Betreff
Neubau der Eisenbahnüberführung Heisterner Straße
hier: Einholung eines Meinungsbildes
Vorlage
200/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Unter Berücksichtigung der nachgehend beschriebenen Rahmenbedingungen muss die Stadt Eschweiler bis zum 20.07.2018 der DB Netz AG eine Entscheidung mitteilen, ob eine Aufweitung der bestehenden Eisenbahnüberführung gewünscht ist.


 

Bisheriger Schriftverkehr

 

Die DB Netz AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Heisterner Straße. Die Baumaßnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

 

Mit Schreiben vom 15.05.2012 wurde die Stadt Eschweiler erstmals über die geplante Baumaßnahme informiert und um Antwort gebeten, ob seitens der Stadt Eschweiler der Wunsch nach einer Aufweitung der EÜ Heisterner Straße sowohl in der Breite als auch in der Höhe mit einer Kostenteilung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz bestehe.

 

Nach mehreren Briefwechseln, Ortsterminen etc. wurde dieser Wunsch seinerzeit vor allem mit Blick auf die Haushaltsituation mit Schreiben vom 28.09.2016 verneint.

 

 

Erfahrungen aus der Baumaßnahme EÜ Feldenendstraße

 

Die Aufweitung der EÜ Feldenendstraße ist zwischenzeitlich fast abgeschlossen. Auch hier wurde seinerzeit der DB Netz AG mitgeteilt, dass seitens der Stadt Eschweiler keine gemeinsame Maßnahme gewünscht sei. Die Bahn hat dann ihr neues Brückenbauwerk hergestellt, die alten Widerlager und Flügelwände wurden nur so weit wie nötig zurückgebaut. Für die Straße erhöhte sich durch das neue Bauwerk lediglich die Durchfahrtshöhe in einem unerheblichen Maße.

Im Nachgang zu den Bauarbeiten der DB Netz AG wurden dann durch die Stadt Eschweiler die Reste des alten „Tunnels“ samt Flügelwänden nachträglich abgebrochen und die Böschungen mittels einer vernagelten Spritzbetonwand gesichert.

 

Aus dieser Baumaßnahme wurden folgende Kenntnisse gewonnen:

 

-          Seitens der DB Netz AG wurde der Stadt Eschweiler unmissverständlich mitgeteilt, dass diese Vorgehensweise einmalig sei und bei späteren Baumaßnahmen so nicht mehr akzeptiert werde.

-          Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen der DB Netz AG waren während der nachträglich zur Aufweitung der EÜ durchgeführten Arbeiten umfangreiche und kostenintensive Nebenleistungen (Vermessung der Gleisanlage mit entsprechender Sicherung, Bereitschaftsdienst für Arbeiten an den Gleisen etc.) erforderlich.

-          Die Arbeiten dauerten wesentlich länger als bei einer gemeinsamen Maßnahme und es waren zusätz-liche Arbeiten nötig.

-          Der endgültige fertige Zustand der EÜ Feldenendstraße wird schlechter sein als er bei einer gemeinsamen Baumaßnahme gewesen wäre: Das neue Brückenbauwerk wurde nicht für eine spätere Herstellung der Straße gebaut und steht dementsprechend außermittig, zudem ist die Durchfahrtshöhe auf 3,10 m begrenzt (Mindestmaß für ein uneingeschränktes Lichtraumprofil: 4,50 m)

 

 

Weitere Vorgehensweise

 

Unter Berücksichtigung der durch die Baumaßnahme EÜ Feldenendstraße gewonnenen Erkenntnisse steht nunmehr die Entscheidung für oder gegen eine Aufweitung der EÜ Heisterner Straße zu Debatte. Die DB Netz AG möchte ihre Planungen fortsetzen und benötigt hierzu von der Stadt Eschweiler eine eindeutige Aussage, ob sie bei der Planung eine Vergrößerung der lichten Höhe und Weite für den Straßenkörper berücksichtigen soll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Rahmenbedingungen sind zu beachten:

 

-          Eine nachträgliche Aufweitung der EÜ Heisterner Straße nach Beendigung der Bauarbeiten durch die DB Netz AG wird nicht akzeptiert. Die DB Netz AG stellt dann sicher, dass die heute vorhandene Durchfahrtsbreite und –höhe auch nach der Erneuerung der EÜ zur Verfügung steht. Hierzu muss die Fahrbahn wegen der größeren Konstruktionshöhe der Brücke geringfügig tiefergelegt werden. Die heute vorhandenen Widerlager bleiben bestehen und werden nur so weit wie erforderlich abgetragen. Eine Änderung dieses Zustandes ist langfristig nicht mehr möglich.

ð  Kein Begegnungsverkehr und keine sichere Führung für Fußgänger und Radfahrer möglich.

