Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler stimmt der Stadtrat der überplanmäßigen Aufwendung bei Produkt 011111203, Bez.: Technisches Gebäudemanagement, Sachkonto 52910040, Bez.: Abbruchkosten in Höhe von 100.400,00 € zu.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung ist durch Minderaufwendungen bei Produkt 011111201, Bez.: Infrastrukt./kaufm. Gebäudemanagement, Sachkonto 52410200, Bez.: Heizung, gewährleistet.
Das
Feuerwehrgerätehaus Lindenallee steht seit dem Umzug des Löschzuges Weisweiler
zum neu errichteten Feuerwehrgebäude an der Dürener Straße leer. Es war
zunächst beabsichtigt, das Grundstück mit Aufbauten an einen Investor zu
veräußern, insofern wurden Haushaltsmittel für den Abriss nicht vorgesehen. Im
Jahr 2013 ist lediglich die Beendigung der Contracting-Regelung für die
Wärmeerzeugungsanlage und die Demontage der Öltank-Anlage erfolgt.
In Gesprächen mit
verschiedenen Investoren wurden von diesen trotz angebotener Kaufpreisminderung
Bedenken an dieser Vorgehensweise angemeldet. Um die Veräußerbarkeit des
Grundstückes nicht zu gefährden ist der Abriss deshalb durch die Stadt
vorzunehmen.
Das Büro Haller,
Stolberg, ist mit der ingenieurmäßigen
Betreuung, Bauleitung, Sicherheits- und Gesundheitskoordination sowie
gutachterlichen Begleitung beim Abriss des alten Feuerwehrgerätehauses
beauftragt worden. Der notwendige Abrissantrag ist bereits gestellt worden. Im
Zuge der hierfür notwendigen Bearbeitung wurde auch die Artenschutzproblematik
untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass das Gebäude kein Winterquartier für
Fledermäuse darstellt, es aber vorstellbar ist, dass es ab dem Frühjahr dort
wieder Fledermausvorkommen geben kann. Insofern wurde von der Abt. für Freiraum
und Grünordnung ein Abriss noch im Winter empfohlen.
Die Gesamtkosten für
die Maßnahme werden auf 110.000 € geschätzt.
Um die Ausschreibung und Auftragserteilung zu sichern sind die
Restmittel haushaltsmäßig bereitzustellen. Ein finanzieller Mehraufwand für die
Stadt entsteht insofern nicht, da bei einer Veräußerung die entsprechende
Minderung des Kaufpreises entfällt.
Die haushaltsrechtliche Verfahrensweise ergibt sich aus § 83 Abs. 1 GO NRW.
Sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, bedürfen sie gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW der vorherigen Zustimmung des Rates.
Entsprechend den Festsetzungen in § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2014, gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 50.000,00 € überschreiten.
Produkt 011111203
Technisches Gebäudemanagement Kostenstelle 60100000 Sachkonto 52910040
Abbruchkosten |
|
Fortgeschriebener Haushaltsansatz |
20.600,00 € |
./. Anordnungen |
13.718,27 € |
./. geplanter Mehraufwand -auszahlung |
107.300,00 € |
Benötigter
Mehraufwand/Mehrauszahlung |
100.400,00 € |
Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung ist gewährleistet durch Minderaufwendungen bei
Produkt 011111201
Infrastrukt./Kaufm. Gebäudemanagement Kostenstelle 60000000 Sachkonto 52410200
Heizung |
|
Fortgeschriebener Haushaltsansatz |
1.775.494,40 € |
Anordnungen |
1.070.159,26 € |
Höhe der
abzugebenden Mittel |
100.400,00 € |
keine