1. Die für die Installation von fünf Ladesäulen für Elektromobile
ausgewählten und vorab geprüften Standorte (Ladestationen) im öffentlichen Raum
werden beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen für
die Einrichtung der Ladestationen und die Installation der Ladesäulen zu
schaffen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel zur anteiligen Finanzierung
zur Verfügung zu stellen.
Der zügige Ausbau der Elektromobilität vor
allem im städtischen Raum ist neben der deutlichen Verlagerung des
motorisierten Individualverkehrs hin zum Umweltverbund aus ÖPNV, Fahrrad- und
Fußgängerverkehr ein wichtiger Baustein für eine klima- und umweltfreundliche
Mobilität. Ein Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele kann Elektromobilität
aber nur sein, wenn Fahrten mit Benzin- oder Dieselfahrzeugen ersetzt werden
und die E-Fahrzeuge mit zertifiziertem Ökostrom oder eigenerzeugtem
Photovoltaik-Strom geladen werden. Insbesondere in Innenstädten sind E-Fahrzeuge
zudem ein Weg, die Schadstoffbelastungen dauerhaft zu senken und damit einen
Beitrag zur Luftreinhaltung zu leisten.
Der Ausbau der Elektromobilität ist daher ein
erklärtes Ziel der Bundes- und Landesregierung, der StädteRegion Aachen sowie
der Stadt Eschweiler und findet sowohl in der Wirtschaft, Wissenschaft und
Politik als auch in der Zivilgesellschaft den notwendigen Konsens. Mit der
wachsenden Zahl an Elektrofahrzeugen wird auch der Bedarf an öffentlich
zugänglichen Ladepunkten steigen. Mit Stand vom 31.05.2018 sind in Eschweiler
48 E-Fahrzeuge (777 in der StädteRegion Aachen) zugelassen. Dies entspricht bei
30.559 insgesamt zugelassenen PKW in Eschweiler (290.462 in der StädteRegion
Aachen) derzeit einem Anteil von 0,16% (0,27% in der StädteRegion Aachen).
Neben der Förderung von Forschung und
Entwicklung neuer Technologien im Fahrzeug- und Infrastrukturbereich wird der
Ausbau der Elektromobilität, also die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und
Ladeinfrastruktur für den privaten, öffentlichen und gewerblichen Sektor von
Bund und Land gefördert. Für den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladesäulen
stellt die Bundesregierung bis 2020 rund 300 Millionen Euro bereit, um
mindestens 15.000 zusätzliche Ladesäulen zu installieren (Förderrichtlinie für
Elektrofahrzeuge).
Aktuell befinden sich drei öffentlich
zugängliche Ladesäulen auf Eschweiler Stadtgebiet (Rathaus, Kraftwerk Weisweiler,
Möbelhaus Knuppertz Phoenixstraße) mit insgesamt fünf Ladepunkten. Über die
Verfügbarkeit und Auslastung der Ladesäulen liegen der Verwaltung keine
Informationen vor. Informationen über die Standorte und Verfügbarkeiten der
Ladesäulen sind auf verschiedenen Plattformen im Internet abrufbar, z.B. unter
„e-tankstellen-finder.com“ oder „de.chargemap.com“.
Um den Ausbau der Elektromobilität in
Eschweiler zu fördern, plant die Verwaltung gemeinsam mit der EWV GmbH und der
Regionetz GmbH im ersten Schritt den Bau von weiteren fünf Ladesäulen mit
jeweils zwei Ladepunkten, also insgesamt zehn Ladepunkten an fünf
unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet: Johannes-Rau-Platz (Rathaus),
Parkplatz am GeTeCe, Parkplatz am Talbahnhof, Parkplatz an der
Martin-Luther-Straße und Parkplatz an der Englerthstraße (Ladestationen; s.
Anlage 1). Die beiden Standorte am Rathaus und Talbahnhof, die sehr gut an den
ÖPNV angebunden sind, könnten zudem als Mobilstation ausgebaut werden, indem
weitere Mobilitätsangebote wie E-Car- und E-Bike-Sharing oder ein
Fahrradparkhaus integriert werden. Diese Potenziale werden im Rahmen von
Eschweilers Klimaschutzteilkonzept Mobilität (ESKLIMO) ausgelotet. Weitere
Informationen zu den Standorten enthält die Anlage.
Die Versorgungsmöglichkeit der Standorte mit
Strom wurde durch die Regionetz GmbH vorab geprüft und bestätigt. Derzeit
erfolgt auch eine detaillierte Prüfung der Netzkapazität.
Nach aktuellem Planungsstand sollen
Ladesäulen der innogy SE mit 2 x 22 kW Ladeleistung zum Einsatz kommen. Die EWV
GmbH koordiniert die Beschaffung, die Installation, den Betrieb, die Wartung und
die Instandhaltung der Ladesäulen. Die Abrechnung der Ladevorgänge und die
Kundenbetreuung erfolgt ebenso durch die EWV GmbH bzw. die Regionetz GmbH bzw.
innogy SE. Die Ladevorgänge an den Säulen sollen über die App e-Charge oder ein
intelligentes Ladekabel (mit Autostromvertrag) gesteuert werden.
Derzeit wird von Seiten der EWV GmbH noch
geprüft, ob die Ladesäulen aus dem innogy-Pool an bereits geförderten
Ladesäulen bezogen werden oder die EWV GmbH einen eigenen Antrag auf Förderung
gemäß der Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellen wird.
Von Seiten der EWV GmbH wurde aber bereits
zugesichert, dass der Eigenanteil der Stadt an den Gesamtkosten auf ca. 3.000 €
je Ladesäule begrenzt wird. Dies entspräche etwa 50% der nicht geförderten
Beschaffungs- und Montagekosten.
Zur Absicherung der jeweiligen Rechte und
Pflichten wird zwischen der Stadt Eschweiler und der EWV GmbH ein
Gestattungsvertrag abgeschlossen, der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
vorliegt und erst nach Klärung der Säulenbeschaffung (aus dem geförderten
Bestand der innogy SE oder aus einer eigenen Beantragung durch die EWV GmbH)
und der endgültigen Standorte abgestimmt und unterzeichnet werden soll.
Neben den fünf Standorten im öffentlichen
Raum wird sicherlich mit Zunahme der Bestandszahlen an Elektrofahrzeugen auch
der Bedarf an weiteren Standorten im öffentlichen Raum, zusätzlichen Ladesäulen
an den bestehenden Standorten und Ladesäulen auf privaten Parkplätzen und in
privaten Parkhäusern von Firmen, Einkaufszentren und Supermärkten zunehmen.
Der Eigenanteil der Stadt für die
Beschaffung und Installation der Ladesäulen wird auf insgesamt maximal
15.000 € (5 x 3.000 €) begrenzt. Die Aufwendungen werden im Produkt 095110101,
Sachkonto 52910820 bei der Kostenstelle 610 000 000 verbucht. Sofern der Ansatz
im laufenden Haushaltsjahr nicht auskömmlich sein sollte, können die
notwendigen Mehraufwendungen im Rahmen der Deckungsfähigkeit zur Verfügung
gestellt werden.
Die Begleitung der
Maßnahmen erfolgt durch die Fachabteilung 610/Hr. Büttgen.