Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
455/14
Art
Sitzungsvorlage RPA

Rechnungsprüfungsausschuss

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2013 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem nachfolgenden eigenen „Bestätigungsvermerk“, der in der Sitzung vom Vorsitzenden unterzeichnet wird, zusammen.
  2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat gemäß §§ 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 in der Fassung vom 03.11.2014, die das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes widerspiegelt.
  3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat gemäß § 96 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters.

 

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Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses über die Feststellung des

Jahresabschlusses 2013

 

Gem. § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Der Jahresabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist in dem als Anlage beigefügten Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 10.11.2014 zusammengefasst. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich diesen Prüfbericht zu eigen. In diesem Prüfbericht sind Art und Umfang der Prüfung beschrieben.

 

Nach Abschluss der Prüfung ergeben sich keine weiteren Beanstandungen. Der Jahresabschluss entspricht auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde.

 

Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2013 führte zu folgendem Ergebnis:

 

                  Es wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Eschweiler, 25.11.2014

 

 

 

 

 

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         Vorsitzender des                                                                 

Rechnungsprüfungsausschusses                           

 

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Stadtrat

 

  1. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.11.2014 und unter Einbeziehung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 10.11.2014 stellt der Rat der Stadt Eschweiler den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2013 in der Fassung vom 03.11.2014 fest.
  2. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 3.973.204,31 €. Der Jahresfehlbetrag wird der Allgemeinen Rücklage entnommen.
  3. Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung zu erteilen.

 


In der Sitzung des Stadtrates am 02.04.2014 hat die Verwaltung den prüffähigen Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zum Bilanzstichtag 31.12.2013 eingebracht. Der Stadtrat hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Gem. § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist dahingehend zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken.

 

In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung. Die örtliche Rechnungsprüfung kann sich mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen. Die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung wahrgenommen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 10.11.2014 dargestellt, welcher als Anlage mit der Bilanz und der Gesamtergebnis- und der Gesamtfinanzrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht beigefügt ist. Eine vollständige Ausfertigung der Jahresrechnung, unter Einbeziehung der Teilergebnisrechnungen und der Teilfinanzrechnungen wurden den Fraktionsvorsitzenden sowie dem Einzelvertreter im Rat mit gesonderter Post vom 12.11.2014 übersandt; in diesem Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass bei Bedarf weitere „Komplettexemplare“ in Papierform bzw. im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden.

 

Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Beanstandungen wurden durch die Finanzbuchhaltung allesamt buchmäßig korrigiert. Weiterhin wurden die durch die Finanzbuchhaltung nach Einbringung des Entwurfs festgestellten Fehler korrigiert. Insofern weichen die Zahlen des nunmehr festzustellenden Jahresabschlusses von den am 02.04.2014 im Stadtrat eingebrachten Zahlen in einigen Positionen ab. Als wesentliche Änderungen der Jahresrechnung 2013 haben sich folgende Feststellungen ergeben:

 

Wesentliche Änderung der Jahresrechnung 2013 gegenüber dem eingebrachten Entwurf

 

·         Aktivierung von Eigenleistungen (Ingenieurleistungen) für verschiedene Objekte im Gesamtwert von ca. 116.000,-- € bei der Bilanzposition „Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“. Aufwandsmäßige Auflösung der Position „Anzahlungen SoPo KP II“ (Dachsanierung Hauptschule Stadtmitte) in Höhe von ca. 505.000,-- €. Gleichzeitig ertragsmäßige Auflösung der Position „Erhaltene Anzahlungen auf SoPo KP II“ auf der Passivseite der Bilanz (Nr. 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten) in Höhe von ca. 496.000,-- €.

·         Der unter Pos. 2.2.2.4 „Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen“ ausgewiesene Betrag von 400.000,-- € wurde auf die zutreffende Position 2.2.2.3 „Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen“ verschoben.

·         Die Bilanzposition „Sonstige Vermögensgegenstände“ beinhaltete noch auf einer Vielzahl von Konten aus der Eröffnungsbilanz Buchungen, welche auf speziellen Forderungs- oder Verbindlichkeitenkonten hätten abgebildet werden müssen. Da die entsprechenden Gegenbuchungen bereits auf den sachlich richtigen Konten gebucht wurden, wurden die entsprechenden Buchungen der Pos. „Sonstige Vermögensgegenstände“ den sachlich richtigen Positionen zugeführt und somit auch ein Ausgleich auf diesen Konten herbeigeführt. Insgesamt verringerte sich die Bilanzposition durch diese Buchungen um ca. 148.000,-- €.

·         Pos. 2.3 „Sonderposten für den Gebührenausgleich“
Für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ musste die Kostenüberdeckung um ca. 104.000,-- € erhöht werden.

·         Die Bilanzposition 3.1 „Pensionsrückstellungen“ musste aufgrund aktueller Berechnungen im Gesamtwert von ca. 101.000,-- € erhöht werden.

·         Pos. 4.7 „Sonstige Verbindlichkeiten“
Ebenso wie beim Konto „Sonstige Vermögensgegenstände“ ausgeführt, befanden sich auch auf dem Konto „Sonstige Verbindlichkeiten“ noch eine Vielzahl von aus der Eröffnungsbilanz erfolgten Buchungen, welche nunmehr den zutreffenden Konten zugeführt wurden. Die Verringerung des Bestandes gegenüber dem eingebrachten Entwurf in Höhe von insgesamt ca. 545.000,-- € ist jedoch im Wesentlichen auf die bereits oben angesprochene Korrekturbuchung „Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten KP II“ in Höhe von ca. 496.000,-- € zurückzuführen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 endete mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes.

 

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich diesen Bestätigungsvermerk zu eigen zu machen und dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Bürgermeisters, wie im Beschlussentwurf formuliert, zu empfehlen. 

 

 


Keine

 


Keine