Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Auf der Basis der Rahmenvereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, den Städten und Gemeinden in der StädteRegion Aachen und dem Jobcenter StädteRegion Aachen vom 26.03.2015 sowie ergänzt durch das eigenständige Konzept für Eschweiler finden seit dem 02.03.2017 auf strategischer und operativer Ebene regelmäßige Treffen und Fallkonferenzen der Jugendberufsagentur Eschweiler statt. Der inhaltlichen Zusammenarbeit liegt dabei die Erkenntnis zu Grunde, dass insbesondere die Förderung benachteiligter junger Menschen auf dem Weg ins Berufsleben ein abgestimmtes Vorgehen der beteiligten Akteure der unterschiedlichen Rechtskreise (SGB II, SGB III und SGB VIII) erfordert.
Ergänzend zur Vorlage 340/17 sollen nun im Folgenden die konkreten
Erfahrungen der Zusammenarbeit auf der strategischen und operativen Ebene
geschildert und damit das virtuelle Instrument der Jugendberufsagentur „greifbarer“
erläutert werden. Zudem kann bereits an dieser Stelle der Hinweis erfolgen,
dass in der Ausschusssitzung u.a. auch die zuständige Mitarbeiterin des
Jobcenters anwesend sein wird, um weitergehende Fragen zu beantworten.
Treffen der Steuergruppe
Seit dem ersten Abstimmungstreffen zur Konzeptionierung der
Jugendberufsagentur Eschweiler haben auf der strategischen Ebene am 07.09.2017
und am 16.05.2018 zwei weitere Treffen stattgefunden.
Bei beiden Treffen fand jeweils eine Auswertung
zum Ablauf und Nutzen der Fallkonferenzen statt. Positiv bewerteten alle Beteiligten
die konstruktive Zusammenarbeit, die es ermöglicht, die Arbeitsweisen,
Möglichkeiten und auch Grenzen der Institutionen der verschiedenen Rechtskreise
kennen zu lernen. Gut war aus Sicht der Beteiligten auch, dass sich die jeweils
zuständigen Personen aus den einzelnen Institutionen persönlich kennen lernten.
Die Kenntnisse über den gesetzlichen Auftrag, die Maßnahmen und Angebote der
Partner hat sich bei allen Akteuren erweitert.
Weiterhin zeigte sich deutlich,
dass die Beteiligten oft unterschiedliche Erfahrungen mit den Jugendlichen
haben und so konnten im Hinblick auf
die besprochenen Fälle neue Perspektiven und abgestimmte Möglichkeiten für die
Arbeit mit den Jugendlichen entstehen. Positiv bewertete die Steuergruppe auch
das Formularwesen der Jugendberufsagentur, das sich als praktikabel erwiesen
hat und den datenschutzkonformen Austausch von Informationen ermöglicht.
Schwierig war es vor einer der geplanten Fallkonferenzen, die
Entbindung der Schweigepflicht einzuholen. Einige Jugendlichen formulierten
klar, dass sie einen Austausch von Informationen zwischen den beteiligten
Institutionen nicht wünschten. Diskutiert wurde daher über die Möglichkeit,
Fälle anonym zu besprechen. Ggf. kann den Jugendlichen auch angeboten werden,
an den Konferenzen teilzunehmen. Beide Möglichkeiten sind jedoch kritisch zu betrachten.
Viele Fälle sind „sozialräumlich bekannt“, so dass die Anonymität nur schwer
sicher zu stellen ist und die Beteiligten dann doch wissen, um wen es sich
handelt. Nimmt ein Jugendlicher an der Konferenz teil, müsste gewährleistet
sein, dass er in einem solchen Rahmen nicht überfordert wird. Es wurde daher
beschlossen, zunächst die bewährte Vorgehensweise beizubehalten.
Ein thematischer Schwerpunkt war zudem die weitere Einbindung des
Projektes „Respekt!“ in die Arbeit (siehe Anlage 1). Die Beteiligten waren sich
einig, dass im konkreten Einzelfall die Vermittlung in das Projekt eine gute
Perspektive für die Jugendlichen darstellen kann.
Zu dem Treffen am 16.05.2018 wurde daher Frau Derichs vom
Verein für allgemeine und berufliche Förderung (VabW e.V.) eingeladen, um alle
Beteiligten noch einmal detailliert über das Projekt „Respekt!“, Möglichkeiten
und konkrete Zugangswege zu informieren. Dabei sind die Zielgruppen unversorgte
und so genannte „entkoppelte“ junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren. Sie
haben in der Regel keinen beruflichen An- oder Abschluss sowie multifaktorielle
Einschränkungen und Problemlagen. Die Zielsetzung von Respekt ist es, junge
Menschen in schwierigen Lebenslagen durch gezielte Hilfen zu unterstützen und
sie (zurück) auf ihrem Weg in Bildungsprozesse, Maßnahmen der Arbeitsförderung,
Ausbildung oder Arbeit zu begleiten. Am Ende der Maßnahme kann z.B. die
Vermittlung in einen Mini-Job, in eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahem
(BvB), in die Produktionsschule oder auch ans Berufskolleg oder die VHS
erfolgen.
„Respekt!“ läuft noch befristet bis Ende des Jahres. Es ist aber von einer Verlängerung auszugehen. Insgesamt hat das Projekt 100 Plätze, die Chancen bei Bedarf einen Platz zu erhalten sind gut. Die Arbeit erfolgt ebenso wie innerhalb der Jugendberufsagentur rechtskreisübergreifend (SGB II, SGB III und SGB). Themen die im Rahmen des Projektes mit den TeilnehmerInnen bearbeitet werden sind z.B. Sucht, Wohnungslosigkeit, Schulden, Straffälligkeit, psychische Erkrankung, familiäre Konflikte. Teilnehmen können auch Schulverweigerer ab 15 Jahren.
