Betreff
PROJEKT NETZWERK ZUHAUSE
Vorlage
203/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


PROJEKT NETZWERK ZUHAUSE

 

Die Stadt Eschweiler richtet mit verschiedenen Maßnahmen und Projekten mit Blick auf neue und veränderte Bedarfe von älteren Menschen die Seniorenarbeit in der Stadt neu aus. Dazu gehört auch eine verbesserte Betreuung und Versorgung von älteren Menschen mit Alltagseinschränkungen und Demenz. Auch für diese älteren Menschen soll ein möglichst langer Verbleib in den „eigenen vier Wänden“ ermöglicht werden.

Dazu wurde gemeinsam vom Seniorenbeauftragten der Stadt Eschweiler, dem Quartiersentwickler und der wissenschaftlichen Begleitung das Konzept für ein Modellprojekt entwickelt. Mit dem im Dezember 2017 gestarteten Projekt "Netzwerk ZUHAUSE", das bis zum 30. November 2018 durch das MAGS Ministerium für Arbeit und Gesundheit des Landes NRW und einem 20%igen Eigenanteil des Trägers und Unterstützung der Stadt Eschweiler (Projektraum in der Villa Faensen) finanziert wird, wurde auf der Grundlage der Pflegereform 2 und der in NRW seit dem 1. Januar 2017 gültigen AnFöVO Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen ein sozialer Betreuungsdienst für ältere Menschen eingerichtet. Dieser soziale Betreuungsdienst betreut Menschen mit Alltagseinschränkungen dauerhaft und durch professionelle und besonders qualifizierte Betreuungskräfte. Der soziale Betreuungsdienst ergänzt mit eigenen Leistungen jenseits der Körperpflege die Versorgung älterer Menschen – oft im Verbund mit ambulanten Pflegediensten und pflegenden Angehörigen – in Eschweiler.

 

Zielgruppen des regelmäßigen Angebotes sind

-       kognitiv pflegebedürftige ältere Menschen

-       psychisch pflegebedürftige ältere Menschen

-       ältere Menschen mit Alltagseinschränkungen ohne oder mit durch die Pflegekassen bestätigtem Pflegebedarf (Pflegegrad 1-5)

-       ältere Menschen mit demenziellen Erkrankungen ohne oder mit durch die Pflegekas­sen bestätigtem Pflegebedarf (Pflegegrad 1-5)

-       pflegende Angehörige und andere nahestehenden Personen.

 

Das Betreuungsangebot wird dauerhaft angeboten. Die pflegerischen Betreuungsleistungen werden an 24 h täglich und an 7 Tagen in der Woche angeboten.

 

Die soziale Versorgung im Rahmen dieses Leistungsangebotes kann dabei - abgestimmt auf die jeweiligen individuellen und im Betreuungsplan erfassten Bedarfe jedes Klienten im Ein­zelnen - beispielhaft folgende Aktivierungen sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der häuslichen Umgebung der Klienten er­bringen:

 

 

-       Kreativität fördern:

>     Malen und basteln

>     Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten oder Basteln

>     Kochen und backen

>     Musik hören, musizieren, singen

 

-       Erinnerungs- und Biographiearbeit:

>     Anfertigung von Erinnerungsalben

>     Fotoalben anschauen

>     Gedächtnistraining z. B. 10 Minuten Aktivierung nach Ute Schmidt Hackenberg zu verschiedenen Themenbereichen (z.B. Jahreszeiten, Feste im Jahresverlauf Freizeit, Beruf, Auto, Putzen, Kochen und viele weitere)

 

 

-       Unterhaltung/Kultur:

>     Brett- und Kartenspiele

>     Lesen und Vorlesen

>     Spaziergänge-Ausflüge

>     Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten, Friedhöfen

 

-       Alltagsunterstützung:

>     Arztbesuche

>     Unterstützung bei Einkaufen, Behördengängen

>     Unterstützung bei Korrespondenz und Kontaktpflege

 

 

Das Leistungsangebot richtet sich aber auch an pflegende Angehörige und andere naheste­henden Personen. Die für diese Zielgruppe angebotenen Leistungen zielen auf die Unterstüt­zung bei der Bewältigung des Pflegealltags sowie auf die temporäre Entlastung der pflegen­den Angehörigen und anderen nahestehenden Personen. Zu den insoweit angebotenen Leistungen gehören z.B.

 

      die Informations- und Wissensvermittlung über Angebote zur Unterstützung vor Ort,

      Hilfestellung bei der Organisation von Unterstützungsleistungen,

       Die Verfügbarkeit eines/r persönlichen Ansprechpartners/in für Fragen und Probleme rund um den Pflegealltag,

       die Kontaktvermittlung zu kompetent pflegenden Angehörige und andere naheste­hende Personen unterstützende Organisation.

