Betreff
Biologische Vielfalt in Kommunen
Vorlage
154/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

a)       Das gemeinsame Engagement der Kommunen für die biologische Vielfalt wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Unterzeichnung der als Anlage 1 beigefügten Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ eine Selbstverpflichtung hinsichtlich der Berücksichtigung der Anforderungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in ihren Entscheidungsprozessen einzugehen und dem Verein „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beizutreten.

 

b)       Eine diesbezügliche Selbstverpflichtung in Form der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ (Anlage 1) wird nicht für erforderlich gehalten und daher nicht weiter verfolgt.

 


Weltweit ist ein erheblicher Verlust von biologischer Vielfalt zu verzeichnen. Der Artenreichtum nimmt auch in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen und direkt vor der Haustür ab. Ein massiver Rückgang von Insekten, der heimischen Vogelwelt sowie typischer Arten der Feldflur ist auf regionaler und lokaler Ebene zu verzeichnen.

 

Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung im Jahr 2007 eine umfassende „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ (NBS) vorgelegt. Sie enthält Ziele und Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Natur in Deutschland und deckt einen Zeithorizont von 2010 bis 2050 ab. Die Biodiversitätsstrategie NRW aus dem Jahre 2015 ergänzt und konkretisiert die Ziele der NSB naturräumlich und unter Bezug auf die speziellen nordrhein-westfälischen Verhältnisse. Bei der Umsetzung dieser Strategien sind die Städte und Gemeinden wichtige Akteure, da ihr Handeln vor Ort für den Erhalt der biologischen Vielfalt entscheidend ist.

 

Den Kommunen kommt für den Erhalt der biologischen Vielfalt eine Schlüsselrolle zu. Denn gerade Siedlungsräume zeichnen sich durch eine beachtliche Vielfalt an Arten und Lebensräumen aus. Wesentliche konkrete Handlungsentscheidungen werden in den Städten und Gemeinden getroffen. Die kommunale Ebene ist dabei die Ebene, die den Bürgen am nächsten steht und somit die Möglichkeit hat, das öffentliche Bewusstsein zur Bedeutung der biologischen Vielfalt unmittelbar zu stärken. Mit dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt sind gerade auf kommunaler Ebene vielfältige Aufgabenbereiche berührt. Neben der Gestaltung und Pflege von Grün- und Freiflächen sind auch zum Beispiel Belange des Gewässerschutzes, der Förderung umweltverträglicher Landnutzungsformen und eine nachhaltige Stadtentwicklung betroffen.

 

Um das Engagement und die Netzwerkarbeit der Städte und Gemeinden in diesem Bereich zu stärken und zu verstetigen, wurde auf dem Dialogforum zur biologischen Vielfalt in Kommunen am 03.02.2010 in Bonn die Gründung eines „Bündnisses der Kommunen“ für die biologische Vielfalt angeregt. Ziel des Bündnisses ist unter anderem ein bundesweiter Erfahrungsaustausch, die Verbreitung guter Beispiele und die Möglichkeit, gemeinsam größere Unterstützungsleistungen bei Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu akquirieren.

 

Städte und Gemeinden wurden aufgerufen, mit der Unterschrift einer Deklaration ihren Willen zu bekunden, sich weiter für die Biodiversität in den Kommunen zu engagieren. Die Deklaration besteht aus einer Präambel, welche die Hintergründe der Bedrohung der biologischen Vielfalt darstellt und die Möglichkeiten der Kommunen zu ihrer Erhaltung aufzeigt. Daran schließt sich eine grundsätzliche Willensbekundung für den Erhalt der biologischen Vielfalt auf kommunaler Ebene an. Konkrete Handlungsansätze und Maßnahmenvorschläge, welche sich aus der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ ableiten lassen, werden für die Bereiche Grün- und Freiflächen im Siedlungsraum, Arten- und Biotopschutz, nachhaltige Nutzung sowie Bewusstseinsbildung und Kooperation formuliert. Der genaue Wortlaut der Deklaration ist als Anlage 1 beigefügt. Zwischenzeitlich haben mehr als 280 Kommunen in ganz Deutschland diese Deklaration unterzeichnet und sich zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ zusammengeschlossen.

