Betreff
Hundekot im öffentlichen Raum
Vorlage
155/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Kontroll- und Sensibilisierungsmaßnahmen fortzuführen. Eine zusätzliche Bereitstellung von Hundekottüten über entsprechende Spender erfolgt nur an Stellen, die durch besondere Verschmutzung auffallen und regelmäßig kontrollierbar sind.

 


Die Verschmutzung mit Hundekot hat in den öffentlichen Grünanlagen, auf Baumbeeten, Plätzen und Gehwegen in den vergangenen Jahren ständig zugenommen. Das Problem betrifft das ganze Stadtgebiet. Verschmutzungen durch Hundekot bieten nicht nur einen unerfreulichen Anblick; sie sind darüber hinaus unhygienisch und können gesundheitliche Gefahren darstellen. Die Hinterlassenschaften der Hunde stellen ein Ärgernis im gesamten öffentlichen Bereich dar. Leittragende sind insbesondere Fußgänger, die in die Häufchen hineintreten oder diesen ständig ausweichen müssen sowie die Mitarbeiter der Stadt und ihre Beauftragten, die täglich bei der Säuberung mit den Verunreinigungen konfrontiert werden. Auch die Anwohner, die Bürgersteige und Straße reinigen müssen, sind betroffen.

 

Aus diesem Grund wird in der Eschweiler Straßenverordnung unter anderem geregelt, dass das Mitführen von Tieren auf Kinderspielplätzen verboten ist. Wer auf Verkehrsflächen oder in anderen öffentlichen Anlagen Tiere mit sich führt, hat deren Hinterlassenschaften und Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Hierzu benötigt man lediglich ein Behältnis wie eine kleine Tüte, Papier oder einen Hundekotbeutel. Die Beseitigung des Beutels erfolgt dabei über die normalen Abfallbehälter, die im gesamten Stadtgebiet zu finden sind. Die Entleerung der Abfallbehälter erfolgt in regelmäßigen Abständen, so dass eine ordnungsgemäße kurzfristige Entsorgung gesichert ist.

 

In den letzten Monaten wird vermehrt der Wunsch geäußert, in Grünflächen Hundekottütenspender und entsprechende Abfallbehältnisse für deren Entsorgung aufzustellen. Auch die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler bittet mit Schreiben vom 27.06.2017 (Anlage 1) um eine entsprechende Aufstellung an der Festwiese vor der Klosterkirche in St. Jöris.

 

Im Bereich der Stadt Eschweiler werden derzeit in drei Bereichen kostenlos Hundekottüten zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um den Stadtgarten und den Kulturpark in Weisweiler, wo an allen Zugängen entsprechende Automaten aufgestellt wurden. Zusätzlich wurden im Zuge der Umgestaltung der Peter-Paul-Straße drei Tütenspender im Straßenbereich und an der neu entstandenen „Hundewiese“ installiert. Ein signifikanter Rückgang der Hundehaufen innerhalb der innerstädtischen Grünflächen konnte seither leider nicht festgestellt werden. Obwohl die Spender regelmäßig beschickt werden, ist eine sachgerechte Nutzung der Tüten nur in geringem Maße zu erkennen. Bei der neu entstandenen „Hundewiese“ ist festzustellen, dass diese zwar von Hundehaltern bzw. ihren Hunden rege genutzt wird; eine anschließende Entsorgung, die auch hier erforderlich ist und auf die mit Schild hingewiesen wird, erfolgt in den meisten Fällen nicht. Die erforderliche Mahd und Pflege dieser Fläche ist nahezu als unzumutbar zu bezeichnen.

 

Die Kosten für die Beschaffung und Aufstellung eines Spenders (einschließlich 5.000 Tüten) und eines entsprechenden Schildes belaufen sich auf ca. 450,00 €. Die Beschickung der vorhandenen Spender erfolgt derzeit über den Kommunalen Ordnungsdienst im Rahmen der regelmäßigen Begehungen vor Ort. Dabei entstehen alleine für die Beschaffung der Tüten für die zehn vorhandenen Spender Kosten in Höhe von ca. 1.000,00 €/Jahr. Sofern die Erweiterung der Standorte angedacht wird, wäre hier mit den einmaligen Kosten für die Tütenspender und jährlich wiederkehrenden Kosten für die Gestellung der Tüten zu rechnen, die sich entsprechend erhöhen würden.

 

Da die Verschmutzung der Grünflächen und Baumbeete mit Hundekot durch das Bereitstellen von Tüten im Innenstadtgebiet nicht wesentlich reduziert werden kann, wird in Eschweiler auf eine verstärkte Sensibilisierung der Hundehalter zu diesem Thema gesetzt. So erhält jeder Hundehalter mit seinem Steuerbescheid eine Infobroschüre (Anlage 2), in der auf die Verantwortung für das Tier und seine Hinterlassenschaften im öffentlichen Raum hingewiesen wird. Das Mitführen und Bereithalten eines geeigneten Behältnisses hierfür sollte für jeden Hundehalter selbstverständlich sein. Die Aufnahme einer entsprechenden Verpflichtung in die Eschweiler Straßenverordnung wird derzeit geprüft.

 

In der zweiten Aprilwoche dieses Jahres fand eine gesonderte Aktion des Ordnungsamtes statt, bei der zu verschiedenen Zeiten besonders auffällige Bereiche hinsichtlich der Entsorgung von Hundekot kontrolliert wurden. Unmittelbare Verstöße gegen die Entsorgungspflicht konnten dabei nicht festgestellt werden. Um die Hundehalter nachhaltig für die Thematik zu sensibilisieren, soll diese Aktion in der zweiten Jahreshälfte wiederholt werden. Zusätzlich wird der Kommunale Ordnungsdienst auch im Zuge der normalen Begehungen verstärkt auf Verstöße achten und entsprechend aufklärend tätig sein.

 

Aus den angeführten Gründen ist das Aufstellen weiterer Tütenspender im Eschweiler Stadtgebiet nur an repräsentativen Stellen und Grünflächen denkbar, die durch besondere Verschmutzung durch Hundekot auffallen, regelmäßig kontrolliert und mit Tüten versorgt werden können. Der Wunsch für die Klosterwiese in St. Jöris ist nachvollziehbar; eine Realisierung jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass sich vor Ort jemand um die Beschickung des Tütenspenders kümmert. Eine Bestückung der Spender durch den kommunalen Ordnungsdienst ist zwar in gewissem Turnus grundsätzlich leistbar; es kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass bei intensiver Nutzung immer Hundekottüten im Spender zur Verfügung stehen.

 


Für die Beschickung der vorhandenen Tütenspender wurden im Haushalt unter Produkt 135510101 (öffentliches Grün) im Sachkonto 52419600 Mittel berücksichtigt. Sofern eine Erweiterung der Standorte vorgesehen wird, sind entsprechende Mittel für den Haushalt 2019 einzustellen.

 


Die Beschickung der vorhandenen Tütenspender sowie die Kontrolle und Aufklärungsarbeit vor Ort erfolgt durch den Kommunalen Ordnungsdienst.