 

Seit Anfang des Jahres 2018 können auf der Grundlage der AnFöVO auch hauswirtschaftliche Entlastungsleistungen angeboten werden, die für den hier eingerichteten Betreuungsdienst aber nur im Kontext weiterer Leistungen zur sozialen Betreuung übernommen werden.

 

Die Leistungen des sozialen Betreuungsdienstes werden entsprechend den Vorgaben durch die AnFöVO durch eine angestellte examinierte Altenpflegerin (100% BU), durch Mitarbeitende im Management und Verwaltung sowie durch Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer, die auf der Grundlage der AnFöVO im Rahmen einer anerkannten Qualifizierungsmaßnahme speziell extern geschult wurden, bzw. durch Alltagsbegleiter nach§ 53 SGB XI/ § 87 SGB XI. Die Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer - z.Zt. 7 - erhalten eine Vergütung über dem Pflegemindestlohn und haben je nach Klient unterschiedliche Beschäftigungsumfänge, die erheblichen Schwankungen aufgrund der oft wechselnden Bedarfe der Klienten unterliegen. Der zeitliche Umfang der sozialen Betreuungen erstreckt sich zwischen ein bis zwei Stunden wöchentlich bis zu mehrstündigen Betreuungen mehrfach in der Woche, abends und auch am Wochenende.

Seit Vorliegen der Genehmigung für die Übernahme sozialer Betreuungen im August 2017, für die ein umfangreiches Prüfungsverfahren durch die StädteRegion Aachen durchgeführt wurde, nahmen/nehmen insgesamt 25 Klienten die Leistungen bis Ende Juni 2018 in Anspruch (ohne Einmalbetreuungen). Zusätzlich wurden durch den sozialen Betreuungsdienst mehr als 30 z.T. mehrstündige Einzelberatungen von älteren Menschen mit Unterstützungsbedarf sowie von Angehörigen erbracht. Darüber hinaus wurden mehrere Informations- und Beratungsveranstaltungen für eine größere Anzahl von älteren Menschen bei anderen Organisationen und Einrichtungen organisiert.

 

Die Kosten für die sozialen Betreuungen werden durch die Pflegekassen (überwiegend Entlastungsbetrag gem. § 45 SG XI) je nach Umfang ganz oder anteilig übernommen, in Einzelfällen erfolgt jedoch auch eine komplette private Finanzierung der Kosten. Durch die Unterstützung im Alltag durch den sozialen Betreuungsdienst konnte für zahlreiche Klienten eine sonst notwendige kostenintensive vollstationäre Heimunterbringung vermieden werden.

 

Das Modellprojekt kooperiert bei seiner Arbeit eng mit ambulanten Pflegediensten,  stationären Einrichtungen, dem Krankenhaus, Ärzten und Therapeuten sowie dem städtischen Seniorenbeauftragten als auch Organisationen und Einrichtungen – insbesondere solche, die ebenfalls in der Villa Faensen ihre Arbeit organisieren - im Rahmen einer zu Beginn des Projektes getroffenen Kooperationsabsprache zusammen. So erhält das Projekt „Netzwerk ZUHAUSE“ auch immer wieder Hinweise zum Unterstützungsbedarf im Alltag durch örtliche Pflegedienste. In diesen Fällen wird dann gemeinsam mit diesen Diensten, Angehörigen und weiteren Beteiligten ein Betreuungskonzept entwickelt und umgesetzt. Die Kooperation mit den ambulanten Pflegediensten ist bislang unterschiedlich intensiv. Auch die in der Region vertretenen Pflegekassen werden in die enge Kooperation einbezogen; diese Zusammenarbeit ist besonders intensiv mit Pflegekassen, deren Leitungen in der Region angesiedelt sind.

 

Weiter Informationen zur Arbeit des Betreuungsdienstes sowie zu weiteren Ergebnissen und Erkenntnissen aus dem Modellprojekt „Netzwerk ZUHAUSE“ werden in einem mündlichen Vortrag von Dr. Wolfgang Joussen berichtet.

 

 

 

 


Die Finanzierung des Projektes erfolgt ausschließlich durch Fördermittel des MAGS und des Träges selbst.

 


Der städtische Seniorenbeauftragte ist im Rahmen der Kooperationsvereinbarung an der Entwicklung von passgenauen Betreuungskonzepten zur Stärkung der Selbständigkeit von älteren Menschen mit Alltagseinschränkungen in Eschweiler beteiligt, so dass Personalkapazitäten des Amtes für Soziales, Senioren und Integration insoweit gebunden werden.