hier: Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Innenstadt-Nord
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung wird beschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler beschloss am 04.07.2012 (Sitzungsvorlage Nr.
207/12) für den in der Anlage 1 abgegrenzten Bereich die Satzung über
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt-Nord. Die Satzung
wurde am 03.08.2012 im Amtsblatt Nr. 19 der Stadt Eschweiler öffentlich
bekanntgemacht.
In den Grenzen des Sanierungsgebietes Innenstadt-Nord wurden in den
Jahren 2014 – 2017 folgende, aus der 1. Fortschreibung des Integrierten
Handlungskonzeptes (InHK) entwickelten, öffentlichen und privaten Maßnahmen
fertiggestellt:
- Umgestaltung der Peter-Paul-Straße,
- Umgestaltung der Grünfläche im
Einmündungsbereich der Straße Englerthsgärten/Peter-Paul-Straße,
- Umgestaltung des Marktbereiches,
- Umsetzung des Fassaden- und Hofprogramms
sowie
- Umsetzung des Verfügungsfonds.
Die Maßnahmen wurden mit Zuwendungen aus der Städtebauförderung
(teil-)finanziert (Anlage 2).
Notwendigkeit der Aufhebung
bzw. der nachfolgenden Erweiterung des Sanierungsgebietes:
Der Verkauf und die geplante Abrissförderung des
City-Center-/Hertie-Komplexes erforderte 2017 eine erneute Fortschreibung des
InHK. Die Planungsgruppe MWM aus Aachen wurde beauftragt, die in der 1.
Fortschreibung des InHK Innenstadt-Nord formulierten Zielsetzungen und
Leitlinien im Rahmen einer 2. Fortschreibung zu aktualisieren bzw. zu ergänzen.
Kurz nach der Fertigstellung der 2. Fortschreibung und der Bewilligung
der beantragten Zuwendungen für die aus dieser Fortschreibung entwickelten
Maßnahmen, teilte der Erwerber des City-Center-/Hertie-Komplexes mit, dass er
auf die bewilligte Zuwendung des Bundes und Landes NRW für sein Projekt
verzichtet.
Um die Zuwendungen für die Stadt Eschweiler weiterhin zu sichern, soll
bei der Bezirksregierung Köln die Änderung der Zweckbindung der für die Jahre
2018 – 2021 bewilligten Mittel beantragt werden. Als Antragsvoraussetzung ist
u. a. eine Überarbeitung bzw. weitere Fortschreibung des InHK erforderlich. Mit
dieser 3. Fortschreibung wurde das Büro MWM aus Aachen beauftragt.
Aus der 3. Fortschreibung (Sitzungsvorlage Nr. 270/18) werden für 2018 –
2022 vorrangig Maßnahmen abgeleitet, die insgesamt das Ziel der Stadt
unterstützen, das Zusammenwachsen der nördlichen und südlichen Innenstadt zu
fördern. Zudem soll der im Zentrum des Sanierungsgebietes Innenstadt-Nord
gelegene denkmalgeschützte Kirschenhof mit finanzieller Unterstützung des
Landes zu einem Haus der Eschweiler Geschichte und Kultur ausgebaut werden.
Die Stadt Eschweiler wird auf der Grundlage der 3. Fortschreibung für den
Gesamtantrag auf Zuwendung nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 NRW
für das Programmjahr 2018 einen Antrag auf Änderung der Zweckbindung bei der
Bezirksregierung Köln einreichen.
Fazit:
Für den Erfolg der Gesamtmaßnahme ist es wesentlich, Teile der südlichen Innenstadt bzw. wichtige Anschlusspunkte der Maßnahmen aus der 3. Fortschreibung des InHK in der südlichen Innenstadt in das Satzungsgebiet aufzunehmen. Dies erfordert
- die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt-Nord und
- (in der folgenden Sitzungsvorlage Nr. 268/18) die Aufstellung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Eschweiler Mitte, welches die oben beschriebene, notwendige südliche Erweiterung berücksichtigt.
Die Verwaltung empfiehlt, die als Anlage 1 beigefügte Satzung, mit
welcher die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt-Nord
aufgehoben wird, zu beschließen.
Der Beschluss der "Satzung der Stadt Eschweiler über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt-Nord" (Anlage 1) hat keine finanziellen Auswirkungen.
Die Aufhebung der Satzung
hat keine personellen Auswirkungen.