Betreff
Erweiterung des Behindertenbeirates um ein beratendes Mitglied des "Invalidenvereins Eschweiler 1961 e.V."
Vorlage
252/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die Erweiterung des Behindertenbeirates um ein beratendes Mitglied des „Invalidenvereins Eschweiler 1961 e.V.“.

 

Der „Invalidenverein Eschweiler 1961 e.V.“ wird gebeten ein beratendes Mitglied für den Behindertenbeirat zu benennen.

 

 

 


In der konstituierenden Sitzung am 24.06.2014 hat der Stadtrat beschlossen, dass dem Behindertenbeirat auch Vertreter der in Eschweiler ansässigen Behindertenverbände mit beratender Stimme angehören. Der „Invalidenverein Eschweiler 1961 e.V.“ bittet nun ebenfalls, ein Mitglied mit beratender Stimme als Vertreter des Vereins in den Behindertenbeirat entsenden zu dürfen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Anliegen des „Invalidenvereins Eschweiler 1961 e.V.“ zu entsprechen, damit auch die Anliegen des „Invalidenvereins Eschweiler 1961 e.V.“  in den Behindertenbeirat eingebracht und erörtert werden können. So würden auch die Mitglieder des Vereins eine entsprechende Wertschätzung für ihre Belange erfahren.

 

 

Rechtliche Betrachtung:

Gemäß § 58 Abs. 1 GO NRW regelt der Rat mit Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse.

 

Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können den Ausschüssen als Mitglieder mit beratender Stimme volljährige sachkundige Einwohner angehören.

 

Der Bürgermeister hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW kein Stimmrecht.

 

 


keine 

 


keine