 

Mit E-Mail vom 01.02.2018 an Herrn Bürgermeister Bertram (Anlage 2) bittet der NABU Aachen Land e.V. die Stadt Eschweiler möge die Deklaration zur Unterstützung der biologischen Vielfalt unterschreiben und damit die grüne Entwicklung in Eschweiler fördern.

 

Betrachtet man die in der Deklaration aufgeführten Punkte, so wird deutlich, dass die Stadt Eschweiler bereits wichtige Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt umsetzt bzw. entsprechende Konzepte erarbeitet, die bei zukünftigen Planungen zu beachten sind.

So werden zum Beispiel keine Herbizide bei der Pflege und Unterhaltung der städtischen Grünflächen eingesetzt. Bei Neuanpflanzungen von Gehölzen werden heimische Arten bevorzugt. Nicht bewachsene Flächen werden verstärkt mit niedrigen Blumenmischungen, im Außenbereich mit standorttypischen Wildblumenmischungen aus regionaler Herkunft eingesät. Im Zuge der Ausgleichs- und Kompensationsregelung bei Eingriffen in Natur und Landschaft werden unterschiedliche natürliche und naturnahe kulturhistorische Lebensräume möglichst im Verbund mit anderen Biotopen entwickelt oder wiederhergestellt. Die Bewirtschaftung des Eschweiler Stadtwaldes erfolgt bereits seit Jahrzehnten unter den Gesichtspunkten einer naturnahen Waldwirtschaft und nach den Standards von PEFC. Eine offizielle Zertifizierung nach PEFC erfolgt seit 2012.

 

Darüber hinaus werden in Eschweiler verschiedene Projekte verfolgt und Konzepte erarbeitet, die auch zum Erhalt und zur Stärkung der biologischen Vielfalt beitragen.

Für den Bereich der Entwicklung intelligenter städtebaulicher Konzepte ist die Umsetzung des Bebauungsplans Neue Höfe Dürwiß unter Berücksichtigung der Aspekte eines Faktor X-Baugebietes zu nennen. Hier wird eine kompakte Bauweise unter Verwendung ressourceneffizienter Baustoffe vorgegeben. Zusätzlich werden den Bauherren Empfehlungen für die naturnahe Gestaltung der Außenbereiche an die Hand gegeben.

Als weiteres Projekt im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist die Erarbeitung des Nachhaltigkeitskonzeptes der Stadt Eschweiler im Zuge der „global nachhaltigen Kommune NRW“ zu nennen. Hier wurde ein Handlungsprogramm mit Leitlinien, Zielen und konkreten Maßnahmen zu verschiedenen Themenfeldern erarbeitet. Bestandteil diese Handlungsprogramms ist auch das Themenfeld „Natürliche Ressourcen und Umwelt“, innerhalb dessen auch eine Sicherung der Grünflächen und deren ökologische und gestalterische Aufwertung festgeschrieben werden soll.

Mit „Eschweilers Integriertem Klimaschutzteilkonzept Mobilität (ESKLIMO)“, das in 2018/2019 erarbeitet und anschließend umgesetzt werden soll, wird der Grundstein für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung mit dem Ziel gelegt, die Lebensqualität in Eschweiler weiter zu verbessern.

 

Wie anhand der angeführten Beispiele dargestellt, werden in Eschweiler bereits viele Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung der biologischen Vielfalt berücksichtigt. Eine Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ ist zwar hierzu nicht erforderlich; durch eine Unterzeichnung würden die bereits laufenden Projekte jedoch ergänzt, in ihren Zielen bestärkt und unterstützt werden. Mit der Unterzeichnung der Deklaration würde die Stadt eine Selbstverpflichtung eingehen, bei allen Maßnahmen die Belange des Biotop- und Artenschutzes und zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Die Satzung des Vereins „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ ist als Anlage 3 beigefügt.

 


Bei Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und entsprechendem Beitritt im Verein „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ fällt für ordentliche Mitglieder mit einer Einwohnerzahl zwischen 50.000 und 100.000 ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 330,00 € an. Die erforderlichen Mittel müssten entsprechend bereitgestellt werden.

 


Die Aufgaben werden von Mitarbeitern der Abteilung 661 wahrgenommen.