Der Rat der Stadt
Eschweiler beschließt die Erweiterung des Behindertenbeirates um ein beratendes
Mitglied des „Invalidenvereins Eschweiler 1961 e.V.“.
Der „Invalidenverein
Eschweiler 1961 e.V.“ wird gebeten ein beratendes Mitglied für den
Behindertenbeirat zu benennen.
In der konstituierenden Sitzung am 24.06.2014 hat der Stadtrat
beschlossen, dass dem Behindertenbeirat auch Vertreter der in Eschweiler ansässigen
Behindertenverbände mit beratender Stimme angehören. Der „Invalidenverein Eschweiler 1961 e.V.“ bittet nun ebenfalls, ein
Mitglied mit beratender Stimme als Vertreter des Vereins in den Behindertenbeirat
entsenden zu dürfen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Anliegen des „Invalidenvereins Eschweiler
1961 e.V.“ zu entsprechen, damit auch die Anliegen des „Invalidenvereins
Eschweiler 1961 e.V.“ in den
Behindertenbeirat eingebracht und erörtert werden können. So würden auch die
Mitglieder des Vereins eine entsprechende Wertschätzung für ihre Belange
erfahren.
Rechtliche Betrachtung:
Gemäß § 58 Abs. 1 GO NRW regelt der Rat mit Mehrheit der Stimmen der
Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse.
Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können den Ausschüssen als Mitglieder mit
beratender Stimme volljährige sachkundige Einwohner angehören.
Der Bürgermeister hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW kein Stimmrecht.
keine
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