Betreff
Einstellung eines Klimaschutzmanagers; hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.11.2016
Vorlage
188/18
Art
Dringliche Entscheidung HUFA für RAT

Dem Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird insoweit entsprochen, dass auch bei einer Förderung in Höhe von 65 % die Stelle eines Klimaschutzmanagers geschaffen und so lange besetzt wird, wie die Förderung gezahlt wird. 

 


Mit Vorlage Nr. 384/16 (als Anlage 1 beigefügt) hat der Rat der Stadt Eschweiler seine Zustimmung zur Schaffung und Besetzung einer Stelle als Klimaschutzmanager erteilt.

 

Die Zustimmung erfolgte unter der Voraussetzung, dass die entstehenden Gesamtkosten durch eine entsprechende Förderung, die 90 % der Gesamtkosten betragen sollte, gedeckt werden und die Stelle für die Dauer dieser Förderung besetzt wird.

 

Der Förderantrag wurde im April 2017 gestellt. Durch langwierige Bearbeitungszeiten seitens der Förderstelle „Kommunaler Klimaschutz – Projektstelle Jülich“ konnte bis heute keine Bescheiderteilung verzeichnet werden.

 

Mit E-Mail vom 24.05.2018 teilt der zuständige Sachbearbeiter der Förderstelle nunmehr mit, dass bei Prüfung der Antragsunterlagen festgestellt wurde, dass die Gründe zur Gewährung einer erhöhten Förderquote in Höhe von 90 % nicht vorliegen. Im aufgestellten Haushalt für das Jahr 2018 sei die Stadt Eschweiler nicht mehr verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Auch perspektivisch werde die Stadt Eschweiler in der Lage sein, ausgeglichene Haushalte darzustellen. Daher ergebe sich ein Finanzierungsplan mit einer Förderquote von 65 % der Gesamtkosten.

 

Vor Antragsstellung wurde seitens des Fördergebers die Auskunft erteilt, dass maßgeblich für die Förderquote das Datum der Antragsstellung und nicht das der Bescheiderteilung sei. Insoweit wurde bei der Aufstellung der Haushaltsmittel 2018 mit einer 90 %igen Förderung geplant. Die nun zusätzlich benötigten Mittel müssten überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt dennoch, dem Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen insoweit zu entsprechen, dass auch bei verringerter Förderung die Stelle eines Klimaschutzmanagers geschaffen und so lange besetzt wird, wie die Förderung gezahlt wird.

 


Bei voraussichtlich entstehenden Personalkosten in Höhe von insgesamt rund 62.300 € jährlich verbliebe unter Zugrundelegung einer Förderung von 65 % ein Eigenanteil von 21.805 € jährlich und somit 15.575 € jährlich mehr als ursprünglich geplant. Es wird angestrebt, den Eigenanteil innerhalb des zur Verfügung stehenden Personalbudgets auszugleichen.

 


Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen.