Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Dürwiß, Flur 7 Nr. 564 tlw., Bereich Bebauungsplan D 18/5. Änderung - Robert-Koch-Straße -; hier: Erlass einer Satzung
Vorlage
184/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Erlass einer Satzung über die Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Dürwiß, Flur 7 Nr. 564 tlw., Bereich Bebauungsplan D 18/5. Änderung – Robert-Koch-Straße -, wird beschlossen.

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten (GemAnG) vom 09.04.1956 (GV. NRW. 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung ist die Zustimmung zum Erlass der Satzung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen. 

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 (VV 055/18) beschlossen, die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf der Wegeparzelle Gemarkung Dürwiß, Flur 7 Nr. 564 tlw., Bereich Bebauungsplan D 18/5. Änderung – Robert-Koch-Straße -, ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV NW 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung zu veranlassen.

 

Die Wegeparzelle Flur 7 Nr. 564 tlw. (alt: 393 tlw.) ist im Rezess über die Umlegungssache - D 49 - aus dem Jahre 1913/14 entstanden und als Wirtschaftsweg ausgewiesen.

 

Die vorgenannte Parzelle liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 18/5. Änderung – Robert-Koch-Straße –. Für die Realisierung des Bebauungsplanes, der ein reines Wohngebiet ausweist, ist es erforderlich, die vorgenannte Wegeparzelle einzuziehen. Die Wegeparzelle wird im Bebauungsplan D 18/5. Änderung – Robert-Koch-Straße – als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und soll nach endgültiger Herstellung gemäß § 6 des Straßen– und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

 

Die Absicht der Einziehung wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 28.02.2018 im Amtsblatt der Stadt Eschweiler Nr. 4 vom 08.03.2018 öffentlich bekannt gemacht, um vor dem Erlass der Aufhebungssatzung (Satzungsentwurf siehe Anlage 1) den Beteiligten aus dem o. a. Auseinandersetzungsverfahren  - und deren Rechtsnachfolgern - Gelegenheit zu geben, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern.

 

Weiter wurden die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen -Kreisstelle Aachen- sowie die Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Aachen, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - um Stellungnahme zu der beabsichtigten Einziehung gebeten.

Die Bezirksregierung Köln teilte hierzu mit Schreiben vom 22.03.2018 mit, dass aus den von dort zu vertretenden Belangen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung gegen die beabsichtigte Wegeeinziehung keine Bedenken vorgebracht werden.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen, teilte mit Schreiben vom 19.03.2018 mit, dass aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken bestehen.

 

Die Einwendungsfrist endete am 08.05.2018. Innerhalb dieser Frist wurden Einwendungen nicht erhoben.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Erlass der Satzung in der Fassung des als Anlage 1) beigefügten Entwurfes zu beschließen.

 

 

 


Keine.

 


Keine.