 

-          Wenn seitens der Stadt Eschweiler eine Aufweitung der EÜ Heisterner Straße gewünscht wird, hat dies eine Kostenbeteiligung der Stadt Eschweiler zur Folge. Da der Querschnitt der DB-Strecke unverändert bleibt, die Straße jedoch deutlich aufgeweitet wird, ist von der Stadt Eschweiler ein Großteil der Umbau-kosten zu tragen. Näheres hierzu siehe unten.

ð  Keine Einschränkungen durch das Brückenbauwerk für alle Verkehrsteilnehmer.

 


 

Die voraussichtlichen Kosten für die geplanten Baumaßnahmen können derzeit nur basierend auf vergleichbaren und bereits fertiggestellten Bauwerken grob abgeschätzt werden.

Seitens der DB Netz AG werden so die Kosten für die Erneuerung des Bauwerks der EÜ Heisterner Straße auf ca. 4.000.000 € geschätzt. Hinzu kommen die Kosten für die Verbreiterung und Tieferlegung des Straßenkörpers sowie die Herstellung einer ordnungsgemäßen Entwässerung. Hier sind umfangreiche Arbeiten erforderlich, der finanzielle Aufwand hierfür kann derzeit nur sehr grob auf ca. 1.000.000 € abgeschätzt werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen demnach ca. 5.000.000 €.

 

Die Kostenteilung mit der DB Netz AG erfolgt entsprechend den Regelungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Seitens der Bahn wurde mit Schreiben vom 05.06.2018 bereits mitgeteilt, dass es sich bei einer seitens der Stadt Eschweiler gewünschten Aufweitung um ein beidseitiges Verlangen im Sinne des EKrG handelt, welches eine Kostenfolge gemäß § 12 Nr. 2 nach sich zieht.

 

§ 12 EKrG lautet wie folgt:

 

Wird an einer Überführung eine Maßnahme nach § 3 (Regelungen für Kreuzungsänderungen) durchgeführt, so fallen die dadurch entstehenden Kosten

1.         demjenigen Beteiligten zur Last, der die Änderung verlangt oder sie im Fall einer Anordnung hätte verlangen müssen; Vorteile, die dem anderen Beteiligten durch die Änderung erwachsen, sind auszugleichen (Vorteilsausgleich);

2.         beiden Beteiligten zur Last, wenn beide die Änderung verlangen oder sie im Fall einer Anordnung hätten verlangen müssen, und zwar in dem Verhältnis, in dem die Kosten bei getrennter Durchführung der Änderung zueinander stehen würden. Nummer 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.

 

Ein auch nur ansatzweise genauer Ansatz der Kosten, die bei dieser gemeinsamen Baumaßnahme auf die Stadt Eschweiler entfallen würden, kann nur nach der Vorlage zumindest einer Vorplanung der Gesamtmaßnahme erfolgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass seitens der Stadt Eschweiler der größere Anteil der Kosten zu tragen ist. Die Baumaßnahme erfüllt die Voraussetzungen für eine Förderung gemäß Gemeindeverkehrsfinan-zierungsgesetz. Die Höhe der Zuschüsse beträgt zurzeit bis zu 60 %.

 

Dies bedeutet z. B., dass bei einem fiktiven Kostenanteil der Stadt Eschweiler von 3.000.000 € die Zuschüsse maximal 60 % dieser Summe, also ca. 1.800.000 € betragen würden. Der Kostenanteil der Stadt Eschweiler läge dann bei ca. 1.200.000 €. Voraussetzung hierfür wäre, dass auch sämtliche anfallenden Kosten förderungsfähig wären. Dies kann erst nach Vorlage der Vorplanung geklärt werden.
Hinzu kommen Nebenkosten wie z. B. eigene Ingenieurleistungen u. ä.  sowie die von der DB Netz AG geforderte Begleichung der bislang angefallenen Planungskosten in Höhe von ca. 35.000 €. Die aufgrund der ursprünglichen Stellungnahme der Stadt Eschweiler erstellte Planung ist nicht mehr verwendbar.

 

Eine Zuordnung der anfallenden Kosten zum Ergebnishaushalt bzw. zum Finanzplan ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Nach den Erfahrungen bei der Baumaßnahme EÜ Feldenendstraße ist jedoch davon auszugehen, dass der überwiegende Teil der Kosten dem Ergebnishaushalt zuzuordnen ist. Insoweit ist eine rechtzeitige Einplanung der erforderlichen Mittel in die Mittelfristige Finanzplanung vorzunehmen.

 


 

Eine Aufweitung der EÜ Heisterner Straße würde als Pflichtaufgabe Arbeitskraft in der Abteilung 660 binden. Die Gesamtmaßnahme soll unter der Leitung der DB Netz AG abgewickelt werden.