Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im September 2018
Vorlage
179/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Eschweiler beschließt die als Anlage beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im September 2018“.

 

 


Mit Mail vom 16.05.2018 hat der Citymanagment-Verein e.V. (CiMa), Eschweiler, die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 02.09.2018 im Rahmen eines geplanten Stadtfestes beantragt und dabei eine Grobplanung unterbreitet (s. Anlage 1).

 

Der Bereich, für den diese Sonntagsöffnung der Verkaufsstellen beantragt und von der Verwaltung befürwortet wird, sollte – analog der Festsetzungen im Frühjahr - wie folgt umgrenzt werden:

 

   im Westen durch die Rue de Wattrelos zwischen dem Abzweig Odilienstraße bis zur Bun-     desautobahn-Auffahrt Eschweiler-West,

  im Norden durch die Bundesautobahn A 4 zwischen der Auffahrt Eschweiler-West und der           gedachten Verlängerung der Wollenweberstraße in nördliche Richtung,

   im Osten durch Bergrather Straße / Wollenweberstraße sowie deren gedachte Verlänge-  rung bis zur BAB 4,

-    im Süden beginnend an der Kreuzung Rue de Wattrelos/Abzweig Odilienstraße über die   Odilenstraße – Röthgener Straße - Talstraße bis zur Bergrather Straße.

 

Ein dbzgl. Plan ist Bestandteil des als Anlage 3 beigefügten Verordnungsentwurfes   .

 

Anhand des Antrags und der Gebietsfestlegung wurde von der Verwaltung das Beteiligungsverfahren gem. § 6 Abs. 4 letzter Satz Ladenöffnungsgesetz NRW (neue Fassung) [1]) eingeleitet. Es wurde um Rückäußerung rechtzeitig vor der Ratssitzung gebeten, um die Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung im Rat berücksichtigen zu können. Die bis zur Vorlagenerstellung von den Verbänden pp. abgegebenen Stellungnahmen sind als Anlage 2 beigefügt. Bis zur Ratssitzung noch eingehende Stellungnahmen werden nachgereicht.

 

Parallel hierzu fanden Gespräche mit Vertretern des CiMa, zuletzt am 11.06.2018, statt, um weitere, für die Genehmigung notwendige Details abzustimmen. Danach stellt sich der Ablauf des Stadtfestes wie folgt dar:

 

1)  Indeschau

     Die Indeschau soll am gesamten Wochenende des Stadtfestes beginnend freitags 15/16:00 Uhr, durchgeführt werden; die Öffnungszeiten sind jeweils abends bis 19 Uhr, am Samstag und am Sonntag wird die Indeschau voraussichtlich um 10:00 Uhr beginnen.  Auf dem Marktplatz wird das entsprechende Zelt aufgebaut - mit entsprechenden Vorflächen zur Außendarstellung. Die Anzahl der Aussteller sowie die von diesen dargestellten Inhalte entsprechen im Wesentlichen dem Besatz der Vorjahre; alle Einzelheiten stehen noch nicht fest. In Bezug auf Besucherströme ist bekannt, dass in den  letzten Jahren die Indeschau sehr gut besucht war. Aufzeichnungen hierzu liegen nicht vor, allerdings wird von einigen Tausend über die gesamte Öffnungszeit auszugehen sein. Gerade sonntags ist mit einem Hauptinteresse der Bevölkerung zu rechnen. Dabei ist auch bekannt, dass nicht nur Eschweiler Bürger diese Ausstellung besuchen, sondern durch die  überregional tätigen Firmen Besucherpotential aus den benachbarten Kommunen zu erwarten ist. Die Marktstraße wird bewusst für diesen Zweck gesperrt. 

 

2)  Gesundheit – Prävention – Sport

     Wie im Konzept näher dargelegt, sollen – da der  Marktplatz als Veranstaltungsfläche belegt ist – zwei  Standorte an der Marienstraße sowie an der Uferstraße dem bezeichneten Zweck gerecht werden.

     Auf der Uferstraße soll eine ca. 8 x 6 m große Bühne errichtet werden, die unter anderem auch die Abendveranstaltung der Original Eschweiler (s. weiter unten) ermöglichen soll. Auf dieser Bühne soll im Laufe des Samstags sowie auch am Sonntag das Thema Gesundheitsprävention besonders in den Fokus gerückt werden insbesondere durch Vorträge von Personen, die einen gewissen Bekanntheitsstatus haben. Angefragt sind hier Joe Kelly, Doc Esser, und andere.  Ziel ist hierbei, das Interesse für den Gesundheitssektor zu wecken und die Stadt als Gesundheitsstadt und auch Stadt des Sports in den Vordergrund zu stellen. Hierzu sollen auch die Eschweiler Vereine die Möglichkeit haben, sich vorzustellen. Gleiches gilt für im Gesundheitswesen tätige Betriebe im weiteren Sinne, seien es Therapeuten sowie Tanz- und Fitnessstudios oder ähnliches. Diese sollen sich im gesamten Innenstadtbereich in verschiedenen Formaten darstellen. Bei dem beabsichtigten Programm auf der Uferstraße ist davon auszugehen, dass die funk- und fernsehbekannten Vortragenden ein entsprechendes Publikum anziehen. Die abgesperrte Vorfläche ist etwa 1.000 m² groß. Das Thema Gesundheit wird auch auf der Marienstr. aufgegriffen. Hier sollen ein bestuhltes Zelt in einer Größe von ca. 100 m² errichtet und hierin Vorträge kleineren Ausmaßes durchgeführt werden, sei es zu Diabetesberatung, Ernährungsberatung oder ähnlichem.

