Die als Anlage
beigefügte Vorschlagsliste wird beschlossen.
Am 31.12.2018 läuft die derzeitige Wahlzeit für die Haupt- und
Hilfsschöffinnen und –schöffen aus.
Mit Schreiben vom 23.11.2017 hat der Präsident des Landgerichts Aachen
für die Geschäftsjahre 2019-2023 für Eschweiler 25 Hauptschöffinnen und
–schöffen und 11 Hilfsschöffinnen und –schöffen bestimmt.
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und
Integration (313-6153) vom 04.03.2009 – JMBI. NRW S. 70 – in der Fassung vom
22.02.2011 stellen die Gemeinden in jedem fünften Jahr bis zum 30.06. eine
einheitliche Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen des Amtsgerichts
und des Landgerichts auf. Dabei sind gemäß Ziffer 2.2 des vorgenannten
Runderlasses seitens der Gemeinde die doppelte Anzahl der letztlich zu
bestimmenden Personen vorzuschlagen, für Eschweiler somit 72 Personen (§ 36
Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetzt – GVG –).
Zur Vorbereitung wurden die im Rat der Stadt Eschweiler vertretenen
Fraktionen mit Schreiben vom 03.01.2018 gebeten, entsprechende Wahlvorschläge
einzureichen. Parallel hierzu wurde die örtliche Presse um entsprechende
Veröffentlichung gebeten. Gleichfalls erfolgte eine Bekanntmachung im Amtsblatt
der Stadt Eschweiler (Ausgabe Nr. 1 vom 16.01.2018) und auf der Homepage der
Stadt Eschweiler.
Insgesamt sind 98 Bewerbungen eingegangen. Seitens der SPD-Fraktion
wurden 2 Wahlvorschläge unterbreitet und von der FDP-Fraktion wird ein Bewerber
unterstützt. Somit haben sich 95 Einzelpersonen für die Ausübung des
Schöffenamtes beworben.
Vor dem Hintergrund, dass nach dem oben genannten Runderlass mindestens 72 Personen zu benennen
sind, schlägt die Verwaltung vor, alle in der Liste genannten Personen zur Wahl
vorzuschlagen.
Es bleibt darauf hinzuweisen, dass gemäß § 36 Abs. 1 GVG für die
Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung von 2/3 der anwesenden
Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, erforderlich ist.
keine
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