Ein weiteres Thema war die zukünftige Einbeziehung der Schulen.
Zunächst wurde in der Steuergruppe vereinbart, vor einer Öffnung für alle
Schulen „exklusiv“ mit dem Berufskolleg Eschweiler der StädteRegion Aachen zu
kooperieren, um Erfahrungen mit dem Instrument zu sammeln. Da Kapazitäten für
mehr Fallmeldungen bestehen, wurde beschlossen, zukünftig auch anderen Schulen
die Möglichkeit zu geben, Fälle zu melden. Eine diesbezügliche Information wird
voraussichtlich auf der nächsten Schulleiterkonferenz im Herbst 2018 an die
weiterführenden Schulen in Eschweiler erfolgen.
Fallkonferenzen
Insgesamt fanden 4 Fallkonferenzen
mit 12 Fällen statt. Ein weiterer geplanter Termin fiel kurzfristig aus, da sich in beiden gemeldeten
Fällen Änderungen ergeben haben, so dass eine Fallkonferenz nicht mehr
notwendig war.
Zur Vorbereitung auf die
Fallkonferenzen wurden die jungen Menschen und ggf. die
Erziehungsberechtigten zunächst über die
Jugendberufsagentur informiert und um ihr Einverständnis zur Fallbesprechung
sowie um die Entbindung der Schweigepflicht gebeten. Sobald diese vorlag, wurde
durch den/die Fallvorstellende die relevanten Informationen sowie eine
Beratungsfrage zum jeweiligen Fall zusammen getragen. Eingeladen wurden dann
die jeweils fallzuständigen MitarbeiterInnen der beteiligten Institutionen, so
dass die Konferenzen in unterschiedlichster Besetzung stattgefunden haben.
Zu den teilnehmende Personen
gehörten bislang
·
die Fallmanagerinnen der JobCenters,
·
die zuständige Berufsberatung,
·
vom Jugendamt: Mitarbeiter/innen des
Allgemeinen Sozialen Dienstes, des Pflegkinderdienstes und die Fachberatung
§35a SGB VIII,
·
Schulsozialarbeiterinnen,
·
ein Betreuer im Rahmen der Jugendhilfe und
·
eine Mitarbeiterin einer Wohngruppe.
Der weitere Ablauf der Fallkonferenzen gestaltete sich
folgendermaßen:
Nach einer Vorstellungsrunde
(aufgrund der wechselnden TeilnehmerInnen beginnen die Fallkonferenzen mit
einer kurzen Vorstellungsrunde) erfolgt die Vorstellung der hilferelevanten
Informationen (u.a. schulischer/beruflicher Werdegang, biographische, kritische
Lebensereignisse, bisherige Hilfen/Leistungen von Sozialleistungsträgern,
Ressourcen in Bezug auf die Problemlagen beim jungen Menschen, ggf.
Lösungsmöglichkeiten aus Sicht des jungen Menschen).
Die Informationen des/der
Fallvorstellenden zu den einzelnen Punkten werden durch die anderen
Teilnehmenden jeweils ergänzt.
Nach der Fallvorstellung und
Informationssammlung erfolgt die Fallberatung basierend auf der Beratungsfrage.
So wird das Problem diskutiert, Lösungsansätze entwickelt und konkrete
Handlungsstrategien und Aufgabenverteilung vereinbart.
Die Beratungsfragen, Problemlagen und
Hilfemöglichkeiten der jungen Menschen in den einzelnen Konferenzen waren dabei
bislang sehr vielfältig und reichten von Themen wie
·
Vorgehensweise mit traumatisierten zugezogenen
jungen Menschen,
·
Voraussetzungen zur Einleitung des beruflichen
Rehabilitationsverfahrens,
·
Frühe Elternschaft,
·
Therapie statt Strafe,
·
Eingliederungshilfen,
·
Maßnahmen der Berufsvorbereitung wie z.B.
Produktionsschule, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB),
·
Maßnahmen im Bereich der Berufsausbildung wie
z.B. Berufsausbildung außerhalb betrieblicher Einrichtung (BaE) und
ausbildungsbegleitende Maßnahmen (abH),
·
Notwendigkeit einer eigenen Wohnung versus
Zumutbarkeit noch bei den Eltern zu wohnen und
·
drohende Obdachlosigkeit.
Die Ergebnisse und konkreten
nächsten Schritte wurden jeweils am Ende einer Fallbesprechung noch einmal
zusammengefasst. Jeweils bei der nächsten Fallkonferenz stellen die Beteiligten
zudem dar, wie der aktuelle Sachstand im jeweiligen Fall ist und legen fest, ob
ggf. weitere Unterstützung notwendig ist.
Basierend auf den bisherigen Erfahrungen lässt sich zusammenfassend
feststellen, dass die
Jugendberufsagentur Eschweiler ein innovatives Instrument ist, das
tatsächlich eine Plattform zur Bündelung von Informationen und Dienstleistungen
der einzelnen Partner bietet und dadurch junge Menschen auf dem Weg in das
Berufsleben unterstützt. Zwischen den einzelnen Partnern hat sich die
Transparenz erhöht und der Informationsaustausch wurde befördert. Nicht nur im
Einzelfall lassen sich dadurch die jeweiligen Angebote besser miteinander
verzahnen und aufeinander abstimmen.