem persönlichen und finanziellen Engagement für die Innenstadt
einsetzen, durch eine öffentliche Ko-Finanzierung in (maximal) gleicher Höhe zu
unterstützen.
Die Fonds sollen maximal zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert
werden. Dementsprechend sollen mindestens 50 % von Privaten oder von anderen
Akteuren aufgebracht werden.
Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord - Verfügungsfonds der
Stadt Eschweiler 2014 - 2017
Bereits im Rahmen der 1. Fortschreibung des Integrierten
Handlungskonzeptes bewilligte die Bezirksregierung Köln Zuwendungen für die
Einrichtung eines Verfügungsfonds.
Für den Verfügungsfonds - als Teil der Gesamtmaßnahme "Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord" - bildete die "Richtlinie der Stadt Eschweiler zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord" den grundsätzlichen Rahmen für die Umsetzung von Projekten. Die Richtlinie wurde vom Rat der Stadt Eschweiler am 18.02.2014 beschlossen (Sitzungsvorlagen-Nr. 009/14). Mit Beschluss vom 29.10.2014 (Sitzungsvorlagen-Nr. 338/14) setzte Rat der Stadt Eschweiler ein Entscheidungsgremium ("Lenkungsgruppe") ein.
Der Bewilligungszeitraum für die
Gesamtmaßnahme endete am 31.12.2017. Der Rat der Stadt Eschweiler beschloss am
11.04.2018 die Aufhebung der Richtlinie und die Auflösung des eingesetzten
Entscheidungsgremiums (Sitzungsvorlagen-Nr. 004/18).
Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte – Verfügungsfonds
der Stadt Eschweiler 2019 – 2022
Die Bezirksregierung Köln wird auch 2019 – 2022 in einem dritten Förderabschnitt bzw. in der zum dritten Mal fortgeschriebenen Gesamtmaßnahme "Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte" die Einrichtung eines Verfügungsfonds unterstützen.
Der Verfügungsfonds soll im Gebiet des
Sanierungsgebietes Eschweiler Mitte grundsätzlich die folgenden Ziele verfolgen:
§ Aktivierung privaten
Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung
der Eschweiler Innenstadt,
§ Herbeiführung und Stärkung
von Kooperationen unterschiedlicher Akteure in der Eschweiler Innenstadt,
§ Stärkung der
Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner (z.B. Kaufleute,
Eigentümer, Dienstleister, Gastronomen, Gewerbetreibende),
§ Flexibler und lokal
angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung direkt für die
Eschweiler Innenstadt ohne weitere aufwändige formale Verfahren.
Die Einrichtung des
Verfügungsfonds hat sich in der Vergangenheit bewährt. Obwohl im Vergleich zu
anderen Investitionsmaßnahmen nur verhältnismäßig geringe Mittel zur Verfügung
standen, konnten viele Akteure zur Mitarbeit bewegt werden. Im Förderzeitraum
2014 – 2017 wurden durch den Verfügungsfonds kleine und auch einige größere
Projekte und Maßnahmen initiiert. Auch zukünftig soll ein Verfügungsfonds
private Akteure in die Lage versetzen, erwünschte eigene Projekte
umzusetzen.
Nach der Zielsetzung des Förderprogramms
können zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und
Gestaltungsqualität sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem
Leerstand verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung finanziell
unterstützt werden. Zusammen mit privaten Partnern kann so die Eschweiler Innenstadt u.a. als Ort der
Begegnung ausgebaut sowie als Markt- und Veranstaltungsplatz gestärkt werden.
Bei der Entwicklung und Aufwertung des zentralen Stadtbereichs können hohe
Synergieeffekte auch zu den anderen Projekten und Fördermaßnahmen erzielt
werden, da hier das zum Teil schon vorhandene private Engagement und die
öffentlichen Mittel zusammengeführt werden können.
Gegenstand der Förderung:
Es sollen ausschließlich Maßnahmen im
Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte gefördert werden, die in diesem Bereich einen
nachweisbaren, nachhaltigen Nutzen ausstrahlen. Die Maßnahmen sollen sich an
den grundsätzlichen Maßnahmen und Projekten der 3. Fortschreibung des
Integrierten Handlungskonzeptes (InHK Eschweiler Mitte) orientieren.
Mittel aus dem Verfügungsfonds könnten u.a.
für folgende Maßnahmen eingesetzt werden (die Aufzählungen sind nicht
abschließend):
1.
Investive Maßnahmen (finanzierbar mit maximal 50 % Fördermitteln,
mindestens 50 % privaten Mitteln)
§ Umsetzung von Lichtkonzepten
(als Inszenierung des Quartiers und Ergänzung zur Funktionsbeleuchtung, z.B.
Weihnachtsbeleuchtung),
§ Bau von öffentlichen
Toilettenanlagen,
§ Bauliche Maßnahmen zum
Erlebbarmachen der Inde,
§ Maßnahmen zur Optimierung
der Kinder- und Seniorenfreundlichkeit,
§ Umgestaltung des
öffentlichen Raumes zur Schaffung von Aufenthaltsqualität bzw.
Verweilmöglichkeiten ohne Verzehrzwang,
§ Aufstellen von
Beschilderungs- und Leitsystemen,
§ Grün- und Blumengestaltung,
§ Spielgeräte/Spielstationen
für Kinder,
§ Fahrradständer,
§ Gestaltung von Schalt- und
Stromkästen,
§ Kunst im öffentlichen Raum.
2.
