Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Eschweiler richtet mit verschiedenen Maßnahmen und
Projekten mit Blick auf neue und veränderte Bedarfe von älteren Menschen die
Seniorenarbeit in der Stadt neu aus. Dazu gehört auch eine verbesserte
Betreuung und Versorgung von älteren Menschen mit Alltagseinschränkungen und
Demenz. Auch für diese älteren Menschen soll ein möglichst langer Verbleib in den
„eigenen vier Wänden“ ermöglicht werden.
Dazu wurde gemeinsam vom Seniorenbeauftragten der Stadt
Eschweiler, dem Quartiersentwickler und der wissenschaftlichen Begleitung das
Konzept für ein Modellprojekt entwickelt. Mit dem im Dezember 2017 gestarteten
Projekt "Netzwerk ZUHAUSE", das bis zum 30. November 2018 durch das
MAGS Ministerium für Arbeit und Gesundheit des Landes NRW und einem 20%igen
Eigenanteil des Trägers und Unterstützung der Stadt Eschweiler (Projektraum in
der Villa Faensen) finanziert wird, wurde auf der Grundlage der Pflegereform 2
und der in NRW seit dem 1. Januar 2017 gültigen AnFöVO Verordnung über die
Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der
Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen ein sozialer
Betreuungsdienst für ältere Menschen eingerichtet. Dieser soziale
Betreuungsdienst betreut Menschen mit Alltagseinschränkungen dauerhaft und
durch professionelle und besonders qualifizierte Betreuungskräfte. Der soziale
Betreuungsdienst ergänzt mit eigenen Leistungen jenseits der Körperpflege die
Versorgung älterer Menschen – oft im Verbund mit ambulanten Pflegediensten und
pflegenden Angehörigen – in Eschweiler.
Zielgruppen des regelmäßigen Angebotes sind
-
kognitiv
pflegebedürftige ältere Menschen
-
psychisch
pflegebedürftige ältere Menschen
-
ältere
Menschen mit Alltagseinschränkungen ohne oder mit durch die Pflegekassen
bestätigtem Pflegebedarf (Pflegegrad 1-5)
-
ältere
Menschen mit demenziellen Erkrankungen ohne oder mit durch die Pflegekassen
bestätigtem Pflegebedarf (Pflegegrad 1-5)
-
pflegende
Angehörige und andere nahestehenden Personen.
Das Betreuungsangebot wird
dauerhaft angeboten. Die pflegerischen Betreuungsleistungen werden an 24 h
täglich und an 7 Tagen in der Woche angeboten.
Die soziale Versorgung im
Rahmen dieses Leistungsangebotes kann dabei - abgestimmt auf die jeweiligen
individuellen und im Betreuungsplan erfassten Bedarfe jedes Klienten im Einzelnen
- beispielhaft folgende Aktivierungen sowie Betreuungs- und
Entlastungsleistungen in der häuslichen Umgebung der Klienten erbringen:
- Kreativität fördern:
>
Malen
und basteln
>
Handwerkliche
Arbeiten und leichte Gartenarbeiten oder Basteln
>
Kochen
und backen
>
Musik
hören, musizieren, singen
- Erinnerungs- und
Biographiearbeit:
>
Anfertigung
von Erinnerungsalben
>
Fotoalben
anschauen
>
Gedächtnistraining
z. B. 10 Minuten Aktivierung nach Ute Schmidt Hackenberg zu verschiedenen
Themenbereichen (z.B. Jahreszeiten, Feste im Jahresverlauf Freizeit, Beruf,
Auto, Putzen, Kochen und viele weitere)
>
Brett-
und Kartenspiele
>
Lesen
und Vorlesen
>
Spaziergänge-Ausflüge
>
Besuch
von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten,
Friedhöfen
>
Arztbesuche
>
Unterstützung
bei Einkaufen, Behördengängen
>
Unterstützung
bei Korrespondenz und Kontaktpflege
Das Leistungsangebot richtet
sich aber auch an pflegende Angehörige und andere nahestehenden Personen. Die
für diese Zielgruppe angebotenen Leistungen zielen auf die Unterstützung bei
der Bewältigung des Pflegealltags sowie auf die temporäre Entlastung der
pflegenden Angehörigen und anderen nahestehenden Personen. Zu den insoweit
angebotenen Leistungen gehören z.B.
•
die
Informations- und Wissensvermittlung über Angebote zur Unterstützung vor Ort,
•
Hilfestellung
bei der Organisation von Unterstützungsleistungen,
•
Die
Verfügbarkeit eines/r persönlichen Ansprechpartners/in für Fragen und Probleme
rund um den Pflegealltag,
•
die
Kontaktvermittlung zu kompetent pflegenden Angehörige und andere nahestehende
Personen unterstützende Organisation.
