Betreff
Einrichtung einer Wohnraumvermittlung Eschweiler - Stolberg für Flüchtlinge;
hier: Gemeinsamer Antrag der Städte Stolberg und Eschweiler an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW)
Vorlage
190/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

 

Die gemeinsame Initiative der Städte Stolberg und Eschweiler zur Einrichtung einer Wohnraumvermittlung für Flüchtlinge und der gemeinsame Antrag vom 26.04.2018 an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden zur Kenntnis genommen.

 


 

Die beiden Nachbarstädte Stolberg und Eschweiler haben gemeinsam ein Vorhaben der AWO - Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Land e.V. aus Mitte 2017 zur Errichtung einer Wohnraumvermittlung für Flüchtlinge, welches mangels öffentlicher Förderung bisher nicht umgesetzt werden konnte, nochmals aufgegriffen und sich, da die Bedarfslage für eine solche Einrichtung nicht nur aktuell besteht, sondern auch perspektivisch weiterhin gegeben sein wird, mit der Bitte um Unterstützung und finanzieller Förderung dieses Projektes an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NW) gewandt.

 

Das gemeinsame Schreiben vom 26.04.2018 an das MAGS NRW ist als Anlage beigefügt, auf die weitergehenden inhaltlichen Ausführungen im Schreiben wird Bezug genommen. Eine Antwort aus dem Ministerium stand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus. In den Fortgang des Verfahrens werden der Rat und die zuständigen Fachgremien eingebunden.

 

 


 

Basierend auf dem letztjährigen Konzept der AWO wird zurzeit für das Projekt „Einrichtung einer Wohnraumvermittlung Eschweiler - Stolberg für Flüchtlinge“ von einer Projektdauer von 3 Jahren, einem Personalbedarf von 3 Stellen (100 % Beschäftigungsumfang) sowie einer Landesförderung in Höhe von 90 % der förderfähigen Kosten und einem kommunalen Eigenanteil von 10 % ausgegangen. Hieraus würde sich, vorsichtig geschätzt, ein kommunaler Eigenanteil (insgesamt für beide Städte) von rund 18.000 €/Jahr ergeben, wobei davon ausgegangen wird, dass der Eigenanteil auch durch kommunale Leistungen (Übernahme von Sachkosten, Bürogestellung etc., nachgewiesen werden kann.

 


 

Siehe o.a. Ausführungen.