Betreff
Jugendberufsagentur Eschweiler
Vorlage
258/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Auf der Basis der Rahmenvereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, den Städten und Gemeinden in der StädteRegion Aachen und dem Jobcenter StädteRegion Aachen vom 26.03.2015 sowie ergänzt durch das eigenständige Konzept für Eschweiler finden seit dem 02.03.2017 auf strategischer und operativer Ebene regelmäßige Treffen und Fallkonferenzen der Jugendberufsagentur Eschweiler statt. Der inhaltlichen Zusammenarbeit liegt dabei die Erkenntnis zu Grunde, dass insbesondere die Förderung benachteiligter junger Menschen auf dem Weg ins Berufsleben ein abgestimmtes Vorgehen der beteiligten Akteure der unterschiedlichen Rechtskreise (SGB II, SGB III und SGB VIII) erfordert.

 

Ergänzend zur Vorlage 340/17 sollen nun im Folgenden die konkreten Erfahrungen der Zusammenarbeit auf der strategischen und operativen Ebene geschildert und damit das virtuelle Instrument der Jugendberufsagentur „greifbarer“ erläutert werden. Zudem kann bereits an dieser Stelle der Hinweis erfolgen, dass in der Ausschusssitzung u.a. auch die zuständige Mitarbeiterin des Jobcenters anwesend sein wird, um weitergehende Fragen zu beantworten.

 

 

Treffen der Steuergruppe

Seit dem ersten Abstimmungstreffen zur Konzeptionierung der Jugendberufsagentur Eschweiler haben auf der strategischen Ebene am 07.09.2017 und am 16.05.2018 zwei weitere Treffen stattgefunden.

Bei beiden Treffen fand jeweils eine Auswertung zum Ablauf und Nutzen der Fallkonferenzen statt. Positiv bewerteten alle Beteiligten die konstruktive Zusammenarbeit, die es ermöglicht, die Arbeitsweisen, Möglichkeiten und auch Grenzen der Institutionen der verschiedenen Rechtskreise kennen zu lernen. Gut war aus Sicht der Beteiligten auch, dass sich die jeweils zuständigen Personen aus den einzelnen Institutionen persönlich kennen lernten. Die Kenntnisse über den gesetzlichen Auftrag, die Maßnahmen und Angebote der Partner hat sich bei allen Akteuren erweitert.

 

Weiterhin zeigte sich deutlich, dass die Beteiligten oft unterschiedliche Erfahrungen mit den Jugendlichen haben und so konnten im Hinblick auf die besprochenen Fälle neue Perspektiven und abgestimmte Möglichkeiten für die Arbeit mit den Jugendlichen entstehen. Positiv bewertete die Steuergruppe auch das Formularwesen der Jugendberufsagentur, das sich als praktikabel erwiesen hat und den datenschutzkonformen Austausch von Informationen ermöglicht.

 

Schwierig war es vor einer der geplanten Fallkonferenzen, die Entbindung der Schweigepflicht einzuholen. Einige Jugendlichen formulierten klar, dass sie einen Austausch von Informationen zwischen den beteiligten Institutionen nicht wünschten. Diskutiert wurde daher über die Möglichkeit, Fälle anonym zu besprechen. Ggf. kann den Jugendlichen auch angeboten werden, an den Konferenzen teilzunehmen. Beide Möglichkeiten sind jedoch kritisch zu betrachten. Viele Fälle sind „sozialräumlich bekannt“, so dass die Anonymität nur schwer sicher zu stellen ist und die Beteiligten dann doch wissen, um wen es sich handelt. Nimmt ein Jugendlicher an der Konferenz teil, müsste gewährleistet sein, dass er in einem solchen Rahmen nicht überfordert wird. Es wurde daher beschlossen, zunächst die bewährte Vorgehensweise beizubehalten.

 

Ein thematischer Schwerpunkt war zudem die weitere Einbindung des Projektes „Respekt!“ in die Arbeit (siehe Anlage 1). Die Beteiligten waren sich einig, dass im konkreten Einzelfall die Vermittlung in das Projekt eine gute Perspektive für die Jugendlichen darstellen kann. 

Zu dem Treffen am 16.05.2018 wurde daher Frau Derichs vom Verein für allgemeine und berufliche Förderung (VabW e.V.) eingeladen, um alle Beteiligten noch einmal detailliert über das Projekt „Respekt!“, Möglichkeiten und konkrete Zugangswege zu informieren. Dabei sind die Zielgruppen unversorgte und so genannte „entkoppelte“ junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren. Sie haben in der Regel keinen beruflichen An- oder Abschluss sowie multifaktorielle Einschränkungen und Problemlagen. Die Zielsetzung von Respekt ist es, junge Menschen in schwierigen Lebenslagen durch gezielte Hilfen zu unterstützen und sie (zurück) auf ihrem Weg in Bildungsprozesse, Maßnahmen der Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit zu begleiten. Am Ende der Maßnahme kann z.B. die Vermittlung in einen Mini-Job, in eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahem (BvB), in die Produktionsschule oder auch ans Berufskolleg oder die VHS erfolgen.

 

„Respekt!“ läuft noch befristet bis Ende des Jahres. Es ist aber von einer Verlängerung auszugehen. Insgesamt hat das Projekt 100 Plätze, die Chancen bei Bedarf einen Platz zu erhalten sind gut. Die Arbeit erfolgt ebenso wie innerhalb der Jugendberufsagentur rechtskreisübergreifend (SGB II, SGB III und SGB). Themen die im Rahmen des Projektes mit den TeilnehmerInnen bearbeitet werden sind z.B. Sucht, Wohnungslosigkeit, Schulden, Straffälligkeit, psychische Erkrankung, familiäre Konflikte. Teilnehmen können auch Schulverweigerer ab 15 Jahren.

