Betreff
Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord
hier: Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Innenstadt-Nord
Vorlage
267/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung wird beschlossen.

 

 


 

Der Rat der Stadt Eschweiler beschloss am 04.07.2012 (Sitzungsvorlage Nr. 207/12) für den in der Anlage 1 abgegrenzten Bereich die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt-Nord. Die Satzung wurde am 03.08.2012 im Amtsblatt Nr. 19 der Stadt Eschweiler öffentlich bekanntgemacht.

 

In den Grenzen des Sanierungsgebietes Innenstadt-Nord wurden in den Jahren 2014 – 2017 folgende, aus der 1. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) entwickelten, öffentlichen und privaten Maßnahmen fertiggestellt:

  • Umgestaltung der Peter-Paul-Straße,
  • Umgestaltung der Grünfläche im Einmündungsbereich der Straße Englerthsgärten/Peter-Paul-Straße,
  • Umgestaltung des Marktbereiches,
  • Umsetzung des Fassaden- und Hofprogramms sowie
  • Umsetzung des Verfügungsfonds.

Die Maßnahmen wurden mit Zuwendungen aus der Städtebauförderung (teil-)finanziert (Anlage 2).

 

 

Notwendigkeit der Aufhebung bzw. der nachfolgenden Erweiterung des Sanierungsgebietes:

 

Der Verkauf und die geplante Abrissförderung des City-Center-/Hertie-Komplexes erforderte 2017 eine erneute Fortschreibung des InHK. Die Planungsgruppe MWM aus Aachen wurde beauftragt, die in der 1. Fortschreibung des InHK Innenstadt-Nord formulierten Zielsetzungen und Leitlinien im Rahmen einer 2. Fortschreibung zu aktualisieren bzw. zu ergänzen.

 

Kurz nach der Fertigstellung der 2. Fortschreibung und der Bewilligung der beantragten Zuwendungen für die aus dieser Fortschreibung entwickelten Maßnahmen, teilte der Erwerber des City-Center-/Hertie-Komplexes mit, dass er auf die bewilligte Zuwendung des Bundes und Landes NRW für sein Projekt verzichtet.

 

Um die Zuwendungen für die Stadt Eschweiler weiterhin zu sichern, soll bei der Bezirksregierung Köln die Änderung der Zweckbindung der für die Jahre 2018 – 2021 bewilligten Mittel beantragt werden. Als Antragsvoraussetzung ist u. a. eine Überarbeitung bzw. weitere Fortschreibung des InHK erforderlich. Mit dieser 3. Fortschreibung wurde das Büro MWM aus Aachen beauftragt.

 

Aus der 3. Fortschreibung (Sitzungsvorlage Nr. 270/18) werden für 2018 – 2022 vorrangig Maßnahmen abgeleitet, die insgesamt das Ziel der Stadt unterstützen, das Zusammenwachsen der nördlichen und südlichen Innenstadt zu fördern. Zudem soll der im Zentrum des Sanierungsgebietes Innenstadt-Nord gelegene denkmalgeschützte Kirschenhof mit finanzieller Unterstützung des Landes zu einem Haus der Eschweiler Geschichte und Kultur ausgebaut werden.

 

Die Stadt Eschweiler wird auf der Grundlage der 3. Fortschreibung für den Gesamtantrag auf Zuwendung nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 NRW für das Programmjahr 2018 einen Antrag auf Änderung der Zweckbindung bei der Bezirksregierung Köln einreichen.

 

 

Fazit:

 

Für den Erfolg der Gesamtmaßnahme ist es wesentlich, Teile der südlichen Innenstadt bzw. wichtige Anschlusspunkte der Maßnahmen aus der 3. Fortschreibung des InHK in der südlichen Innenstadt in das Satzungsgebiet aufzunehmen. Dies erfordert

  1. die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt-Nord und
  2. (in der folgenden Sitzungsvorlage Nr. 268/18) die Aufstellung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Eschweiler Mitte, welches die oben beschriebene, notwendige südliche Erweiterung berücksichtigt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die als Anlage 1 beigefügte Satzung, mit welcher die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt-Nord aufgehoben wird, zu beschließen.

 


 

Der Beschluss der "Satzung der Stadt Eschweiler über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt-Nord" (Anlage 1) hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


 

Die Aufhebung der Satzung hat keine personellen Auswirkungen.