hier: Stellungnahme der Stadt Eschweiler
Der Ausschuss stellt fest, dass die geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW bestehende Planungsspielräume der Kommunen für eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung teilweise einschränken.
Er lehnt den vorgelegten Entwurf ab und fordert die Landesplanungsbehörde auf,
den LEP-Änderungsentwurf zu überarbeiten und dabei die Anregungen der als Anlage
2 beigefügten Bewertung durch den Städte- und Gemeindebund NRW - mit
Ausnahme der dortigen Ausführungen zum Grundsatz 5-4 „Strukturwandel in
Kohleregionen“ - zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, der Landesplanungsbehörde die Stellungnahme der Stadt Eschweiler (Anlage
1) zu den von der Landesregierung gebilligten Änderungen des LEP NRW zu
übermitteln.
Die Landesregierung
hat am 17.04.2018 Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen
(LEP NRW) gebilligt und ein Beteiligungsverfahren beschlossen. In diesem
Beteiligungsverfahren werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen
berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG)
beteiligt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde auch die Stadt Eschweiler um eine
Stellungnahme gebeten (Anlage 3).
Der LEP-Entwurf kann
auf der Internetseite des Ministeriums unter https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung eingesehen und heruntergeladen werden. Dort
sind neben grundsätzlichen Informationen zur Landesplanung insbesondere die
geplanten Änderungen des LEP NRW, die zeichnerischen Festlegungen sowie der
Umweltbericht zur Änderung hinterlegt. (Ein Druckexemplar liegt im Amt 61 zur
Einsicht aus.)
Die von der
Landesregierung beschlossenen Änderungen des LEP NRW werden in einer
dreispaltigen Tabelle wiedergegeben (Anlage 4). In der linken Spalte ist
der Text des LEP vom 08.02.2018 enthalten; in der mittleren Spalte ist der neue
LEP-Entwurf mit Stand vom 17.04.2018 wiedergegeben und in der rechten Spalte
findet sich die jeweilige Begründung des Änderungsvorschlages. Äußerungen im
Rahmen der Beteiligung waren bis zum 15.07.2018 der Landesplanungsbehörde zu
übermitteln.
Die Verwaltung
empfiehlt, die in der Anlage 1 formulierte Stellungnahme der Stadt
Eschweiler zu den Änderungen des LEP-NRW zu beschließen.
Die Stellungnahme zum Änderungsverfahren für den LEP NRW ist haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Stellungnahme
zum Änderungsverfahren für den LEP NRW bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskraft in der Abteilung 610.