Betreff
Einrichtung von fünf Ladestationen für Elektromobile im öffentlichen Raum
Vorlage
161/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

1. Die für die Installation von fünf Ladesäulen für Elektromobile ausgewählten und vorab geprüften Standorte (Ladestationen) im öffentlichen Raum werden beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung der Ladestationen und die Installation der Ladesäulen zu schaffen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel zur anteiligen Finanzierung zur Verfügung zu stellen.

 

 


Der zügige Ausbau der Elektromobilität vor allem im städtischen Raum ist neben der deutlichen Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs hin zum Umweltverbund aus ÖPNV, Fahrrad- und Fußgängerverkehr ein wichtiger Baustein für eine klima- und umweltfreundliche Mobilität. Ein Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele kann Elektromobilität aber nur sein, wenn Fahrten mit Benzin- oder Dieselfahrzeugen ersetzt werden und die E-Fahrzeuge mit zertifiziertem Ökostrom oder eigenerzeugtem Photovoltaik-Strom geladen werden. Insbesondere in Innenstädten sind E-Fahrzeuge zudem ein Weg, die Schadstoffbelastungen dauerhaft zu senken und damit einen Beitrag zur Luftreinhaltung zu leisten.

Der Ausbau der Elektromobilität ist daher ein erklärtes Ziel der Bundes- und Landesregierung, der StädteRegion Aachen sowie der Stadt Eschweiler und findet sowohl in der Wirtschaft, Wissenschaft und Politik als auch in der Zivilgesellschaft den notwendigen Konsens. Mit der wachsenden Zahl an Elektrofahrzeugen wird auch der Bedarf an öffentlich zugänglichen Ladepunkten steigen. Mit Stand vom 31.05.2018 sind in Eschweiler 48 E-Fahrzeuge (777 in der StädteRegion Aachen) zugelassen. Dies entspricht bei 30.559 insgesamt zugelassenen PKW in Eschweiler (290.462 in der StädteRegion Aachen) derzeit einem Anteil von 0,16% (0,27% in der StädteRegion Aachen).

Neben der Förderung von Forschung und Entwicklung neuer Technologien im Fahrzeug- und Infrastrukturbereich wird der Ausbau der Elektromobilität, also die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur für den privaten, öffentlichen und gewerblichen Sektor von Bund und Land gefördert. Für den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladesäulen stellt die Bundesregierung bis 2020 rund 300 Millionen Euro bereit, um mindestens 15.000 zusätzliche Ladesäulen zu installieren (Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge).

Aktuell befinden sich drei öffentlich zugängliche Ladesäulen auf Eschweiler Stadtgebiet (Rathaus, Kraftwerk Weisweiler, Möbelhaus Knuppertz Phoenixstraße) mit insgesamt fünf Ladepunkten. Über die Verfügbarkeit und Auslastung der Ladesäulen liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Informationen über die Standorte und Verfügbarkeiten der Ladesäulen sind auf verschiedenen Plattformen im Internet abrufbar, z.B. unter
„e-tankstellen-finder.com“ oder „de.chargemap.com“.

Um den Ausbau der Elektromobilität in Eschweiler zu fördern, plant die Verwaltung gemeinsam mit der EWV GmbH und der Regionetz GmbH im ersten Schritt den Bau von weiteren fünf Ladesäulen mit jeweils zwei Ladepunkten, also insgesamt zehn Ladepunkten an fünf unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet: Johannes-Rau-Platz (Rathaus), Parkplatz am GeTeCe, Parkplatz am Talbahnhof, Parkplatz an der Martin-Luther-Straße und Parkplatz an der Englerthstraße (Ladestationen; s. Anlage 1). Die beiden Standorte am Rathaus und Talbahnhof, die sehr gut an den ÖPNV angebunden sind, könnten zudem als Mobilstation ausgebaut werden, indem weitere Mobilitätsangebote wie E-Car- und E-Bike-Sharing oder ein Fahrradparkhaus integriert werden. Diese Potenziale werden im Rahmen von Eschweilers Klimaschutzteilkonzept Mobilität (ESKLIMO) ausgelotet. Weitere Informationen zu den Standorten enthält die Anlage.

Die Versorgungsmöglichkeit der Standorte mit Strom wurde durch die Regionetz GmbH vorab geprüft und bestätigt. Derzeit erfolgt auch eine detaillierte Prüfung der Netzkapazität.

Nach aktuellem Planungsstand sollen Ladesäulen der innogy SE mit 2 x 22 kW Ladeleistung zum Einsatz kommen. Die EWV GmbH koordiniert die Beschaffung, die Installation, den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Ladesäulen. Die Abrechnung der Ladevorgänge und die Kundenbetreuung erfolgt ebenso durch die EWV GmbH bzw. die Regionetz GmbH bzw. innogy SE. Die Ladevorgänge an den Säulen sollen über die App e-Charge oder ein intelligentes Ladekabel (mit Autostromvertrag) gesteuert werden.

Derzeit wird von Seiten der EWV GmbH noch geprüft, ob die Ladesäulen aus dem innogy-Pool an bereits geförderten Ladesäulen bezogen werden oder die EWV GmbH einen eigenen Antrag auf Förderung gemäß der Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellen wird.

Von Seiten der EWV GmbH wurde aber bereits zugesichert, dass der Eigenanteil der Stadt an den Gesamtkosten auf ca. 3.000 € je Ladesäule begrenzt wird. Dies entspräche etwa 50% der nicht geförderten Beschaffungs- und Montagekosten.

Zur Absicherung der jeweiligen Rechte und Pflichten wird zwischen der Stadt Eschweiler und der EWV GmbH ein Gestattungsvertrag abgeschlossen, der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt und erst nach Klärung der Säulenbeschaffung (aus dem geförderten Bestand der innogy SE oder aus einer eigenen Beantragung durch die EWV GmbH) und der endgültigen Standorte abgestimmt und unterzeichnet werden soll.

Neben den fünf Standorten im öffentlichen Raum wird sicherlich mit Zunahme der Bestandszahlen an Elektrofahrzeugen auch der Bedarf an weiteren Standorten im öffentlichen Raum, zusätzlichen Ladesäulen an den bestehenden Standorten und Ladesäulen auf privaten Parkplätzen und in privaten Parkhäusern von Firmen, Einkaufszentren und Supermärkten zunehmen.

 


Der Eigenanteil der Stadt für die Beschaffung und Installation der Ladesäulen wird auf insgesamt maximal
15.000 € (5 x 3.000 €) begrenzt. Die Aufwendungen werden im Produkt 095110101, Sachkonto 52910820 bei der Kostenstelle 610 000 000 verbucht. Sofern der Ansatz im laufenden Haushaltsjahr nicht auskömmlich sein sollte, können die notwendigen Mehraufwendungen im Rahmen der Deckungsfähigkeit zur Verfügung gestellt werden.

 


Die Begleitung der Maßnahmen erfolgt durch die Fachabteilung 610/Hr. Büttgen.