Investitionsvorbereitende Maßnahmen (finanzierbar mit maximal 50 %
Fördermitteln, mindestens 50 % privaten Mitteln)
§ Analysen und Konzepte, die
für die Umsetzung der o.g. Maßnahmen notwendig sind,
§ Umnutzungskonzepte für
(Laden-)flächen,
§ Standortprofile,
§ Beratung von
Immobilieneigentümern (Schwerpunkte: Gestaltung und Nutzung von Immobilien -
insbesondere in den Erdgeschosslagen – Zusammenlegung von Ladenlokalen …),
§ Eigentümer-, Unternehmens-
und Passantenbefragungen,
§ Beauftragung von Dritten,
die die Umsetzung des Verfügungsfonds unterstützen oder fachlich begleiten.
3.
Nicht investive Maßnahmen (zu 100 % aus privaten Mitteln des Verfügungsfonds
zu finanzieren):
§ Aufbau und Pflege einer
Immobiliendatenbank,
§ Ladenflächenmanagement,
§ Veranstaltungen zur
Frequenzsteigerung, Kundenbindung/-neugewinnung,
§ Lichtkonzept (z.B. für die
Weihnachtsbeleuchtung),
§ Marketingaktionen aller Art
(Broschüren, Flyer),
§ Parkgebührenerstattung,
§ Serviceoffensiven zur
Kundenbindung,
§ Neugestaltung von
Anlieferverkehr,
§ Schaufenstergestaltungsworkshops.
Verwaltung und Höhe des
Verfügungsfonds:
In
der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das InHK Eschweiler Mitte ist für
den Verfügungsfonds eine Laufzeit von insgesamt 4 Jahren mit einem Gesamtbudget
in Höhe von 160.000 € (= 40.000 €/a) vorgesehen. Voraussetzung für die
Verwendung der öffentlichen Mittel in Höhe von 20.000 € jährlich ist, dass
ebenfalls 20.000 €/a private Mittel eingebracht werden.
Die Einrichtung
des Verfügungsfonds wird voraussichtlich durch die Stadt Eschweiler erfolgen,
die auch die Verwaltung des Fonds und alle damit zusammenhängenden Zahlungen,
Buchungsvorgänge und Verwaltungsaufgaben übernehmen wird. Ein Vergabegremium
wird über die Verwendung der Finanzmittel und die Umsetzung der Maßnahmen
entscheiden.
Vergabegremium
Gemäß Ziffer 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes
NRW ist ein lokales Gremium einzurichten, welches über die konkrete Verwendung
der Mittel und die Umsetzung der Maßnahmen entscheidet. Dementsprechend wird
sich das Gremium sowohl aus Privaten als auch aus Vertretern der
Stadtverwaltung zusammensetzen.
Durch die Vertretung privater Akteure im Vergabegremium kann eine aktive
Mitbestimmung sichergestellt werden. Ideen und Konzepte für die Aufwertung und
Weiterentwicklung der Eschweiler Innenstadt können aufgegriffen und im Rahmen
der öffentlich-privaten Partnerschaften umgesetzt werden. Somit können die
finanziellen Mittel flexibel und lokal angepasst für einzelne Maßnahmen
eingesetzt werden.
Weiteres Vorgehen
Vorschläge zur Besetzung des Vergabegremiums werden dem Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss bzw. dem Rat der Stadt Eschweiler in den nächsten
Sitzungen zur Vorberatung bzw. Beschlussfassung vorgelegt, nachdem
entsprechende Abstimmungsgespräche mit möglichen Akteuren geführt worden sind.
Die Verwaltung empfiehlt, die "Richtlinie der Stadt Eschweiler über
die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds" (Anlage 1) für
den in der Anlage A dargestellte Geltungsbereich (Sanierungsgebiet
Eschweiler Mitte) zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, alle
notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.
Nach Punkt 14 "Verfügungsfonds" der
Stadterneuerungsrichtlinien des Landes NRW kann ein gemeindlicher Fonds
eingerichtet werden, der mit 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund,
Land und Gemeinde finanziert werden kann. Voraussetzung für die Förderung ist
jedoch, dass 50 % der Mittel von der Wirtschaft, von Immobilien- und
Standortgemeinschaften, von Privaten und/oder aus zusätzlichen Mitteln der
Gemeinde in den Fonds eingestellt werden.
Für den Verfügungsfonds werden in den Jahren 2019 – 2022 Fördermittel (Bund, Land, Stadt) in Höhe von maximal 20.000,00 €/a bereitgestellt, für deren Einsatz mindestens weitere 20.000,00 €/a privater Mittel eingebracht werden müssen. Der städtische Anteil an den Fördermitteln (20.000,00 € = 100 %) beträgt 20 %, Bund und Land tragen 80 %.
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Mittel der Wirtschaft, der
Privaten, etc. |
20.000 € |
20.000 € |
20.000 € |
20.000 € |
Mittel der Städtebauförderung
von Bund und Land |
16.000 € |
16.000 € |
16.000 € |
16.000 € |
Mittel der Stadt Eschweiler |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
Bei dem Anteil der Stadt Eschweiler handelt es um eine ergebniswirksame
freiwillige Leistung.
Im Rahmen des derzeit in Aufstellung befindlichen Haushaltsplanentwurfes
2019 wurden bei dem im Produkt
09 511 01 01 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910840
– Nördliche Innenstadt – ab dem Haushaltsjahr 2019 jährlich rd. 20.000,00 € für
die Abwicklung der Maßnahme berücksichtigt.
Die Maßnahme selbst steht insgesamt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Haushaltsentwurf 2019.
Zu dem Personalaufwand in der Abteilung 610, der durch die Umsetzung
dieser Maßnahme aus den InHK Eschweiler Mitte gebunden wird, können zurzeit
noch keine Angaben gemacht werden.