Betreff
Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW;
hier. Teilweise Weitergabe der Integrationspauschale 2018 des Bundes an die Städte und Gemeinden
Vorlage
191/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

 

Die Ausführungen im  Sachverhalt  der Verwaltungsvorlage werden zur Kenntnis genommen.

 


Zu Jahresbeginn 2018 hatten die NRW-Landtagsfraktionen von CDU und FDP dem nachhaltigen Drängen der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden, welches über die kommunalen Spitzenverbände fortdauernd artikuliert worden war, entsprochen und die lang und intensiv vorgetragene Forderung auf Weitergabe der Integrationspauschale des Bundes zumindest in Höhe von 100 Mio. Euro an die Kommunen beschlossen. In den Jahren 2016 bis einschließlich 2018 gewährte der Bund den Ländern zur Finanzierung der Integrationsaufgaben eine Integrationspauschale von jeweils 2 Mrd. €. Hiervon entfallen auf NRW 434 Mio. € jährlich.

 

Nunmehr hat die Landesregierung dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsge-setzes vorgelegt. Der Entwurf beinhaltet u.a. die Neuregelung zur Schaffung der Rechtsgrundlage zur Verteilung der 100 Mio. €  Zuweisungen an alle 396 NRW-Gemeinden für Integrationsmaßnahmen in 2018 (§ 14a neu).

 

Der Verteilungsschlüssel soll belastungsorientiert und gemeindescharf anhand der tatsächlich vor Ort sich aufhaltenden Flüchtlinge ausgerichtet sein. Dafür soll die Summe der geflüchteten Personen aus den gesetzlichen Fachverfahren Flüchtlingsaufnahmegesetz - für die Monate Oktober 2017 bis Dezember 2017 im Durchschnitt mit einem Anteil von 40 Prozent - und der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung - Stichtag 1. Januar 2018, mit einem Anteil von 60 Prozent - zugrunde gelegt werden. Um dabei eine Mindestpartizipation auch für die kleineren Gemeinden - insbesondere die mit Landesaufnahmeeinrichtungen - zu erreichen, soll ein Mindestbetrag in Höhe von 50.000 Euro festgesetzt werden. Ein Antrag auf Auszahlung des Betrages ist nicht nötig. Vielmehr erfolgt die Auszahlung von Amts wegen durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Festsetzungen sollen spätestens Ende Oktober 2018 erfolgen. Besondere Anforderungen an die Gemeinden zur Mittelverwendung sind nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf enthält vielmehr die unwiderlegbare Vermutung, dass den Gemeinden entsprechende Kosten für Integrationsmaßnahmen entstanden sind. Hierfür hatten sich die kommunalen Spitzenverbände im Vorfeld sehr eingesetzt.

 

Im Übrigen wird auf das als Anlage I beigefügte Eckpunktepapier der zuständigen NRW-Landesministerien vom 03.04.2018 über die Verteilung von 100 Mio. € für Integrationsmaßnahmen verwiesen. Der Anlage II kann eine gemeindescharfe Zuordnung der zu verteilenden Mittel gemäß Gesetzentwurf entnommen werden. Hiernach kann die Stadt Eschweiler aus der teilweisen Weitergabe der Integrationspauschale 2018 noch in diesem Jahr einen Mittelzufluss von rund 309.000 € erwarten. Zurzeit läuft ein Korrekturverfahren der gemeindlichen Bestandsstatistik für die Monate Oktober bis Dezember 2017, aus dem sich noch Veränderungen ergeben können.

 

Über das weitere Gesetzgebungsverfahren und die sich hieraus für die Stadt Eschweiler ergebenden, insbesondere finanziellen Konsequenzen wird die Verwaltung weiter informieren. Ebenso wird die Verwaltung dem Rat und seinen zuständigen Gremien in der 2. Jahreshälfte einen Vorschlag über die Verwendung der weitergeleiteten Integrationspauschale unterbreiten.

 

Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden betrachten die Weiterleitung der 100 Mio. €  als einen zwar nicht ausreichenden, weil nicht auskömmlichen, jedoch wichtigen Schritt in die richtige Richtung und sehen darin auch ein Zeichen des Respekts und der Anerkennung der kommunalen Integrationsarbeit. Der Verteilschlüssel ist als sachgerecht anzusehen. Sollte der Bund allerdings 2019 erneut eine Integrationspauschale festsetzen, erwarten die NRW-kommunen die volle Weitergabe der bereitgestellten Summe durch das Land.

 


Auf die vorstehenden Ausführungen im Sachverhalt wird Bezug genommen


Keine