 

3) Familienfest Original Eschweiler  

     Diese reine Unterhaltungsveranstaltung dient der Abrundung des Gesamtprogramms und soll am Samstag um 18 Uhr beginnen und ca. um 23 Uhr enden. Hier werden die Original Eschweiler ein entsprechendes Bühnenprogramm veranstalten, welches die oben beschriebene Fläche ebenfalls entsprechend füllen wird.

 

4) Standort Auerbachstraße

     Am Auerbachcenter wird eine Fahrzeugschau mit den im Antrag beschriebenen Fahrzeugen stattfinden, welche Samstag von 10 - 16 Uhr und Sonntag von 10 – 18 Uhr geöffnet sein soll. Abweichend vom bisherigen Konzept ist beabsichtigt, am Auerbachcenter auch eine Fahrradausstellung zu organisieren. Hintergrund hierfür ist, dass diese Fahrradausstellung verbunden werden soll mit der Aktion „Stadtradeln“ der Stadt Eschweiler. Hierzu ist beabsichtigt, dass mit einer großen Auftaktveranstaltung auf das Thema „Stadtradeln“ hingewiesen wird. Diese Auftaktveranstaltung, bei der möglichst viele Personen mit Fahrrädern in Erscheinung treten sollen, erscheint von der Organisation her in der Innenstadt wegen des Platzbedarfes und der übrigen Besucherströme dort  problematisch. Es sollen insbesondere auch Ausfahrten/Touren vom Auerbachcenter gestartet werden, die aufgrund der Verkehrsverhältnisse in der Eschweiler Innenstadt einen hohen logistischen Aufwand verursachen würden. Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, die Auftaktveranstaltung zum „Stadtradeln“ am Auerbachcenter zu realisieren. Dort sind auch genügend Freiflächen vorhanden, um bestimmte Übungen wie Slalomfahren, Hindernisfahren etc. durchzuführen. Einzelheiten hierzu werden noch zwischen dem CiMa und der Verwatlung abgestimmt.

 

     Geplant ist, dass die Fahrzeugschau im Wesentlichen auf dem Parkplatz des Auerbachcenters sowie des angrenzenden Bereiches des Realparkplatzes durchgeführt wird. Die Besucher sollen  einerseits den erweiterten Realparkplatz, andererseits  auch die Tiefgarage des Auerbachcenters nutzen.

 

 

Resumee:

Wie bisher bei allen Stadtfesten, insbesondere bei den in der Tradition liegenden Septemberstadtfesten, ist mit hohen Besucherzahlen zu rechnen. Die vorsichtige Einschätzung des CiMa hierzu kann eher noch übertroffen werden. Das umfangreiche Rahmenprogramm an den unterschiedlichen Veranstaltungsstandorten unter Einbeziehung vieler Protagonisten und diversester Aktivitäten wird wiederum ein Stadtfest bilden, das den Namen auch verdient und das einen nachhaltigen Zugewinn für Bevölkerung, Besucher und die Stadt insgesamt darstellen wird.

 

Rechtliche Betrachtung:

 

Nach den Neuregelungen ist die Ladenöffnung grundsätzlich an acht Sonntagen im Jahr - jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr - gestattet, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Dieses liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung

 

1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,

2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandels dient,

3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,

4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder

5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort

    insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie

    Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.

 

Das Vorliegen eines Zusammenhangs zu Ziff. 1 wird wiederum per Gesetz vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt und bei Werbemaßnahmen die örtliche Veranstaltung gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund steht.

 

Für die Ladenöffnung in der Innenstadt trifft das Vorliegen der Voraussetzungen gem. Ziff. 1 zu. Bei den Aktivitäten im Auerbachzentrum ist ein Zusammenhang auch hergestellt, weil die dort vorgesehene Fahrzeugschau im Zusammenhang mit dem übrigen Stadtfest zu sehen ist und die vom CiMa mündlich avisierte, obligatorische und erwartungsgemäß stark frequentierte Shuttle-Bus-Verbindung die beiden Veranstaltungsorte miteinander verbindet.

 

Auf der Grundlage des geänderten Ladenöffnungsgesetzes und den Anwendungshilfen des Wirtschaftsministeriums NRW (Erlass MWIDE vom 08.05.2018, Az.: IV B 2 - 317 - 26 - 01) hält die Verwaltung das Veranstaltungskonzept für hinreichend aussagekräftig und mit dem Ladenöffnungsgesetz für vereinbar, weil

 

-    im Gesetz definierte Sachgründe zutreffen sowie

-    diese aufgrund der zu erwartenden Besucherzahlen gegenüber dem Handelsinteresse                             überwiegen und       auch,

-    der räumliche Bezug zwischen Verkaufsflächen und sachgrundgebenden Veranstaltungen                       aufgrund des definierten Bereichs gewahrt bleibt. 

 

 

 

 



[1] Gesetz  zur Regelung der Ladenöffnungszeiten  (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 in der Fassung vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), in Kraft getreten am 30. März 2018


  keine

 


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