Seit
Anfang des Jahres 2018 können auf der Grundlage der AnFöVO auch
hauswirtschaftliche Entlastungsleistungen angeboten werden, die für den hier
eingerichteten Betreuungsdienst aber nur im Kontext weiterer Leistungen zur
sozialen Betreuung übernommen werden.
Die
Leistungen des sozialen Betreuungsdienstes werden entsprechend den Vorgaben
durch die AnFöVO durch eine angestellte examinierte Altenpflegerin (100% BU),
durch Mitarbeitende im Management und Verwaltung sowie durch Sozialbetreuerinnen
und Sozialbetreuer, die auf der Grundlage der AnFöVO im Rahmen einer
anerkannten Qualifizierungsmaßnahme speziell extern geschult wurden, bzw. durch
Alltagsbegleiter nach§ 53 SGB XI/ § 87 SGB XI. Die Sozialbetreuerinnen und
Sozialbetreuer - z.Zt. 7 - erhalten eine Vergütung über dem Pflegemindestlohn
und haben je nach Klient unterschiedliche Beschäftigungsumfänge, die
erheblichen Schwankungen aufgrund der oft wechselnden Bedarfe der Klienten
unterliegen. Der zeitliche Umfang der sozialen Betreuungen erstreckt sich zwischen
ein bis zwei Stunden wöchentlich bis zu mehrstündigen Betreuungen mehrfach in
der Woche, abends und auch am Wochenende.
Seit
Vorliegen der Genehmigung für die Übernahme sozialer Betreuungen im August
2017, für die ein umfangreiches Prüfungsverfahren durch die StädteRegion Aachen
durchgeführt wurde, nahmen/nehmen insgesamt 25 Klienten die Leistungen bis Ende
Juni 2018 in Anspruch (ohne Einmalbetreuungen). Zusätzlich wurden durch den
sozialen Betreuungsdienst mehr als 30 z.T. mehrstündige Einzelberatungen von
älteren Menschen mit Unterstützungsbedarf sowie von Angehörigen erbracht.
Darüber hinaus wurden mehrere Informations- und Beratungsveranstaltungen für
eine größere Anzahl von älteren Menschen bei anderen Organisationen und
Einrichtungen organisiert.
Die
Kosten für die sozialen Betreuungen werden durch die Pflegekassen (überwiegend
Entlastungsbetrag gem. § 45 SG XI) je nach Umfang ganz oder anteilig
übernommen, in Einzelfällen erfolgt jedoch auch eine komplette private
Finanzierung der Kosten. Durch die Unterstützung im Alltag durch den sozialen
Betreuungsdienst konnte für zahlreiche Klienten eine sonst notwendige
kostenintensive vollstationäre Heimunterbringung vermieden werden.
Das
Modellprojekt kooperiert bei seiner Arbeit eng mit ambulanten Pflegediensten, stationären Einrichtungen, dem Krankenhaus,
Ärzten und Therapeuten sowie dem städtischen Seniorenbeauftragten als auch
Organisationen und Einrichtungen – insbesondere solche, die ebenfalls in der
Villa Faensen ihre Arbeit organisieren - im Rahmen einer zu Beginn des
Projektes getroffenen Kooperationsabsprache zusammen. So erhält das Projekt
„Netzwerk ZUHAUSE“ auch immer wieder Hinweise zum Unterstützungsbedarf im
Alltag durch örtliche Pflegedienste. In diesen Fällen wird dann gemeinsam mit diesen
Diensten, Angehörigen und weiteren Beteiligten ein Betreuungskonzept entwickelt
und umgesetzt. Die Kooperation mit den ambulanten Pflegediensten ist bislang
unterschiedlich intensiv. Auch die in der Region vertretenen Pflegekassen
werden in die enge Kooperation einbezogen; diese Zusammenarbeit ist besonders
intensiv mit Pflegekassen, deren Leitungen in der Region angesiedelt sind.
Weiter
Informationen zur Arbeit des Betreuungsdienstes sowie zu weiteren Ergebnissen
und Erkenntnissen aus dem Modellprojekt „Netzwerk ZUHAUSE“ werden in einem
mündlichen Vortrag von Dr. Wolfgang Joussen berichtet.
Die Finanzierung des Projektes
erfolgt ausschließlich durch Fördermittel des MAGS und des Träges selbst.
Der städtische Seniorenbeauftragte ist im Rahmen der Kooperationsvereinbarung an der Entwicklung von passgenauen Betreuungskonzepten zur Stärkung der Selbständigkeit von älteren Menschen mit Alltagseinschränkungen in Eschweiler beteiligt, so dass Personalkapazitäten des Amtes für Soziales, Senioren und Integration insoweit gebunden werden.