Betreff
Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2014 bei Produkt 011111203, Bez.: Technisches Gebäudemanagement, Sachkonto 52910040, Bez.: Abbruchkosten i.H. von 100.400,00 €
Vorlage
466/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler stimmt der Stadtrat der überplanmäßigen Aufwendung bei Produkt 011111203, Bez.: Technisches Gebäudemanagement, Sachkonto 52910040, Bez.: Abbruchkosten in Höhe von 100.400,00 € zu.   

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung ist durch Minderaufwendungen bei Produkt 011111201, Bez.: Infrastrukt./kaufm. Gebäudemanagement, Sachkonto 52410200, Bez.: Heizung, gewährleistet.

 


Das Feuerwehrgerätehaus Lindenallee steht seit dem Umzug des Löschzuges Weisweiler zum neu errichteten Feuerwehrgebäude an der Dürener Straße leer. Es war zunächst beabsichtigt, das Grundstück mit Aufbauten an einen Investor zu veräußern, insofern wurden Haushaltsmittel für den Abriss nicht vorgesehen. Im Jahr 2013 ist lediglich die Beendigung der Contracting-Regelung für die Wärmeerzeugungsanlage und die Demontage der Öltank-Anlage erfolgt.

 

In Gesprächen mit verschiedenen Investoren wurden von diesen trotz angebotener Kaufpreisminderung Bedenken an dieser Vorgehensweise angemeldet. Um die Veräußerbarkeit des Grundstückes nicht zu gefährden ist der Abriss deshalb durch die Stadt vorzunehmen.

 

Das Büro Haller, Stolberg, ist  mit der ingenieurmäßigen Betreuung, Bauleitung, Sicherheits- und Gesundheitskoordination sowie gutachterlichen Begleitung beim Abriss des alten Feuerwehrgerätehauses beauftragt worden. Der notwendige Abrissantrag ist bereits gestellt worden. Im Zuge der hierfür notwendigen Bearbeitung wurde auch die Artenschutzproblematik untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass das Gebäude kein Winterquartier für Fledermäuse darstellt, es aber vorstellbar ist, dass es ab dem Frühjahr dort wieder Fledermausvorkommen geben kann. Insofern wurde von der Abt. für Freiraum und Grünordnung ein Abriss noch im Winter empfohlen.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf 110.000 € geschätzt.  Um die Ausschreibung und Auftragserteilung zu sichern sind die Restmittel haushaltsmäßig bereitzustellen. Ein finanzieller Mehraufwand für die Stadt entsteht insofern nicht, da bei einer Veräußerung die entsprechende Minderung des Kaufpreises entfällt.

 

Die haushaltsrechtliche Verfahrensweise ergibt sich aus § 83 Abs. 1 GO NRW.

 

Sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, bedürfen sie gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Entsprechend den Festsetzungen in § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2014, gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 50.000,00 € überschreiten.

 


Produkt 011111203 Technisches Gebäudemanagement

Kostenstelle 60100000

Sachkonto 52910040 Abbruchkosten

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

20.600,00 €

./. Anordnungen

13.718,27 €

./. geplanter Mehraufwand -auszahlung

107.300,00 €

Benötigter Mehraufwand/Mehrauszahlung

100.400,00 €

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung  ist gewährleistet durch Minderaufwendungen bei

 

Produkt 011111201 Infrastrukt./Kaufm. Gebäudemanagement

Kostenstelle 60000000

Sachkonto 52410200 Heizung

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

1.775.494,40 €

Anordnungen

1.070.159,26 €

Höhe der abzugebenden Mittel

100.400,00 €

 


keine