 

Ein weiteres Thema war die zukünftige Einbeziehung der Schulen. Zunächst wurde in der Steuergruppe vereinbart, vor einer Öffnung für alle Schulen „exklusiv“ mit dem Berufskolleg Eschweiler der StädteRegion Aachen zu kooperieren, um Erfahrungen mit dem Instrument zu sammeln. Da Kapazitäten für mehr Fallmeldungen bestehen, wurde beschlossen, zukünftig auch anderen Schulen die Möglichkeit zu geben, Fälle zu melden. Eine diesbezügliche Information wird voraussichtlich auf der nächsten Schulleiterkonferenz im Herbst 2018 an die weiterführenden Schulen in Eschweiler erfolgen.

 

Fallkonferenzen

Insgesamt fanden 4 Fallkonferenzen mit 12 Fällen statt. Ein weiterer geplanter Termin fiel  kurzfristig aus, da sich in beiden gemeldeten Fällen Änderungen ergeben haben, so dass eine Fallkonferenz nicht mehr notwendig war.

Zur Vorbereitung auf die Fallkonferenzen wurden die jungen Menschen und ggf. die Erziehungsberechtigten  zunächst über die Jugendberufsagentur informiert und um ihr Einverständnis zur Fallbesprechung sowie um die Entbindung der Schweigepflicht gebeten. Sobald diese vorlag, wurde durch den/die Fallvorstellende die relevanten Informationen sowie eine Beratungsfrage zum jeweiligen Fall zusammen getragen. Eingeladen wurden dann die jeweils fallzuständigen MitarbeiterInnen der beteiligten Institutionen, so dass die Konferenzen in unterschiedlichster Besetzung stattgefunden haben.

 

Zu den teilnehmende Personen gehörten bislang

 

·         die Fallmanagerinnen der JobCenters,

·         die zuständige Berufsberatung,

·         vom Jugendamt: Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes, des Pflegkinderdienstes und die Fachberatung §35a SGB VIII,

·         Schulsozialarbeiterinnen,

·         ein Betreuer im Rahmen der Jugendhilfe und

·         eine Mitarbeiterin einer Wohngruppe.

 

Der weitere Ablauf der Fallkonferenzen gestaltete sich folgendermaßen:

 

Nach einer Vorstellungsrunde (aufgrund der wechselnden TeilnehmerInnen beginnen die Fallkonferenzen mit einer kurzen Vorstellungsrunde) erfolgt die Vorstellung der hilferelevanten Informationen (u.a. schulischer/beruflicher Werdegang, biographische, kritische Lebensereignisse, bisherige Hilfen/Leistungen von Sozialleistungsträgern, Ressourcen in Bezug auf die Problemlagen beim jungen Menschen, ggf. Lösungsmöglichkeiten aus Sicht des jungen Menschen).

Die Informationen des/der Fallvorstellenden zu den einzelnen Punkten werden durch die anderen Teilnehmenden jeweils ergänzt.

Nach der Fallvorstellung und Informationssammlung erfolgt die Fallberatung basierend auf der Beratungsfrage. So wird das Problem diskutiert, Lösungsansätze entwickelt und konkrete Handlungsstrategien und Aufgabenverteilung vereinbart.

 

Die Beratungsfragen, Problemlagen und Hilfemöglichkeiten der jungen Menschen in den einzelnen Konferenzen waren dabei bislang sehr vielfältig und reichten von Themen wie

 

·         Vorgehensweise mit traumatisierten zugezogenen jungen Menschen,

·         Voraussetzungen zur Einleitung des beruflichen Rehabilitationsverfahrens,

·         Frühe Elternschaft,

·         Therapie statt Strafe,

·         Eingliederungshilfen,

·         Maßnahmen der Berufsvorbereitung wie z.B. Produktionsschule, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), 

·         Maßnahmen im Bereich der Berufsausbildung wie z.B. Berufsausbildung außerhalb betrieblicher Einrichtung (BaE) und ausbildungsbegleitende Maßnahmen (abH),

·         Notwendigkeit einer eigenen Wohnung versus Zumutbarkeit noch bei den Eltern zu wohnen und

·         drohende Obdachlosigkeit.

 

Die Ergebnisse und konkreten nächsten Schritte wurden jeweils am Ende einer Fallbesprechung noch einmal zusammengefasst. Jeweils bei der nächsten Fallkonferenz stellen die Beteiligten zudem dar, wie der aktuelle Sachstand im jeweiligen Fall ist und legen fest, ob ggf. weitere Unterstützung notwendig ist.

 

 

Basierend auf den bisherigen Erfahrungen lässt sich zusammenfassend feststellen, dass die  Jugendberufsagentur Eschweiler ein innovatives Instrument ist, das tatsächlich eine Plattform zur Bündelung von Informationen und Dienstleistungen der einzelnen Partner bietet und dadurch junge Menschen auf dem Weg in das Berufsleben unterstützt. Zwischen den einzelnen Partnern hat sich die Transparenz erhöht und der Informationsaustausch wurde befördert. Nicht nur im Einzelfall lassen sich dadurch die jeweiligen Angebote besser miteinander verzahnen und aufeinander abstimmen.