Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Mit Stand 12.08.2018 werden der Stadt Eschweiler 246 Personen als anrechenbare Asylbewerber gem FlüAG NRW anerkannt (=92,63 % der Aufnahmequote, 20 Asylbewerber bis zum Erreichen von 100%).
416 mit einem Schutzstatus durch das BAMF ausgestattete (Asylberechtigte, Genfer Flüchtlingskonvention Geschützte, Subsidiär Geschützte, durch Abschiebeverbot Geschützte) Personen wurden zur Wohnsitzauflage (§ 12a AufenthG) in Eschweiler verpflichtet (SGB II Bezug = 84% der Aufnahmequote gem. AWoV NRW Stand 29.07.2018).
Im Jahr 2018 erfolgten bisher unter Anwendung des Königsteiner Schlüssels 70 Zuweisungen von Asylbewerben nach Eschweiler (Stand 08.08.2018).
475 Personen stehen aktuell im Leistungsbezug gem. AsylbLG (Stand 21.08.2018 ), für 186 Personen (Stand 30.06.2018 / 234 meldefähige Personen / 48 Personen nicht im Leistungsbezug AsylblG / 0 umA) erhält die Stadt Eschweiler über die sog. FlüAG-Kostenpauschale (= 866 € / Person/Monat) eine Erstattung durch das Land NRW. 289 Leistungsberechtigte im AsylblG können nicht über die o.a. Erstattungsregelung mit dem Land abgerechnet werden. Für sie sind auch die ansonsten erstattungsfähigen Aufwendungen(=250.274€) vollumfänglich aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren.
332 Personen (Flüchtlinge) sind zur Zeit in städtischen Unterkünften untergebracht (AsylbLG = 213/SGBII =119/Stand 20.08.2018), d.h. von den in Eschweiler quantifizierbar feststellbaren Flüchtlingen (AsylbLG=475+Wohnsitzauflage= 416, insgesamt: 891) ist weit mehr als die Hälfte auf dem freien Wohnungsmarkt untergebracht.
Die Leistungen für Asylbewerber sind im Produkt 053130101
„Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ wie folgt zu betrachten:
Einnahmen:
44810100 - Erstattung vom Land
Landespauschale FlüAG
44810500 - Erstattung Land
Betreuungspauschale
44810600 - Erstattung Land
Betreuungspauschale FlüAG
Ausgaben:
53380100 - Laufende Leistungen gem. § 2
AsylblG
53380200 - Einmalige Leistungen gem. §
2 AsylblG
53380400 - Sach- und Geldleistungen
gem. § 3 AsylblG
53380500 - Krankenhilfe gem. § 4
AsylbLG / § 264 SGB V
53380600 - Schaffung
Arbeitsangelegenheiten / Hilfe zur Arbeit
53380700 - Einmalige Leistungen gem. §
6 AsylblG
keine