Betreff
Budgetbericht zum 30.04.2018
Vorlage
199/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Budgetbericht zum Stand 30.04.2018 wird zur Kenntnis genommen.

 


Bisher war über den Stand der Haushaltsausführung regelmäßig gegenüber der Kommunalaufsicht zu berichten. Wenngleich die Verpflichtung zur Aufstellung bzw. Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes und damit einhergehend auch die Berichtspflicht ab 2018 nicht mehr fortbesteht, ist seitens der Verwaltung vorgesehen, dem  Rat der Stadt Eschweiler jeweils zu den Stichtagen 30.04. und 31.08. einen Budgetbericht zur Kenntnis zu geben.

 

Zu diesem Zweck waren sämtliche Dienststellen aufgefordert, zum Stichtag 30.04. bis zum 25.05.2018 mitzuteilen, ob und ggf. in welcher Höhe für ihren Verantwortungsbereich zum Stichtag 31.12.2018 Abweichungen im  Rahmen der Haushaltsausführung zu erwarten sind.

Der als Anlage beigefügten Aufstellung können die wesentlichen  Abweichungen in Höhe von mehr als  +/- 25.000 Euro entnommen werden. Danach ergeben sich im Vergleich zur Planung  nach den bisherigen Erkenntnissen wesentliche Abweichungen in den nachfolgend aufgeführten Bereichen:

 

Im Produkt 0531 30101 - Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte - ergeben sich im Vergleich zur Planung Verschlechterungen bei der Leistungspauschale des Landes in Höhe von rd. 1 Mio. Euro. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) endet die Zahlungsverpflichtung des Landes für die pauschalierte Landeszuweisung drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht. Insoweit sind die Aufwendungen für den überwiegenden Teil der Personen, die in Eschweiler im Leistungsbezug gemäß Asylbewerberleistungsgesetz stehen, nicht mehr erstattungsfähig und belasten den städt. Haushalt.

 

Im Bereich der Transferaufwendungen zeichnen sich im Produktbereich 06 - Kinder- Jugend- und Familienhilfe Mehraufwendungen aufgrund erhöhter Betreuungsleistungen ab. Neben der Entwicklung der Fallzahlen besteht  derzeit ein eklatanter Mangel an Pflegefamilien. Das verlängert in der Konsequenz die Verweildauer im System der Bereitschaftspflege und führt letztlich auch zu Unterbringungen in wesentlich kostenintensiveren Betreuungsformen.

Der Tarifabschluss 2018 führt mit einer Erhöhung der Entgelte um durchschnittlich 3,19 % im laufenden Haushaltsjahr zu einer Mehrbelastung im Bereich der Personalaufwendungen in Höhe von rund 173.000 Euro. Im Rahmen der Haushaltsplanung war für 2018 ab dem 01.03.2018 eine tarifliche Erhöhung von 2,5 % berücksichtigt.

 

Ergänzend wird mitgeteilt, dass im Teilergebnisplan Produkt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ die Erträge aus Gewerbesteuer zum Stichtag 30.04.2018 einen Stand in Höhe von rd. 25,86 Mio. Euro ausweisen und damit rd. 4,44 Mio. Euro unter dem Planansatz von 30,3 Mio. Euro liegen. Bisher liegen keine Erkenntnisse vor, dass der erwartete Steuerertrag nicht erzielt wird.

 

Insgesamt würde sich das geplante Jahresergebnis von + 5.173.250 Euro unter Berücksichtigung der mitgeteilten Abweichungen um -2.694.014,84 € verschlechtern.

 


Siehe Ausführungen im Sachverhalt.

 


Keine.