Betreff
Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan (LEP) NRW;
hier: Stellungnahme der Stadt Eschweiler
Vorlage
211/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Ausschuss stellt fest, dass die geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW bestehende Planungsspielräume der Kommunen für eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung teilweise einschränken.


Er lehnt den vorgelegten Entwurf ab und fordert die Landesplanungsbehörde auf, den LEP-Änderungsentwurf zu überarbeiten und dabei die Anregungen der als Anlage 2 beigefügten Bewertung durch den Städte- und Gemeindebund NRW - mit Ausnahme der dortigen Ausführungen zum Grundsatz 5-4 „Strukturwandel in Kohleregionen“ - zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Landesplanungsbehörde die Stellungnahme der Stadt Eschweiler (Anlage 1) zu den von der Landesregierung gebilligten Änderungen des LEP NRW zu übermitteln.

 


Die Landesregierung hat am 17.04.2018 Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) gebilligt und ein Beteiligungsverfahren beschlossen. In diesem Beteiligungsverfahren werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) beteiligt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde auch die Stadt Eschweiler um eine Stellungnahme gebeten (Anlage 3).

 

Der LEP-Entwurf kann auf der Internetseite des Ministeriums unter https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung eingesehen und heruntergeladen werden. Dort sind neben grundsätzlichen Informationen zur Landesplanung insbesondere die geplanten Änderungen des LEP NRW, die zeichnerischen Festlegungen sowie der Umweltbericht zur Änderung hinterlegt. (Ein Druckexemplar liegt im Amt 61 zur Einsicht aus.)

 

 

Die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen des LEP NRW werden in einer dreispaltigen Tabelle wiedergegeben (Anlage 4). In der linken Spalte ist der Text des LEP vom 08.02.2018 enthalten; in der mittleren Spalte ist der neue LEP-Entwurf mit Stand vom 17.04.2018 wiedergegeben und in der rechten Spalte findet sich die jeweilige Begründung des Änderungsvorschlages. Äußerungen im Rahmen der Beteiligung waren bis zum 15.07.2018 der Landesplanungsbehörde zu übermitteln.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in der Anlage 1 formulierte Stellungnahme der Stadt Eschweiler zu den Änderungen des LEP-NRW zu beschließen.

 


Die Stellungnahme zum Änderungsverfahren für den LEP NRW ist haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Die Stellungnahme zum Änderungsverfahren für den LEP NRW bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.