Die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-gebühren in der Stadt Eschweiler vom 22.12.2011 (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2015 vom 10.11.2014 vor (Anlage 2).

 


 

Veranlassung

 

Der Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 22.12.2011 ist erforderlich, da die „Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler“ angepasst wurde. Diese ist als Anlage 3 beigefügt.

Zur besseren Übersicht sind hier 2 zusätzliche Spalten eingefügt, aus denen zu ersehen ist, ob sich die Einstufung der einzelnen Straßen im Vergleich zur Ursprungsfassung der Satzung geändert hat und wenn ja, aus welchem Grund dies geschah und in welchem Jahr die Änderung wirksam wurde. Diese beiden Spalten entfallen bei der Veröffentlichung der Satzung.

 

 

Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation (Anlage 2) für das Haushaltsjahr 2015 vom 10.11.2014 können die Gebühren aus dem Jahre 2014 auch für das Jahr 2015 beibehalten werden. Diese lauten für die einzelnen Reinigungsklassen:

 

• Reinigungsklasse S 2.1:         1,48 €/m je Frontmeter

• Reinigungsklasse S 2.2:         1,19 €/m je Frontmeter

• Reinigungsklasse S 3.1:         2,69 €/m je Frontmeter

• Reinigungsklasse S 3.2:         2,40 €/m je Frontmeter

Eine Anpassung der Satzung ist hier nicht erforderlich.

 

 

Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren

 

Die Berechnung der gebührenrelevanten Kostenansätze 2015 basiert vor allem auf den vorliegenden Kostendaten der Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH (WBE). Zusätzlich werden zur Ermittlung der Winterdienstkosten 2015 die abgeschlossenen Winterperioden der Vorjahre herangezogen.

 


 

Die Kosten für die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes werden im Rahmen der gesetz-lichen Regelungen zum größten Teil über die Gebühren refinanziert.

 


 

Die Erstellung einer Straßenreinigungssatzung und die Durchführung der Straßenreinigung und des Winter-dienstes ist eine Pflichtaufgabe und bindet dementsprechend Arbeitskräfte sowohl in der Verwaltung als auch in der Ausführung bei der Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH.